Anerkennungsverfahren

Ein Quereinstieg in ein Lehramtsstudium an der Universität Kassel mit Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen ist möglich, wenn:

  • bereits ein anderer Lehramtsstudiengang begonnen oder absolviert wurde, aus dem Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können.
  • derselbe Lehramtsstudiengang bereits an einer anderen Universität begonnen wurde (Studienortswechsel).
  • ein anderes Studium begonnen oder absolviert wurde, aus dem Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können.

Bereits erbrachte Studien- und/oder Prüfungsleistungen können für das bildungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium, für einzelne Fächer oder auch Förderschwerpunkte angerechnet werden.

Für die Anrechnungen von Vorleistungen von deutschen und ausländischen Universitäten sowie deutschen Abschlüssen ist die Prüfungsstelle Kassel der Hessischen Lehrkräfteakademie zuständig. 

Für im Ausland erworbene Abschlüsse ist die Prüfungsstelle Gießen zuständig. 

Fristen beachten

Auch bei einem Quereinstieg müssen die Bewerbungsfristen und Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Lehramtsstudiengänge beachtet werden!


Anerkennungsverfahren

  1. 1.Anrechnungsantrag

    Anrechnungsantrag für die gewünschte Lehramtsform auf der Seite der Prüfungsstelle Kassel herunterladen.

    Anrechnung von Leistungen der Hessischen Lehrkräfteakademie

  2. 2.Einschreibung

    Einschreibung an der Universität Kassel über das Portal eCampus auf den Weg bringen.

  3. 3.Selbsteinschätzung

    Für eine erste Selbsteinschätzung die Modulprüfungsordnungen des gewünschten Lehramtsstudiengangs bzw. der jeweiligen Fächer ansehen.

    zur Übersicht der Prüfungsordnungen aller Lehramtsstudiengänge

  4. 4.Nach Immatrikulation

    Nach der Immatrikulation die Fachverterter:innen der jeweiligen Fächer kontaktieren um eine Modulempfehlung für den Anrechnungsantrag bitten.

    zur Übersicht der Fachvertreter:innen

  5. 5.Unterlagen einreichen

    Die Antragsunterlagen mit den geforderten Unterlagen und den Modulempfehlungen bei der Prüfungsstelle Kassel einreichen.

    Den erhaltenen detaillierten Anrechnungsantrag beim Studierendensekretariat und den jeweiligen Prüfungsbüros vorzeigen.

Studienbeginn zum Wintersemester

Sie schreiben sich regulär ins erste Fachsemester ein und reichen den Anrechnungsantrag nach der Immatrikulation bei der Prüfungsstelle Kassel ein. Die Höherstufung der Semesterzahl erfolgt sobald der detaillierte Anrechnungsantrag beim Studierendensekretariat vorliegt.

Studienbeginn zum Sommersemester

Der Einstieg zum Sommersemester ist ausschließlich zum höheren Fachsemester möglich. Hierfür muss mindestens in einem Fach, dem Kernstudium oder den Förderschwerpunkten die Anerkennung von einem Fachsemester erfolgen. In diesem Fall beantragen Sie vor der Immatrikulation bei der Prüfungsstelle Kassel eine Höherstufung (Vermerk auf dem Anrechnungsantrag). Mit der Höherstufung können Sie sich in ein höheres Fachsemester über das Portal eCampus einschreiben. Nach der erfolgreichen Immatrikulation wird die Modulempfehlung bei den jeweiligen Fachvertreter:innen eingeholt und der Anrechnungsantrag wird bei der Prüfungsstelle Kassel eingereicht.