Profil

Zum Kerninhalt des Fachgebietes gehören fachliche Aspekte der Sicherung und Entwicklung von Natur, Freiraum und Landschaft.

Landschaftsentwicklung

„Landschaftsentwicklung“ umfasst dabei die verschiedenen Arbeitsschritte der Analyse und Bewertung, der Ziel- und Maßnahmenentwicklung sowie der strategischen und konzeptionellen Steuerung. Wesentliche Inhalte sind dabei Teil des Aufgabenfeldes „Naturschutz und Landschaftspflege“, wobei hier ein breites Naturschutzverständnis vertreten wird, bei dem neben Themen wie etwa der Biodiversitätssicherung auch das natürliche und kulturelle Erbe im Landschaftskontext, die Freiraumentwicklung oder das Erleben und Wahrnehmen von Natur als wichtige Bestandteile begriffen werden. Betrachtet werden Räume auf unterschiedlichsten Maßstabsebenen und gleichermaßen im urbanen, suburbanen oder im ländlich-peripheren Kontext. Dabei spielen auch übergeordnete Entwicklungen und Phänomene, wie etwa die europäische Agrarpolitik oder der globale Klimawandel, eine wichtige Rolle

Umwelt- und Planungsrecht

Der Begriff „Umwelt- und Planungsrecht“ macht deutlich, welche Kernkompetenz im Bereich „Recht“ vertreten wird, nämlich vor allem das raumbezogene Umweltrecht (mit einem besonderen Schwerpunkt im Naturschutzrecht) und das Planungsrecht (Raumordnungsrecht und Bauleitplanungsrecht, ergänzend auch Infrastrukturplanungsrecht), hinzu kommen das Bauordnungsrecht sowie ausgewählte Aspekte aus weiteren einschlägigen Rechtsbereichen (z. B. Denkmalschutzrecht). Dem Entwicklungs- und Planungsgedanken folgend werden das Umwelt-, Bau- und Planungsrecht ins-besondere als Steuerungswissenschaft im Sinne der „Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft“ bzw. in der Verknüpfung zur Policy-Forschung im Sinne der Politikwissenschaft verstanden. Dies schließt die Politikberatung auf den verschiedensten Entscheidungs-, Planungs- und Gesetzgebungsebenen ein.