BAföG-Beauftragte: Prof. Dr. Natalie Fischer und Prof. Dr. Patrick Meurs
BAföG-Anträge (Weiterförderung nach dem 4. Fachsemester):
Wenn Sie die Zwischenprüfung im Kernstudium bestanden haben, dann wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro Kernstudium. Dort erhalten Sie ein Transcript of Records zur Vorlage beim BAföG-Amt. Ausnahme: Nur, wenn die Zwischenprüfung noch nicht bestanden oder eingetragen ist oder Sie eine Bescheinigung zum Stand des 3. Fachsemesters benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer aktuellen Leistungsübersicht und dem Formblatt 5 an Frau Ute Ochtendung (ochten@uni-kassel.de).