FAQ - Häufige Fragen zum Praktikum
Hier werden die meist gestellten Fragen rund um das Praktikum beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie haben generell Beratungsbedarf?
Melden Sie sich bei mir! Tamara Schmitt, Praxiskoordination FB 02
Sie füllen das Anmeldeformular aus und holen sich die Genehmigung der für Sie zuständigen Praktikumsbetreuung in Ihrem Institut ein. Anschließend reichen Sie das Formular unterschrieben bei der Praxiskoordination ein. Wenn Sie die Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung an das Praktikums erfüllen, wird das Praktikum bei Hispos angemeldet.
Wenn das Praktikum in Art und zeitlichem Umfang den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung entspricht und die Tätigkeiten als studiengangsaffin eingestuft werden, kann das Praktikum u.U. auch ohne Anmeldung vorab anerkannt werden. Wenden Sie sich bitte an die Praxiskoordination.
Über die Anrechnung von Praxiserfahrungen als Ersatz für das Pflichtpraktikum entscheidet der für Sie zuständige Prüfungsausschuss. Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Wenden Sie sich mit detaillierten Informationen zu den Praxiserfahrungen und bestenfalls mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Arbeitszeugnissen, Praktikumsbestätigungen) an die Praxiskoordination. Sie erfahren, ob sich ein Antrag lohnt und welche Schritte Sie im Weiteren gehen müssen.
Ein Nebenjob oder eine Werkstudententätigkeit hat in der Regel keine Chance auf Anerkennung, wenn Sie weniger als 20 Wochenstunden arbeiten und die Tätigkeiten nicht auf einen Beruf nach dem Studium vorbereiten.
Betreuung Praktikum Bachelor
Institut für Anglistik/Amerikanistik
Institut für Germanistik
- Prof. Dr. Vilmos Ágel
- Prof. Dr. Holger Ehrhardt
- Prof. Dr. Andreas Gardt
- Prof. Dr. Olaf Gätje
- Prof. Dr. Stefan Greif
- Prof. Dr. Stefanie Kreuzer
- Prof. Dr. Michael Mecklenburg
- Prof. Dr. Nikola Roßbach
Wenn Sie nicht mehr wissen, wer Ihnen zu Beginn Ihres Studiums als Mentor:in zugeteilt wurde, erkundigen Sie sich bitte im Sekretariat der Germanistik danach.
Institut für Philosophie
Institut für Romanistik
Ein Praktikumsvertrag wird nur zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle geschlossen.
Bei einem Auslandspraktikum können Sie sich zudem an das International Office wenden. Dort werden Ihnen Musterverträge zur Verfügung gestellt. Der Erasmus Hochschulkoordinator ist berechtigt, den Vertrag zu unterschreiben. Die Verträge finden Sie unter den Downloads und Links des International Office.
Einige Unternehmen/Institutionen verlangen einen Nachweis darüber, dass Sie immatrikuliert sind und ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums absolvieren müssen. Bei der Praxiskoordination oder im Prüfungsbüro FB 02 kann Ihnen eine entsprechende Bescheinigung über das Pflichtpraktikum zur Abgabe bei der Praktikumsstelle ausgestellt werden.
Das Praktikum wird in der Regel in Vollzeit durchgeführt. Von Vollzeit spricht man zwischen 37,5 und 40 Arbeitsstunden pro Woche. Für ein achtwöchiges Praktikum resultiert daraus ein Workload von 300-320 Stunden, für ein sechswöchiges Praktikum (BA Philosophie) ein Workload von 225-240 Stunden. Der gesamte Workload des Moduls liegt höher, da Ihnen auch Zeit für die organisatorischen Belange rund um das Praktikum gewährt wird.
In Absprache ist auch ein Praktikum in Teilzeit möglich. In Teilzeit sollte ein Praktikum mindestens 20 Wochenstunden umfassen, damit Sie gute Einblicke in den Arbeitsalltag erhalten. Um den Workload eines regulären Vollzeitpraktikums zu erreichen, verlängert sich das Praktikum entsprechend.
Sie können die neuen Daten bei der Praxiskoordination durchgeben. Sofern Sie immer noch die zeitlichen Vorgaben für ein Pflichtpraktikum einhalten, ist eine nachträgliche Änderung problemlos möglich. Die Bestätigung der Praktikumsstelle sollte mit den Angaben übereinstimmen.
Für Studierende besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, gemäß der sie während der Aus- und Fortbildung und auf dem Weg von und zu der Hochschule Versicherungsschutz haben. Versicherungsträger ist die Unfallkasse Hessen.
Bei einem Praktikum - ganz gleich, ob es Pflichtbestandteil des Studiums ist oder freiwillig absolviert wird - sind Sie über den Versicherungsträger des Praktikumsbetriebs versichert. Klären Sie in Ihrem Praktikumsbetrieb, ob Sie dort ebenfalls über die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse im jeweiligen Bundesland) oder über einen anderen Versicherungsträger (z.B. über eine Bundesgenossenschaft) unfallversichert sind.
Weitere Fragen diesbezüglich beantwortet die Unfallkasse Hessen.
Bei einem Auslandspraktikum ist es empfehlenwert, sich über private Unfallversicherungen zu informieren.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz in Deutschland. Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums sind vom Mindestlohn allerdings ausgenommen. Ebenso freiwillige Praktika, die der Berufsorientierung dienen oder studienbegleitend absolviert werden, wenn das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert.
Weitere Fragen zum Mindestlohn beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mindestlohn-Hotline: 030/60280028
Ein Pflichtpraktikum ist ein Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle. Dennoch sind Sie während eines Pflichtpraktikums mit allen Rechten und Pflichten als Angehörige:r der Uni immatrikuliert. Das bedeutet aber auch, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung oder Urlaub haben.
Wenn Ihnen die Praktikumsstelle dergleichen anbietet, sollten Sie dies in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten.
Urlaub sollten Sie jedoch nur bei einem Praktikum nehmen, das über die in der Prüfungsordnung vorgegebene Länge hinausgeht.
Wenn Sie BAföG bekommen, wird ein Praktikumsentgelt bei einem Pflichtpraktikum normalerweise komplett angerechnet. Der Freibetrag aus Einkünften der Erwerbsarbeit gilt hier nicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Beratung im Studierendenwerk Kassel.
Wenn Sie während des Praktikums krank werden, geben Sie bei Ihrer Praktikumsstelle eine Krankmeldung ab. Orientieren Sie sich im Weiteren an den Richtlinien des Unternehmens.
Wenn Sie länger als 3 Tage krank sind, sollten Sie die Krankheitstage entsprechend nachholen, damit Sie Ihren Workload erfüllen können, der für die Anerkennung des Praktikums relevant ist.
Auch als Praktikant:in haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Im Normalfall sollten Sie mindestens ein einfaches Zeugnis (Nachweis über Art und Umfang der Tätigkeiten) erhalten. Für die Praktikumsstelle besteht allerdings keine Verpflichtung ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Nach Möglichkeit sollten Sie aber um ein solches bitten, da ein Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten mehr aussagt, als eine Auflistung der Tätigkeiten.