Anerkennungsverfahren
Ein Quereinstieg in ein Lehramtsstudium an der Universität Kassel mit Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen ist möglich, wenn:
- bereits ein anderer Lehramtsstudiengang begonnen oder absolviert wurde, aus dem Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können.
- derselbe Lehramtsstudiengang bereits an einer anderen Universität begonnen wurde (Studienortswechsel).
- ein anderes Studium begonnen oder absolviert wurde, aus dem Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können.
Bereits erbrachte Studien- und/oder Prüfungsleistungen können für das bildungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium, für einzelne Fächer oder auch Förderschwerpunkte angerechnet werden.
Für die Anrechnungen von Vorleistungen von deutschen und ausländischen Universitäten sowie deutschen Abschlüssen ist die Prüfungsstelle Kassel der Hessischen Lehrkräfteakademie zuständig.
Für im Ausland erworbene Abschlüsse ist die Prüfungsstelle Gießen zuständig.
Anerkennungsverfahren
1.Anrechnungsantrag
Anrechnungsantrag für die gewünschte Lehramtsform auf der Seite der Prüfungsstelle Kassel herunterladen.
2.Einschreibung
Einschreibung an der Universität Kassel über das Portal eCampus auf den Weg bringen.
3.Selbsteinschätzung
Für eine erste Selbsteinschätzung die Modulprüfungsordnungen des gewünschten Lehramtsstudiengangs bzw. der jeweiligen Fächer ansehen.
zur Übersicht der Prüfungsordnungen aller Lehramtsstudiengänge
4.Nach Immatrikulation
Nach der Immatrikulation die Fachverterter:innen der jeweiligen Fächer kontaktieren um eine Modulempfehlung für den Anrechnungsantrag bitten.
5.Unterlagen einreichen
Die Antragsunterlagen mit den geforderten Unterlagen und den Modulempfehlungen bei der Prüfungsstelle Kassel einreichen.
Den erhaltenen detaillierten Anrechnungsantrag beim Studierendensekretariat und den jeweiligen Prüfungsbüros vorzeigen.