Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist das oberste Entscheidungsgremium des Fachbereichs. Er ist gem. § 44 des Hess. Hochschulgesetzes u.a. zuständig für:

  • Erlass der Prüfungs- und Studienordnungen,
  • Entscheidung über Berufungsvorschläge zur Besetzung von Professuren,
  • Entscheidungen über die Einrichtung oder Aufhebung von Arbeitsgruppen,
  • Abstimmung der Forschungsvorhaben des Fachbereichs,
  • Vorschläge für die Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen,
  • Vorschläge für die Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
  • Vorschläge für die Einrichtung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen des Fachbereichs,
  • Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen einer Benutzungsordnung,
  • Stellungnahme zu Zielvereinbarungen zwischen Fachbereich und Hochschulleitung.

Mitglieder des Fachbereichsrats