Übergang in den Vorbereitungsdienst

Nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung folgt der Vorbereitungsdienst für die Zweite Staatsprüfung. Dieser dauert in Hessen in der Regel 21 Monate.

Die Bewerbungszeiträume für den Vorbereitungsdienst in Hessen sind:

  • für den Start des Vorbereitungsdiensts zum 01. Mai
    • im Hauptverfahren 16. September bis 01. Januar
    • im Nachrückverfahren 02. Januar bis 15. März
  • für den Start des Vorbereitungsdiensts zum 01. November
    • im Hauptverfahren 16. März bis 01. Juli
    • im Nachrückverfahren 02. Juli bis 15. September

Wenn Sie als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein Kind unter 18 Jahren und/ oder eine:n pflegebedürftige:n sonstige:n Angehörige:n betreuen oder pflegen, kann Ihnen auf formlosen Antrag gemäß §38 Abs. 5 HLbG die pädagogische Ausbildung in Teilzeitbeschäftigung (mindestens 50% der regelmäßigen Arbeitszeit) bewilligt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Absolvieren der Ersten Staatsprüfung in der Frühjahrskampagne in Hessen frühestens zum 01. November in den Vorbereitungsdienst starten können bzw. in der Herbstkampagne in Hessen frühestens zum 01. Mai des Folgejahres.

Wenn Sie sich in anderen Bundesländern bewerben möchten, beachten Sie bitte die ggf. abweichenden Fristen und Voraussetzungen. Informationen darüber finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Kultusministerien.