Hinweise und Informationen: Erste Staatsprüfung – mündliche und schriftliche Prüfung im Fach Deutsch

Liebe Deutsch-Studierende des Lehramtes L1, L2 und L3,

die weiter unten folgenden Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre mündliche oder schriftliche Prüfung im Fach Deutsch im Rahmen der Ersten Staatsprüfung zu planen und durchzuführen.

Wichtige Informationen dazu bieten Ihnen außerdem die Hessische Lehrkräfteakademie sowie deren Kasseler Prüfungsstelle: Diese ist für Sie zuständig bzw. nimmt die Erste Staatsprüfung ab.

Liebe Studierende,

Für Ihre Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch (LA G, LA HR, LA Gym) finden Sie hier erste Hinweise und Informationen: Hier 

NEUERUNG:

Die Wahl oder auch Zuordnung der Prüfer:innen der Ersten Staatsprüfung für das Fach Deutsch erfolgt ab der Herbstkampagne 2025 über einen Moodle-Kurs.

Diejenigen, die bereits Zusagen von Prüfer:innen für ab Herbst 2025 haben, werden in den Moodlekurs übertragen. Bitte prüfen Sie selbstständig, ob Sie bereits eintragen sind und setzen Sie sich mit Ihrem Wunschprüfer/Ihrer Wunschprüferin in Verbindung, falls Sie sich nicht finden.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Sinne der Fairness sich wieder selbstständig austragen, sobald Sie absehen können, dass Sie die Prüfung nicht wie geplant antreten können.

ABLAUF der Prüfungsanmeldung im Moodle-Kurs:

Der Kurs für die mündlichen Examensprüfungen heißt „Anmeldung Mündliche Examensprüfung [Herbst/Frühjahr] [Jahreszahl]“. Der Kurs für die schriftliche Examensprüfung heißt „Anmeldung schriftliche Examensprüfung [Herbst/Frühjahr] [Jahreszahl]“. Die Möglichkeit zur ersten Selbsteinschreibung in beide Kurse für Herbst 2025 wird ab dem 1. Oktober 2024 um 10.00 Uhr freigeschaltet, anschließend finden Sie fortlaufend Kurse bei Moodle für die nächsten Prüfungszeiträume.

Falls Sie sich für eine schriftliche Prüfung in Deutsch entscheiden, wählen Sie eine:n Prüfende:n aus.

Für die mündliche Prüfung wählen Sie zwei Prüfende: eine:n Prüfer:in für den Bereich Literatur und eine:n Prüfer:in für den Bereich Sprache.

Die Wahl der Prüfer:innen findet über das Gruppenwahlverfahren statt. Es gibt pro Prüfer:in eine begrenzte Anzahl an Prüfungsplätzen, sollte ihr:e Wunschprüfer:in bereits belegt sein, wählen Sie sich bei einer anderen Person ein, bei der es noch freie Plätze gibt.

Die Besprechung der Prüfungsthemen findet zu einem späteren Zeitpunkt in enger Absprache mit Ihren Prüfer:innen statt. Dabei wird ebenfalls besprochen, in welchem Prüfungsteil didaktische Anteile enthalten sind.

Sollten alle Plätze im gewünschten Bereich belegt sein, wählen Sie sich in der Liste „Warteliste Sprache“ oder „Warteliste Literatur“ ein.

Wenn Sie alle Voraussetzungen zur Prüfung erfüllen, haben Sie ein Recht auf Prüfung im gewünschten Zeitraum, aber das Institut für Germanistik kann Ihnen nicht Ihre Wunschprüfer:innen garantieren.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Mentorin/Ihren Mentor.

Ihre Prüfenden des Instituts für Germanistik