Ethikkommission des Fachbereichs 01
Forschungsvorhaben, in denen personenbezogene Daten erhoben werden, erfordern zunehmend Begutachtungen durch eine Ethikkommission. Diese Art der Begutachtung wird inzwischen von vielen Drittmittelgebern, wissenschaftlichen Zeitschriften (zwecks Publikation) sowie Trägern verlangt bevor Forschungshaben beginnen können. Der FB01 hat seit über zehn Jahren eine Ethikkommission, die Anträge von Forschenden in FB01 begutachtet. Trotz Veränderungen in der Forschungskultur soll betont werden, dass die forschungsethische Beratung, Begleitung und Einschätzung empirischer Forschungsvorhaben in erster Linie Aufgabe der Betreuer*innen bzw. Lehrenden bleibt (vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft 2019).
Die Ethikkommission FB01 begutachtet Anträge von Forschenden auf allen Ebenen (Lehrende, Promovenden, Master und Bachelorstudierende in FB01), für die eine Begutachtung vonseiten einer externen Instanz verlangt wird. Darüber hinaus sollten Forschungsvorhaben, die sensible personenbezogene Daten erheben, erwägen, eine Begutachtung vonseiten der Ethikkommission einzuholen. Neben datenschutzrechtlichen Überlegungen eröffnen sich vielfach forschungsethische Herausforderungen, die einer Diskussion bedürfen. Bei Fragen bzgl. der Notwendigkeit einer Antragstellung sollte der/die Vorsitzende der Ethikkommission kontaktiert werden. Eine retrospektive Begutachtung durch die Ethikkommission ist grundsätzlich nicht möglich.
Allgemeine Informationen
- Geschäftsordnung der Ethikkommission - PDF 147,37 KB (öffnet neues Fenster)
- Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung (DFG und Leopoldina) - PDF 813,23 KB (öffnet neues Fenster)
- Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis - PDF 673,28 KB (öffnet neues Fenster)
- Datenschutzhinweise der Universität Kassel - PDF 43,00 KB (öffnet neues Fenster)