Antragstellung
Informationen zur Antragstellung und Begutachtung
Die Ethikkommission hat drei reguläre Termine pro Semester, die vor Beginn des Semesters veröffentlicht werden (siehe Termine). Darüber hinaus sind Begutachtungen (auch in der vorlesungsfreien Zeit) in dringlichen Fällen möglich. Forschende werden gebeten, sich soweit wie möglich an den festgelegten Terminen zu orientieren und ihre Anträge dementsprechend zu planen. Die Erstellung von Anträgen kann zeitintensiv sein. Anträge müssen vollständig sein und nicht weniger als 10 Tage vor dem Kommissionstermin inkl. aller Anlagen in EINEM Dokument an den/die Ethikvorsitzende:n per Email versandt werden (ethikkommission.fb01[at]uni-kassel[dot]de). Antragstellende müssen zudem mit Empfehlungen und/oder Auflagen nach einer Begutachtung rechnen, die zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen können. Erst nach Ausräumen aller Bedenken wird ein Bescheid der ethischen Unbedenklichkeit ausgestellt.