Studierende
Das Grundpraktikum wird i.d.R. im zweiten oder dritten Semester absolviert und hat einen Umfang von 10 Credits. Die Anmeldung findet entsprechend im ersten oder zweiten Semester statt.
Das Grundpraktikum umfasst einen fünfwöchigen Schulaufenthalt (im Block) und Projektseminare mit einem Umfang von insgesamt 4 SWS.
Universitärer Teil |
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Schulpraktischer Teil |
Blockphase (100h) 5 Wochen mit einer Anwesenheit von ca. 100 Zeitstunden in der Schule (ganzwöchige Anwesenheitspflicht) |
Teil der auswertenden Veranstaltung ist ein 30-minütiges Abschlussgespräch mit jedem und jeder einzelnen Studierenden, in dem die Studienwahlentscheidung und die Eignung mit Blick auf die spätere Berufstätigkeit zu thematisieren sind.
Die Anmeldung erfolgt zum jeweiligen Zeitpunkt über die Homepage des Referat für Schulpraktische Studien ("Schulpraktische Studien - Anmeldung Grundpraktikum") und EIN SEMESTER im Voraus!
Die Zuteilungen werden i.d.R. während der ersten Woche im September (WiSe) bzw. März (SoSe) per Mail veröffentlicht.
Tätigkeiten in der Schule sind im Rahmen des Grundpraktikums grundsätzlich unbezahlt. Es kann keine bezahlte Tätigkeit (z. B. Übernahme von Vertretungsstunden in der Praktikumsschule) innerhalb des Grundpraktikums durch Sie erfolgen.
Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, derartige Tätigkeiten als Grundpraktikum anzuerkennen. Eine Anerkennung ist allerdings im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase, dem Vorbereitungsdienst ("Referendariat"), möglich.
Hessisches Lehrerbildungsgesetz / Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes |
HLBG § 15 HLbGDV § 19 |
Praktikumsordnung der Universität Kassel |
2023 |