Forschungsprojektfelder
Profile der Forschungsprojektfelder
Die im Folgenden beschriebenen Forschungsfelder, in denen sich die Dissertationsprojekte der Kollegiaten ansiedeln, sind in ihrer inhaltlichen Ausrichtung, in den potenziellen Untersuchungsgegenständen sowie in den möglichen Forschungsfragen und -perspektiven bewusst weit gefasst. Das beantragte Graduiertenkolleg soll kein Großforschungsprogramm darstellen. Es bietet einen offenen Rahmen, innerhalb dessen die Stipendiaten mit ihren Qualifikationsarbeiten, ohne diese konkret vorzugeben, eingebunden und in ihrem Arbeits- und Forschungsprozess begleitend unterstützt werden.
1) Konzepte kollektiver Interessenvertretung
Dieses übergreifende Teilprojekt knüpft an den Stand der Theoriediskussion an (etwa Erschöpfung des Paradigmas des Korporatismus oder die Diskussion um den Begriff des Lobbying). Insbesondere aus der Perspektive der Interessengruppen im Wohlfahrtsstaat wird danach gefragt, wie die zu beobachtenden Veränderungen theoretisch erfasst werden können.
Langfassung
Dieses Teilprojekt ist übergreifend angelegt. In der Verbändetheorie und in den Theorien der Interessenvertretung haben sich in den letzten Jahren neue Fragestellungen ergeben. Die Theorien sind geprägt von der Erschöpfung des Paradigmas des Korporatismus und der Diskussion um den Begriff des Lobbying. Die Urteile über verbandliche Aushandlungsprozesse sind kritischer geworden und die Gewissheit, dass eine verbandliche durchorganisierte Gesellschaft wirksame Steuerungsleistungen vollbringt, ist abhanden gekommen.
In der Verbände- und Interessengruppentheorie fehlt gegenwärtig ein innovativer konzeptioneller Zugriff, mit dem die Veränderungen theoretisch erfasst werden können. Diese Veränderungen betreffen den Wandel der Staatlichkeit, insbesondere der staatlichen Steuerungsformen, den Wandel in den einzelnen Politikfeldern und den Organisationswandel. Verbände sind multifunktionale Gebilde. Doch neben der Dienstleistungsfunktion und der Sozialintegration hat sich in der wissenschaftlichen Diskussion die Interessenvermittlung in der Gestalt des Lobbying in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit geschoben. Die Veränderungen, die in diesem Projekt aus der Theorieperspektive in den Blick genommen werden sollen, betreffen vor allem das Politikfeld des Wohlfahrtsstaates.
Das Teilprojekt wird an den Stand der Theoriediskussion anknüpfen (Czada 2000; Reutter 2005; Streeck 1987; 1994, Höpner 2007; von Alemann/Heinze 1979; Olson 1965, 1982) und insbesondere aus der Perspektive der Interessengruppen im Wohlfahrtsstaat danach fragen, wie die zu beobachtenden Veränderungen theoretisch erfasst werden können. Mit dieser Aufgabenstellung hat das Teilprojekt für das Graduiertenkolleg eine grundlegend orientierende Funktion. Das Theorieprojekt soll auch die empirischen Ergebnisse der anderen Teilprojekte aufnehmen und insbesondere die Fragestellung der Artikulations- und Konfliktfähigkeit schwacher Interessen (Willems/von Winter 2000; Offe 1969) aufgreifen. Es sollen aber auch Veränderungen bei den etablierten Interessenorganisationen und ihre Auswirkungen auf die Ausgestaltung wohlfahrtsstaatlicher Leistungs- und Sicherungssysteme in den Blick genommen werden. Dies betrifft die Verschiebung in den Machtressourcen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften (Pierson 2011: 9) sowie die Veränderungen innerhalb der Zivilgesellschaft respektive der organisierten Linken in allen OECD-Staaten (Häusermann 2010: 56ff.) und der klassenübergreifenden Sozialstaats-Allianzen.
2) Neue Risiken im Sozialstaat und ihre Interessenvertretung
Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, bei den Familienstrukturen und den Geschlechterrollen haben das Risikoprofil des Wohlfahrtsstaates verändert. Untersucht wird, ob und wie sich neue Interessenorganisationen, Akteurskonstellationen und wohlfahrtstaatliche Arrangements herausbilden.
Langfassung
Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, bei den Familienstrukturen und den Geschlechterrollen haben das Risikoprofil des Wohlfahrtsstaates verändert. Die neuen Risiken sind nach Bonoli "the combined effect of family and labour markets events or developments" (2004: 5). Diese Risiken zeigen sich als Wohlfahrtsverluste und als Armutsrisiko. Sie konzentrieren sich dabei auf bestimmte Gruppen: vor allem (arbeitende) Frauen, Alleinerziehende und Familien mit Kindern, jüngere Leute, Geringqualifizierte und Menschen mit einer diskontinuierlichen Erwerbsbiografie. In der Summe sind diese Gruppen besonders von sozialer Exklusion bedroht (vgl. Bude/Willisch 2006; Bude 2008).
Es sind Frauen und Familien mit Kindern, für die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein drängendes Problem darstellt, weil sich das male-bread-winner-Modell zunehmend auflöst und Frauen aus verschiedenen Gründen auf den Arbeitsmarkt drängen (dazu gehören in Deutschland etwa Veränderungen im Unterhaltsrecht und das sich wandelnde Bildungsverhalten von Frauen). Durch die Veränderungen der Familienstrukturen und die wachsende Arbeitsmarktteilnahme von Frauen wird die frühkindliche Betreuung zu einem wachsenden Problem. Damit wird insbesondere die Gruppe der gering verdienenden Eltern einem steigenden Armutsrisiko ausgesetzt. Dieses Risiko verschärft sich bei Alleinerziehenden (meist Frauen) zusätzlich. Sie stehen unter noch größerem Druck, die Betreuung des Kindes und die Teilnahme am Arbeitsmarkt vereinbaren zu können. Vielfach sind diese Alleinerziehenden gering qualifiziert und können aufgrund der Betreuungsleistung nur Teilzeit arbeiten. Eine weitere Gruppe, die von den neuen sozialen Risiken betroffen ist, sind Familien und Frauen, die Angehörige pflegen und die aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen diese Pflege nicht auf dem Markt erwerben können. Generell sind Frauen von den neuen sozialen Risiken stärker betroffen und einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt als Männer, weil ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt diskontinuierlicher ist und durch längere Auszeiten auf Grund der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen ihre Qualifikationen entwerten werden. Hinzu kommen eine häufig anzutreffende Teilzeitbeschäftigung und mangelnde Aufstiegschancen.
Die wachsende Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor und im Bereich der Leiharbeit sowie Menschen mit geringer Qualifikation sind aktuellen und besonders künftigen Wohlfahrtsverlusten im Alter ausgesetzt. Ihre Arbeitsplätze sind besonders konjunkturanfällig und sie gehören nicht zu den Insidern, die einen besonderen Schutz genießen, sondern zu den Outsidern.
All diese Gruppen haben nach Bonoli (2004) gemeinsam, dass sie auch vom alten Wohlfahrtsstaat nicht ausreichend berücksichtigt wurden, weil dieser sich entlang der sozioökonomischen Konfliktdimension zwischen Kapital und Arbeit um die männliche Kernarbeiterschaft gruppierte. Gleichwohl bringen die ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen den Frauen nicht nur Nachteile, sie eröffnen auch Chancen. Doch diese Möglichkeiten hängen nicht allein von den individuellen Ressourcen und Fähigkeiten ab, sondern auch von den dominierenden Konfliktmustern, den institutionellen Gegebenheiten und den Möglichkeiten der interessenpolitischen Artikulation. Zu untersuchen, ob und wie sich neue Interessenorganisationen, Akteurskonstellationen und wohlfahrtstaatliche Arrangements herausbilden, ist zentrales Anliegen der Arbeiten im Rahmen dieses Teilprojektes.
3) Kommunale Interessenvertretung im Wohlfahrtsstaat
Die Kommunen, deren Spitzenverbände, Wohlfahrtsverbände, Beiräte und Selbsthilfegruppen treten als Akteure (nicht nur) auf kommunaler Ebene auf. Welche Bedeutung haben einzelne Interessenorganisationen für die Entscheidungsfindung und Implementation kommunaler Sozialpolitik? Welche Konzepte entwickeln sie angesichts des Bedeutungsgewinns der lokalen Ebene für den Wohlfahrtsstaat?
Langfassung
Die Kommunen zählen zu den wichtigsten Akteure im Wohlfahrtsstaat: sie sind aktiv in den Bereichen der Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter), der Fürsorgepolitik, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitsförderung, der Altenpolitik, der Behindertenhilfe und -politik sowie der Integrations- und der Bildungspolitik. Sie stellen eine Fülle von sozialen Diensten bereit (Jugendhilfe, Suchtberatung, Familienberatung). Das wachsende Gewicht der Kommune für die Sozialpolitik ergibt sich aus den Trends der Dezentralisierung und Vergesellschaftung des Sozialen, der Raumorientierung und der Instrumentalisierung der lokalen Ebene für sozialpolitische Ziele. Damit gewinnen alle Formen von local governance an Gewicht. Kommunale Sozialpolitik ist nach wie vor zu einem große Maße Implementationspolitik, bei der Pflichtleistungen im Auftrag übergeordneter politischer Ebenen erbracht werden. Von einer eigenständigen kommunalen Sozialpolitik kann daher nur bedingt gesprochen werden (Dahme/Wohlfahrt 2011: 10).
Das Teilprojekt beschäftigt sich mit den interessenpolitischen Akteuren im Bereich der kommunalen Sozialpolitik. Hier sind zunächst die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) auf der Bundes- und Landesebene in den Blick zu nehmen. Diese und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bündeln die Interessen der Kommunen und bringen sie gegenüber dem Bund sowie auf der europäischen Ebene zur Geltung. Im wohlfahrtsstaatlichen Politikfeld geht es vor allem darum, die Pflichtleistungen – die Bereitstellung und Finanzierung sozialer Dienste sowie die Kinder- und Jugendhilfe – nicht noch auszuweiten und den Kommunen Spielraum bei den freiwilligen Leistungen zu verschaffen. Aus dieser Perspektive soll danach gefragt werden, welche wohlfahrtstaatlichen Konzepte diese Verbände angesichts der beschriebenen Trends und des Bedeutungsgewinns der lokalen Ebene für den Wohlfahrtsstaat entwickelt haben und vertreten.
Mit den Wohlfahrtsverbänden (Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband) nimmt dieses Teilprojekt eine weitere Gruppe von Interessenvertretungsorganisationen in den Blick. Als freie Träger der sozialen Dienste genießen sie Vorrang vor den öffentlichen und gewerblichen Trägern und erbringen daher den größten Teil der sozialen Dienste. Neben dieser Dienstleistungsfunktion haben die Wohlfahrtsverbände auch die Funktion der Generierung von Engagement (Freiwilligentätigkeit) und übernehmen die advokatorische Interessenvertretung (Bogumil/Hortkamp 2006: 165). Auf dieser Ebene soll untersucht werden, in welcher Weise die Wohlfahrtsverbände diese Interessen in der Zusammenarbeit mit der Sozialverwaltung einbringen und wie sich die Interessenartikulation angesichts der – nicht zuletzt durch die Wettbewerbsvorgaben der EU – zunehmenden Ökonomisierung und des Auftretens von gewerblichen Trägern und Interessenpositionen verändert (vgl. Heinze/Schmid/Strünck 1997). Dies gilt sowohl dort, wo die Zusammenarbeit institutionalisiert ist, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 71, 80 SGB XII) als auch in den Bereichen, in denen die Kooperation „nur“ auf der Grundlage gesetzlich regulierter Vertragsstrukturen erfolgt (insbesondere SGB XI, SGB XII).
Parallel dazu sind weitere Formen der Interessenvertretung entstanden, sowohl in Form von Selbsthilfegruppen, als auch in Form von Seniorenbeiräten, Behindertenvertretungen oder Armutsprojekten. Die Reichweite und das Verhältnis untereinander sind für die Dynamik der kommunalen Sozialpolitik von Bedeutung. Hier lässt sich auch analysieren, welche Bedeutung einzelne Interessenorganisationen für die Entscheidungsfindung und Implementation kommunaler Sozialpolitik haben, die in der Sozialpolitik-Forschung nach wie vor unterbelichtet ist.
4) Sozialpolitische Interessenvertretung und der Gegensatz von Kapital und Arbeit
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände waren maßgeblich für den Aufbau sozialer Sicherungssysteme. Welche sozialpolitische Gestaltungsmacht verbleibt ihnen jedoch angesichts vielfältiger Erosionstendenzen?
Langfassung
Der "alte" Wohlfahrtsstaat hat sich entlang der Arbeiterfrage, mit der Konfliktlinie zwischen Kapital und Arbeit sowie deren mächtigen Interessengruppen, entwickelt. Aus der Dynamik dieses Konflikts sind gesellschaftsprägende, institutionelle Strukturen entstanden, mit denen die Risiken, die aus der kapitalistischen Produktionsweise erwuchsen, abgesichert werden konnten. Die Machtressourcentheorie (Esping-Andersen 1990; Korpi 1983) hat diesen prägenden Konflikt zur theoretischen Erklärung für die Entstehung des Wohlfahrtsstaates genutzt. Bis heute prägen die sozialpolitischen Positionen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände zentrale Bereiche wohlfahrtsstaatlicher Sicherungssysteme (Paster 2010; Döhring/Koch 2003). Die organisierten Interessen von Kapital und Arbeit sind ein prägendes Merkmal des Modell Deutschlands (Czada 2000). In der politischen Ausgestaltung der industriellen Beziehungen (Tarifautonomie, Arbeitsmarktpolitik, Mitbestimmung, Arbeitnehmerschutzrechte) nehmen sie wesentlich Einfluss auf die Ausgestaltung der wohlfahrtsstaatlichen Sicherungssysteme. Da in Deutschland zentrale soziale Sicherungssysteme an das Arbeitsverhältnis gekoppelt sind, hat das Verhalten der Tarifpartner wesentlichen Einfluss auf die Weiterentwicklung des Wohlfahrtsstaates und auf die Antworten auf die neuen wohlfahrtsstaatlichen Risiken. Darüber hinaus sind beide organisierte Interessengruppen in den Selbstverwaltungsorganisationen der Sozialversicherungen tätig und beeinflussen die sozialpolitischen Positionen der Parteien.
In diesem Teilprojekt soll danach gefragt werden, welche sozialpolitische Gestaltungsmacht beide Interessengruppen, angesichts der in beiden Lagern zu beobachtenden Erosionstendenzen, noch haben. Insbesondere geht es hier um die Reichweite und Gestaltungsmacht korporatistischer Arrangements, in denen beide über Jahrzehnte das Modell Deutschland prägend mit entwickelt haben. Dieses Teilprojekt soll empirisch gesättigte Befunde darüber liefern, welchen Beitrag die beiden Interessengruppen zur Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme und zur Weiterentwicklung des Sozialstaates leisten. Da das männlich dominierte Normalarbeitsverhältnis immer weniger prägend ist, kommt es darauf an, zu untersuchen, wie weit die Verantwortung der Unternehmen sowie ihrer Interessenorganisationen für die immer größer werdenden Randbelegschaften reicht und wie die Gewerkschaften mit der wachsenden Arbeitsmarktteilnahme von Frauen sowie dem Wandel in Richtung Dienstleistungsgesellschaft umgehen. Dazu kommt als weitere Herausforderung die Arbeitsmigration. Sie stellt sich sowohl für die Gewerkschaften als nationale Interessengruppen, wie auch grundsätzlich für den Wohlfahrtsstaat als nationalen Solidaritätsverband (Bommes 1998; Treichler 1998, 2002). Eine zentrale Frage dieses Teilprojekts wird sein, zu untersuchen, inwieweit die Sozialpartner an Einfluss auf die Gestaltung des Wohlfahrtsstaates verloren haben und ob es zu einer Verstaatlichung der Sozialpolitik in Deutschland gekommen ist.
5) Interessenvertretung im Bereich Personennaher Dienstleistungen
Der Bereich der personennahen Dienstleistungen wächst. So nimmt die Bedeutung von Patientenorganisationen und Selbsthilfe zu. Wie verändern sich damit die Konfliktlinien innerhalb der Sozial- und Gesundheitsberufe aber auch zwischen Leistungserbringern und Klienten?
Langfassung
Die Veränderungen im Wohlfahrtsstaat führen dazu, dass der Bereich der personennahen Dienstleistungen kontinuierlich wächst. Die Ausweitung dieser Form der sozialen Dienstleistungen zeigt sich in den Bereichen der frühkindlichen Bildung, der Pflege, aber auch bei Dienstleistungen jenseits des Ärzteberufs im Feld der Gesundheitspolitik. Traditionell ist die Stellung der ärztlichen Leistungserbringer in der Gesundheitspolitik und den sozialrechtlichen Strukturen stark ausgeprägt, insbesondere durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Jenseits der etablierten medizinischen Professionen scheint die kollektive Vertretungsmacht dieser Dienstleistungsgruppen eher schwach ausgeprägt. Insbesondere die Pflegeberufe bemühen sich seit Jahrzehnten über ihre Berufsverbände um eine Professionalisierung ihres Berufsstandes und einen stärkeren Einfluss in den sozialrechtlichen Strukturen (vgl. zuletzt Igl 2010). Gerade in den Gesundheitsberufen sind jedoch Spaltungstendenzen unübersehbar. So gestaltet sich beispielsweise, verglichen mit den Industriebranchen, die gewerkschaftliche Interessenvertretung im Sozialsektor nach wie vor schwierig. Andererseits stellt sich nicht nur auf Seiten der Leistungserbringer die Frage, wer deren Interessen vertritt. Ebenso müssen die Leistungsbezieher, die Nutzer und Klienten (von Kleinkindern über Pflegebedürftige bis hin zu Patienten) in den Blick genommen werden. Je nach Gegenstand können hier unterschiedliche Organisationen oder punktuelle Interessen-Koalitionen vorzufinden sein.
Generell wächst die Bedeutung von Patientenorganisationen und Selbsthilfe im Gesundheitssystem (vgl. Gellner 2008). Kooperationen zwischen Pharmaindustrie und Selbsthilfegruppen sowie wechselnde Koalitionen zwischen Ärzteschaft und Patientenorganisationen zeigen, dass unter dem bestehenden Kostendruck die Konfliktlinien im Gesundheitssystem dynamisch sind. Wertewandel und Informationstechnologien bringen neue Patientengruppen hervor, die selbstbewusst und gut informiert sowohl individuell als auch kollektiv die Definitionsmacht der medizinischen Berufe herausfordern (vgl. Helmert 2005; Murray et al. 2003).
In diesem Teilprojekt soll es darum gehen, die verändernde Konfliktlinien innerhalb der Sozial- und Gesundheitsberufe zu rekonstruieren und den Wandel der Interessenvertretung in diesem Sektor zu analysieren. Neben der individuellen und kollektiven Interessenvertretung von Anbietern und Leistungserbringern soll dabei ebenso der Einfluss von Klientenorganisationen auf Konfliktkonstellationen und Koalitionsbildung berücksichtigt werden.
6) Bildungspolitische Interessen im Wohlfahrtsstaat
Bildungspolitik ist in Deutschland ein neues wohlfahrtsstaatliches Politikfeld. Daher gibt es nur wenige Organisationen die bildungspolitische Interessen in einer wohlfahrtsstaatlichen Zielrichtung vertreten. Es stellt sich nicht nur die Frage, welche dies sind, sondern auch, inwieweit etablierte Akteure die neue wohlfahrtsstaatliche Politikdimension aufnehmen.
Langfassung
Das Politikfeld Bildung wurde lange Zeit in den kontinentalen Wohlfahrtsstaaten, insbesondere in Deutschland, nicht zum Bereich der Sozialpolitik gezählt. Ebenso fehlt in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsliteratur die Bildungspolitik als Element wohlfahrtsstaatlicher Sicherungssysteme (Esping-Andersen 1999; Castles 1993). In den letzten Jahren ist die Integration der Bildungspolitik in den Wohlfahrtsstaat sowohl auf der theoretisch-konzeptionellen Ebene als auch in der Praxis zu einem zentralen Thema geworden. Dies ist verbunden mit den Konzepten des aktivierenden, vorsorgenden und investiven Sozialstaates (Allmendinger/Nikolai 2010; Giddens 2000; Schroeder 2012), wobei es darum geht, durch Bildung, Ausbildung und Weiterbildung Möglichkeiten zu schaffen, sich den wechselnden Bedingungen des Arbeitsmarktes besser anzupassen. Bildungsarmut und die Schwierigkeiten, sich Wissen angesichts der Dynamiken der Wissensgesellschaft anzueignen, gelten als neue soziale Risiken in einer Wohlfahrtsgesellschaft, in der mehr auf Arbeitsmarktteilnahme und Eigenverantwortung gesetzt wird (Olk 2007). Dies zeigt sich gerade in einer international vergleichenden Perspektive. Diese macht aber auch deutlich, dass sich Sozialpolitik nicht durch Bildungspolitik ersetzen lässt und es gerade bei den Bildungsausgaben nicht allein auf die Höhe, sondern genauso auf die Verteilung, ankommt.
In diesem Teilprojekt soll es nicht primär um die Verbindung von Bildungs- und Sozialpolitik gehen, sondern um die Frage, wie und von welchen Gruppen und Organisationen bildungspolitische Interessen artikuliert werden. Da Bildungspolitik, zumindest in Deutschland, ein neues wohlfahrtsstaatliches Politikfeld ist, gibt es wenige Interessenorganisationen die bildungspolitische Interessen in einer wohlfahrtsstaatlichen Zielrichtung vertreten. Bildungspolitische Interessen gehören vielmehr zu den schwachen Interessen (Clement 2010) und werden vielfach von standes- und berufspolitischen Interessengruppen vertreten. Deshalb wird es in diesem Projekt auch darum gehen, Interessenorganisationen zu identifizieren, die bildungs- und sozialpolitische Interessen vertreten. Gleichzeitig sollen die Organisationen des klassenübergreifenden Sozialstaatskompromisses (Pierson 2011; Häusermann 2010; Schmidt 1996) Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Parteien, die Arbeitnehmer und Mittelschichtsinteressen vertreten, in den Blick genommen werden. Hier soll danach gefragt werden, inwieweit sie diese neue wohlfahrtsstaatliche Politikdimension aufnehmen und Policies entwerfen, mit denen eine Verbindung von Sozial- und Bildungspolitik erreicht werden kann.
7) Wohlfahrtsstaatliche Interessen auf EU-Ebene und Europäisierung sozialpolitischer Interessen(organisationen)
Die Ausgestaltung wohlfahrtsstaatlicher Politik wird zunehmend auch von Entscheidungen der EU-Ebene beeinflusst. Gibt es aber bereits eine europäische Sozialpolitik? Inwieweit wirkt sich dies auf Strategien und Europäisierung wohlfahrtsstaatlicher Interessengruppen aus und in welcher Form machen sich diese auf der europäischen Ebene bemerkbar?
Langfassung
Obwohl wohlfahrtsstaatliche Politik immer eine Domäne der Mitgliedsstaaten geblieben ist, werden zahlreiche Entscheidungen, die den Wohlfahrtsstaat betreffen, auf EU-Ebene gefällt. Für die wohlfahrtsstaatliche Politik ist die EU daher inzwischen zu einer weiteren wichtigen politischen Ebene geworden. Die Antidiskriminierungsgesetzgebung, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer die Verankerung von Gender-Mainstreaming, die Themen gleiche Entlohnung und Gleichheit zwischen den Geschlechtern oder die Integration von Migranten sind nur einige EU-Themen, die erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der nationalen Wohlfahrtsstaaten haben. Hinzu kommen noch die Programme und Förderungen des Europäischen Sozial- und Strukturfonds, über die die Bundesländer regionale Entwicklung und soziale Projekte fördern (Falkner 2007).
Dieses Teilprojekt geht der Frage nach, welche wohlfahrtsstaatlichen Interessengruppen sich in welcher Form auf der europäischen Ebene bemerkbar machen. Aus Bereichen der Verbändeforschung ist bekannt, dass nicht alle Verbände es schaffen, auf dieser Ebene präsent zu sein. Es wird von der Hypothese ausgegangen, dass dies nur ressourcenstarken Akteuren gelingt. Darüber hinaus soll in diesem Projekt gefragt werden, inwieweit es bereits eine europäische Sozialpolitik gibt, welche Auswirkungen diese auf die Europäisierung der deutschen wohlfahrtstaatlichen Interessenorganisationen und ihre Strategien (Rucht 2002) hat und ob es zu transnationalen europäischen Vernetzungen sozialpolitischer Interessenträger gekommen ist (Wasner 2008). Damit verbunden ist die Frage, inwieweit die EU-Kommission die Funktion der Vertretung wohlfahrtstaatlicher Interessen anstelle fehlender Interessensvertretungsorganisationen übernommen hat. Es wird auch danach gefragt werden, in welchen wohlfahrtsstaatlichen Bereichen die EU-Kommission aktiv geworden ist und damit als regulatorischer Akteur zur Transformation des bundesrepublikanischen Wohlfahrtsstaates beigetragen hat. Ein Beispiel dafür können die Themen aus dem Bereich der Geschlechterpolitik sein, bei denen der deutsche Wohlfahrtsstaat konservative Züge trägt.
8) Wohlfahrtstaatliche Interessenformulierung in epistemic communities
Für die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates sind arbeitsteilige Wissensproduktion und Expertise bedeutend. Welche Rolle nehmen Stiftungen, Think Tanks, wissenschaftliche Institute und Politikberatungsinstitutionen heute bei der Bearbeitung der wohlfahrtsstaatlichen Themenagenda ein? Welche Mittel und medialen Instrumente nutzen sie?
Langfassung
Für die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates spielt die arbeitsteilige Wissensproduktion und die Bereitstellung von Expertise eine bedeutende Rolle. Sie werden traditionell nicht nur von der Ministerialverwaltung und den Ressortforschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, sondern auch von externen, wissenschaftlichen Akteuren. Die Bildung von "epistemic communities", die sich aus Akteuren der Wissenschaft, den Verbänden, Ministerialbürokratien, Parteien und Medien zusammensetzen, ist dabei keineswegs eine neue Entwicklung. Dies zeigen die Beispiele des seit 1885 etablierten Vereins für öffentliche und private Fürsorge oder des 1873 gegründeten Vereins für Socialpolitik. Die Bedeutung von Politikberatung und wissenschaftlicher Expertise sowohl auf der Ebene der policy-orientierten Beratung als auch der strategischen Politikerberatung nimmt jedoch stark zu und spielt zunehmend eine Rolle in der Interessendurchsetzung.
Die Produkte der "epistemic communities" (Begriffe, Narrative, Begründungen, Policy-Konzepte, Problemidentifikationen und -beschreibungen, Agenda-Setting) spielen in der Politikberatung und im Lobbying eine zunehmend wichtiger werdende Rolle. Gerade für die hinsichtlich ihrer Organisations- und Konfliktfähigkeit schwachen Interessen erweist sich die Definition von Interessenlagen und sozialen Problemen durch wissenschaftliche, ministerielle und andere Experten als zentral (Ruß 2005). Aber auch bei strukturellen Fragen im Kern des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements können solche Expertennetzwerke – so zeigt es etwa die Rentenreform in Schweden – entscheidend sein (Martier 2008). Hinzu kommt die Bedeutung der Medien und Teilöffentlichkeiten, die von "epistemic communities" als Einflusskanäle genutzt werden. Unter den Bedingungen einer Mediengesellschaft spielen Ideen und griffige Konzepte für die Durchsetzung von Interessen eine wichtiger werdende Rolle. In der Politikfeldanalyse wird mit den Konzepten der argumentativen Wende (Fischer/Forester 1993; Fischer 2003; Saretzki 2007) auf die wachsende Bedeutung dieses Sachverhalts reagiert.
In diesem Teilprojekt soll danach gefragt werden, welche Rolle Stiftungen, Think Tanks, wissenschaftliche Institute und Politikberatungsinstitutionen heute bei der Bearbeitung der wohlfahrtsstaatlichen Themenagenda einnehmen. Lassen sich Besonderheiten, Brüche oder Kontinuitäten in der Wissensproduktion aufzeigen? Hierbei wird es auch darauf ankommen, das Zusammenspiel der etablierten wohlfahrtsstaatlichen Akteure mit diesen neuen Organisationen in den Blick zu nehmen. Insbesondere ist zu fragen, ob diese Akteure in der Lage sind, neue Themen im Prozess der wohlfahrtsstaatlichen Transformation zu setzen und wie sie sich bei der lobbyistischen Interessendurchsetzung verhalten. Vor allem soll untersucht werden, mit welchen Mitteln und medialen Instrumenten die wohlfahrtsstaatliche politische Agenda von ihnen beeinflusst wird. In einer politikfeldanalytischen Perspektive können wohlfahrtsstaatliche Diskurskoalitionen und ihre Wirkung auf sozialpolitische Entscheidungen untersucht werden.
Methodischer und theoretischer Zugang, Forschungsdesign
Die inhaltlich und thematisch breit angelegte Forschungsperspektive des Graduiertenkollegs ermöglicht es, vielfältige methodische und theoretische Zugänge in den einzelnen Dissertationsprojekten zu nutzen. Von der theoriegeleiteten Dokumentenanalyse über die Erhebung eigenen empirischen Materials durch qualitative (Experten)Interviews bis hin zu quantitativen Methoden zur statistischen Auswertung vorhandener Datensätze können unterschiedliche methodische Zugänge oder ein Mix verschiedener Methoden angewandt werden. Die dafür notwendigen theoretischen und methodischen Kompetenzen zu vermitteln, ist dabei elementarer Bestandteil des Studienprogramms.
In der quantitativ empirischen Wohlfahrtsstaats- und Sozialpolitikforschung kann für Sekundäranalysen auf so unterschiedliche Datenbestände wie die Allgemeine Bevölkerungsumfrage (ALLBUS), Daten des Statistischen Bundesamtes und der Landesämter (bspw. Mikrozensus), Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit, das Sozio-ökonomische Panel (SOEP), das IAB-Betriebspanel, die WSI-Betriebsrätebefragung, der IAQ-Altersübergangsreport, das WSI-Tarifarchiv und der WSI-Lohnspiegel, den ZSi-Social Indicators Monitor ebenso wie auf Daten von Eurostat, OECD oder der ILO (laborsta) zurückgegriffen werden. Für die Auswertung von vorhandenen Datenbeständen stehen an der Universität Kassel sowohl SPSS als auch STATA zur Verfügung. Auch im Bereich der qualitativen Datenauswertung von Interviews oder Dokumenten kann auf Programme wie etwa MAXQDA zurückgegriffen werden.
Es ist ein wesentliches Element des beantragten Graduiertenkollegs, unterschiedliche Datenbestände, forschungsmethodische Herangehensweisen, Erhebungs- und Auswertungsverfahren bei der Bearbeitung der einzelnen Dissertationsprojekte heranzuziehen. Das Gleiche gilt ebenso für die theoretische Einbettung der Forschungsprojekte. Hier kann an vielfältigen Ansätze der Verbände-, Organisationsforschung, pluralistische (Fraenkel), korporatistische (Schmitter; Lehmbruch; Süllow) oder lobbyistische Ansätze, dem akteurszentrierten Institutionalismus (Mayntz/Scharpf), (Macht)ressourcen- (Esping-Andersen; Korpi) und Mobilisierungstheorie (Olson; Hirschman; Tarrow), Theorien (vergleichender) Wohlfahrtsstaatsforschung (Pierson; Schmidt; Siegel), die Policy-Forschung (multiple-streams-ansatz, Kingdon; policy-cycle- oder Phasenmodelle), die Staatstätigkeitsforschung (Castles; Schmidt), dem Konzept der Pfadabhängigkeit (Pierson; Thelen; Collier) oder der Gelegenheitsstruktur/ political opportunity structure (Tilly; McAdam; Zald; Krisi) angeknüpft werden. Das breite Spektrum an theoretischen und methodischen Zugängen ermöglicht unterschiedliche Forschungsperspektiven, wie vergleichende Falluntersuchungen, einzelne Organisationsstudien, die Analyse politischer Entscheidungsprozesse, Steuerungsinstrumente und Einflussfaktoren in der Sozialpolitik sowie Akteurs- oder Netzwerkanalysen. Somit haben die Stipendiaten die Möglichkeit und die Aufgabe, im Kontext des breiten Rahmens, den ihnen das Kolleg durch die zuvor dargestellten Forschungsfelder vorgibt, selbstständig ein eigenes Forschungsdesign zu entwickeln, bei dessen Umsetzung sie durch das begleitende Studienprogramm unterstützt werden.