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Forschungsprojekt: Soziale Herkunft und Entscheidungsfindung in der Sozialgerichtsbarkeit

Bei Konflikten zwischen den Sozialbehörden und einzelnen Menschen kommt den Richter:innen an

den Sozialgerichten bei der Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts und bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung eine entscheidende Bedeutung zu. Sie vermitteln zwischen den existenziellen Notlagen, den Lebenswirklichkeiten, den Kläger:innen und der Sozialverwaltung mittels der juristischen Urteilskraft. In einer quantitativen und qualitativen Studie sollen die Richter:innen an den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht richtersoziologisch u.a. zu ihrer sozialen Herkunft befragt werden.

 

Eine Analyse der Nutzung des Prozessrechts, etwa im Umgang mit Missbrauchsgebühren, der Entscheidung zwischen mündlichen Verhandlungen und Gerichtsbescheiden oder der Nutzung von Videokonferenzen kann Auskunft über die Art der Kommunikation zwischen den Beteiligten sozialgerichtlicher Verfahren geben. Die Analyse von Gerichtsentscheidungen und der in ihnen benutzten Argumentationsmuster kann schließlich Hinweise darauf geben, wie in den Begründungen auf gesellschaftliche Vorstellungen und Leitbilder, vielleicht auch durch Stereotype, zurückgegriffen wird, die sich wiederum in sozialen Milieus verorten lassen.

 

Ziel des Projekts ist, die Daten- und Untersuchungsbasis zur deutschen Sozialgerichtsbarkeit mit einer Verbindung empirischer und rechtsdogmatischer Methoden zu verbessern und so die Spannung zwischen Normativität und Wirklichkeit sozialen Rechts in den Blick zu nehmen.

Soziale Herkunft von Sozialrichter:innen und Entscheidungsfindung in der Sozialgerichtsbarkeit

(zum Forschungsprojekt)