Neue MPO 2023: Informationen und Wechselformular

Das Lehramtsstudium in Hessen schließt mit einer Staatsprüfung ab. Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung bildet das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) und die dazugehörige Durchführungsverordnung (HLbGDV). Das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz liefert außerdem den gesetzlichen Rahmen für die Ausgestaltung des Lehramtsstudiums an den lehrerbildenden hessischen Hochschulen.

Um die sich aus der Gesetzesnovelle heraus ergebenden Neuerungen in unsere Lehramtsstudiengänge zu integrieren, wurden alle Modulprüfungsordnungen entsprechend überarbeitet. Diese neuen Lehramtsprüfungsordnungen sind zum Wintersemester 2023/2024 in Kraft getreten und alle Studierenden, die mit dem Wintersemester 2023/2024 oder danach ihr Lehramtsstudium an der Universität Kassel neu aufgenommen haben, wurden bereits in diese neuen Modulprüfungsordnungen immatrikuliert und studieren nach diesen.

Alle vor dem Wintersemester 2023/2024 eingeschriebenen Studierenden höherer Semester können auf eigenen Wunsch in die reformierten Modulprüfungsordnungen wechseln. Ob Sie diesen Wechsel vornehmen, liegt aber in Ihrer freien Entscheidung. Grundsätzlich können Sie weiterhin in Ihren aktuellen Prüfungsordnungen das Studium beenden (längstens jedoch bis 2032). 

  • Die wohl umfassendsten Änderungen im Aufbau des Studiums ergeben sich für das Studium des Grundschullehramts. Hier wurde das sogenannte ‚Langfach‘ im Umfang von 50 Credit-Punkten eingeführt. Dieses wird zusammen mit zwei sogenannten ‚Kurzfächern‘ (jeweils im Umfang von 35 Credit-Punkten) und dem Bildungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudium (60 Credit-Punkte) studiert. Die Studierenden können selbst wählen, ob sie eines der beiden obligatorischen Fächer Deutsch oder Mathematik als Langfach studieren möchten oder aber das von ihnen gewählte dritte Fach. Eine Ausnahme besteht hier: wird als drittes Fach Musik, Kunst oder Sport belegt, so ist dieses verpflichtend das Langfach.
  • Mit der Einführung des Praxissemesters haben sich die Praxisphasen deutlich verändert. Alle Lehramtsstudierenden müssen darüber hinaus ein Betriebspraktikum ablegen, dafür entfällt aber das Orientierungspraktikum.
  • Inhaltliche Schwerpunkt- und Querschnittsthemen, wie beispielsweise Bildung für nachhaltige Entwicklung, Inklusion, Medienbildung und Digitalisierung oder die berufliche Orientierung, wurden in allen Lehramtsstudiengängen verankert.
  • Ein verpflichtendes Portfolio wurde über alle Phasen der Lehrkräftebildung hinweg eingeführt. 

Für alle Studierenden, die vor dem Wintersemester 2023/2024 ihr Lehramtsstudium an der Universität Kassel aufgenommen haben, gilt grundsätzlich erst einmal weiterhin die Modulprüfungsordnung, nach der sie aktuell studieren. Diese „alten“ Prüfungsordnungen werden auch noch einige Jahre - längstens jedoch bis 2032 - in Kraft sein, sodass alle Studierenden bis zu diesem Zeitpunkt ihr Studium nach den „alten“ Prüfungsordnungen beenden können. Mit fortschreitender Zeit ist allerdings damit zu rechnen, dass sich das Lehrangebot und die damit verbundenen Wahlmöglichkeiten reduzieren werden.

Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/2024 oder später ihr Lehramtsstudium an der Universität Kassel neu aufgenommen haben, werden automatisch in die neuen Lehramtsprüfungsordnungen eingeschrieben.

Grundsätzlich kann jede:r Lehramtsstudierende auf Wunsch in die neuen Prüfungsordnungen übertreten. Wenn Sie bereits kurz vor Abschluss Ihres Studiums stehen, ist ein solcher Wechsel im Allgemeinen wenig sinnvoll. Stehen Sie hingegen noch am Anfang des Studiums und haben Ihre Praxisphasen noch nicht absolviert, bietet ein Wechsel gegebenenfalls mehr Flexibilität für den Verlauf des Studiums. Insbesondere wenn Sie bereits jetzt längere Unterbrechungen Ihres Studiums, z.B. durch Erziehungszeiten o. ä., oder ein deutlich reduziertes Studientempo absehen, empfiehlt sich ein Wechsel in die neuen Modulprüfungsordnungen.

Vor einem Wechsel in die neuen Lehramtsprüfungsordnungen empfiehlt es sich, das Beratungsangebot der Studienberatung Lehramt des Zentrums für Lehrer:innenbildung in Anspruch zu nehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienberatung Lehramt und/oder die Fachstudienberatung des jeweiligen Faches. Nachstehend finden Sie die PowerPointPräsentation der Informationsveranstaltung zur Novellierung des HLbG vom 30.10.2023.

  • Der Antrag auf Wechsel der Modulprüfungsordnung kann immer am Ende eines Semesters mit Gültigkeit ab dem nächsten Semester gestellt werden. Das heißt mit Beginn des nächsten Semesters gelten die Prüfungsordnungen vom 30. Januar 2023 (einschließlich aller Änderungsordnungen). Voraussetzung dafür ist die erfolgte Rückmeldung für das nächste Semester.
  • Der Zeitraum für die Antragsstellung liegt zwischen dem 15. Februar und dem 15. März für einen Wechsel zum Sommersemester und zwischen dem 15. August und dem 15. September für einen Wechsel zum Wintersemester.
  • Ein Wechsel in die neuen Modulprüfungsordnungen ist nur möglich, wenn er in allen Teilstudiengängen des Lehramtsstudiums beantragt wird. Ein Wechsel der Modulprüfungsordnung in einzelnen Fächern ist nicht möglich.
  • Bei einem Wechsel in die neuen Modulprüfungsordnungen erfolgt eine studiengangskonforme Einschreibung der Erweiterungsfächer, d.h. bei einem Wechsel müssen Sie entscheiden, welches Ihre regulären Unterrichtsfächer sind und welche Fächer Sie darüber hinaus mit dem Ziel des Erwerbs der Erweiterungsprüfung studieren. Für das Lehramt an Grundschulen gilt: die Langfächer Kunst, Sport und Musik können nicht als Erweiterungsfach studiert werden.
  • Bitte lassen Sie sich vor einem Wechsel der Modulprüfungsordnungen von der Studienberatung Lehramt des Zentrums für Lehrer:innenbildung und von den Studienfachberater:innen Ihrer Unterrichtsfächer und des Kernstudiums bezüglich des Wechsels beraten. Sollten Sie BaföG beziehen, kontaktieren Sie bitte Ihre:n BaföG-Berater:in. 
     
  • Bitte senden Sie diesen Antrag einschließlich der Anlagen als pdf-Dokumente an die E-Mail-Adresse des Zentrums für Lehrer:innenbildung: hlbg-novelle[at]uni-kassel[dot]de

Besonderheiten beim BAföG

Mit der Novellierung des HLbG entfallen die "Zwischenprüfungen" bei den Lehramtsstudiengängen L1, L2 und L3. Der Status der Zwischenprüfung war ein wichtiger Marker im Hinblick auf den Nachweis von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Durch den Wegfall ergeben sich neue BAföG-Regelungen, welche sich aktuell im Prozess befinden. Zur gegebener Zeit finden Sie hier alle wichtigen Informationen dazu.