Zulassungsvoraussetzung

BA oder Lehramt
Alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die einen Studienplatz in einem der Teilstudiengänge des Faches Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik an der Universität Kassel erhalten möchten, müssen als Einschreibevoraussetzung den Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz vorlegen.

Master EAS oder EACBS für
a) diejenigen, die die Voraussetzungen mit Ihrem BA nicht erfüllen (Wer sein BA nicht an einer deutschen Hochschule absolviert hat, muss grundsätzlich einen Sprachtest vorlegen. Wer sein BA an einer deutschen Hochschule absolviert hat, aber nicht im Fach Englisch / Anglistik / Amerikanistik, muss einen Sprachtest vorlegen. Wer sein BA an einer deutschen Hochschule im Fach Englisch / Anglistik / Amerikanistik absolviert hat, aber eine Durchschnittsnote von weniger als 3,0 in Sprachpraxis hat, muss einen Sprachtest vorlegen.)
b) oder dessen BA länger als zwei Jahre her ist

Eine Möglichkeit, den Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz zu erbringen, ist der IELTS-Test.