Informationen für Studierende
Informationen zu BAföG
BAföG-Beauftragte im Kernstudium: Prof. Dr. Natalie Fischer und Prof. Dr. Patrick Meurs
(bis 31.03.2025)
Neue BAföG-Beauftragte im Kernstudium: Dr. Maria Seip (ab 01.04.2025)
BAföG - Weiterförderung nach dem 4. Fachsemester (Studium nach alter MPO):
Bei bestandener Zwischenprüfung im Kernstudium lassen Sie sich bitte vom Prüfungsbüro Kernstudium ein Transcript of Records ausstellen. Bei nicht bestandener Zwischenprüfung im Kernstudium oder Bestätigung zum 3. Fachsemester wenden Sie sich bitte zum Ausstellen des Formblattes 5 an die BAföG-Beauftragte des Kernstudiums: Dr. Maria Seip, Tel.: 0561 804 3627, maria.seip@uni-kassel.de
BAföG - Weiterförderung nach dem 4. Fachsemester (Studium nach MPO von 2023):
Für L1: Bei Erreichen von mindestens 15 Credits im Kernstudium lassen Sie sich bitte vom Prüfungsbüro Kernstudium ein Transcript of Records ausstellen.
Für L2, L3, L5: Bei Erreichen von mindestens 20 Credits im Kernstudium lassen Sie sich bitte vom Prüfungsbüro Kernstudium ein Transcript of Records ausstellen.
Ausnahmen:
Bei weniger als 15 Credits (L1) oder 20 Credits (L2, L3, L5) im Kernstudium oder Bestätigung zum 3. Fachsemester wenden Sie sich bitte zum Ausstellen des Formblattes 5 an die BAföG-Beauftragte für das Kernstudium: Dr. Maria Seip, Tel.: 0561 804 3627, maria.seip@uni-kassel.de