Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist das oberste Entscheidungsgremium des Fachbereichs. Er ist gem. § 44 des Hess. Hochschulgesetzes u.a. zuständig für:
- Erlass der Prüfungs- und Studienordnungen,
- Entscheidung über Berufungsvorschläge zur Besetzung von Professuren,
- Entscheidungen über die Einrichtung oder Aufhebung von Arbeitsgruppen,
- Abstimmung der Forschungsvorhaben des Fachbereichs,
- Vorschläge für die Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen,
- Vorschläge für die Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
- Vorschläge für die Einrichtung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen des Fachbereichs,
- Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen einer Benutzungsordnung,
- Stellungnahme zu Zielvereinbarungen zwischen Fachbereich und Hochschulleitung.