Betriebspraktikum (L1, L2, L3)
Das Betriebspraktikum soll Einblicke in Lebens- und Arbeitsbereiche vermitteln, die nichts mit dem Schulleben zu tun haben. Alle Studierenden haben ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten. Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Dabei kann das Praktikum auch zweigeteilt werden und z.B. jeweils 4 Wochen an zwei unterschiedlichen Praktikumsorten durchgeführt werden. Zuständig für die Anerkennung des Betriebspraktikums ist die Hessische Lehrkräfteakademie, auf deren Homepage Hinweise zum Erstellen des Studienportfolios (Praktikumsbericht) zu finden sind. Auch die Praktikumsbescheinigung ist dort - spätestens bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung - einzureichen.
Alle Lehramtsstudierenden (L1, L2, L3) müssen ein Betriebspraktikum absolvieren. Ausnahmen: Studierende der lehrer:innenbildenden Studiengänge Grundschule und Hauptschule und Realschule, die gemäß einer MPO vor 2023 studieren und die gemäß dieser MPO ein Praxissemester ableisten müssen, müssen kein Betriebspraktikum nachweisen.
In den Studiengängen Berufs- und Wirtschaftspädagogik wird dieses Praktikum nicht benötigt. Stattdessen werden dort betriebliche Praktika im Umfang von 48 Wochen absolviert.