Antragstellung

Informationen zur Antragstellung und Begutachtung

Die Ethikkommission hat drei reguläre Termine pro Semester, die vor Beginn des Semesters veröffentlicht werden (siehe Termine). Darüber hinaus sind Begutachtungen (auch in der vorlesungsfreien Zeit) in dringlichen Fällen möglich. Forschende werden gebeten, sich soweit wie möglich an den festgelegten Terminen zu orientieren und ihre Anträge dementsprechend zu planen. Die Erstellung von Anträgen kann zeitintensiv sein. Anträge müssen vollständig sein und nicht weniger als 10 Tage vor dem Kommissionstermin inkl. aller Anlagen in EINEM Dokument an den/die Ethikvorsitzende:n per Email versandt werden (ethikkommission.fb01[at]uni-kassel[dot]de). Antragstellende müssen zudem mit Empfehlungen und/oder Auflagen nach einer Begutachtung rechnen, die zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen können. Erst nach Ausräumen aller Bedenken wird ein Bescheid der ethischen Unbedenklichkeit ausgestellt.

Dokumentationspflichten für die Antragstellung

  1. Ethikantrag (bitte neuste Version verwenden, siehe Download) mit vollständiger Information und allen notwendigen Unterschriften (inkl. der Unterschrift des Betreuenden im Falle von Abschlussarbeiten oder Dissertationen)
  2. Kurzbeschreibung der Studie (Projektskizze - nicht mehr als 2 einzeilige Seiten; Interviewleitfäden und Übersichten über geplante Erhebungsinstrumente sollten im Anhang eingefügt werden)
  3. Informationsblatt/Aufklärung für Projektteilnehmer*innen (siehe Muster und Vorlagen)
  4. Einwilligungserklärung (siehe Muster und Vorlagen)
  5. Prüfung, ob ein DSGVO Verarbeitungsverzeichnis erforderlich ist
  6. Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist (nach Art. 35 DSGVO; bei Fragen bitte die Datenschutzbeauftragte der Uni Kassel kontaktieren; datenschutz@uni-kassel.de)
  7. Bei Forschungsvorhaben im Schulbereich: Wurde bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben an öffentlichen Schulen in Hessen die vorherige Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium eingeholt?