Hochschulpolitik am FB06
Gremienübersicht
Alle Dinge, die am und im Bezug auf den gesamten Fachbereich geschehen und beschlossen werden gehen durch den Fachbereichsrat. Die Inhalte spannen sich von Gebäudefragen, über den Stand von Berufungskommissionen und der Haltung des Fachbereiches zu öffentlichen und relevanten Fachthemen, bis hin zu unserer Studienordnung.
besteht aus: Dekanat (beratend), 7 Profs, 2 wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, 1 technisch-administrative Mitarbeiter:in, Frauenbeauftragte, 3 Studierende, die bei den Hochschulwahlen gewählt werden
Der Fachbereichsrat trifft sich immer einmal im Monat, die Wahlperiode beträgt 1 Jahr.
Jedes Sommersemester wird für das Jahr eine neue Studierendenvertretungfür den Fachbereich 06 gewählt. Die Vertreter:innen dieses studentischen Organs werden von der Fachschaft in Ausschüsse, Gremien und Kommissionen entsendet. Als von euch gewählte Vertreter:innen haben diese Personen auch ein Stimm- und Mitwirkungsrecht in Ausschüsse, Gremien und Kommissionen des Fachbereichs 06.
besteht aus: 12 gewählte Fachschaftsratmitglieder
Vertreter:innen aller Fachschaftsräte der Universität Kassel treffen sich einmal im Monat, um sich auszutauschen und zu vernetzen. Dabei formulieren sie z.B. gemeinsame Positionen, die dann wiederum im Studierendenparlament diskutiert werden.
besteht aus: Fachschaftsreferent:in, Vorsitz, 2 Studierende je Fachschaft der Universität Kassel (die Mitglieder werden jährlich bei Bedarf vom Fachschaftsrat entsandt)
Die FSK trifft sich einmal im Monat.
Der Fachbereich erhält pro Semester einen bestimmten Betrag an frei zur Verfügung stehenden, finanziellen Mitteln mit dem Zweck der Qualitätssicherung der Lehre. Die Studienkommission bestimmt über deren Verteilung. Anträge auf Unterstützung können von Lehrenden, aber auch Studierenden gestellt werden.
besteht aus: 2 Professor:innen, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, 1 technisch-adminstrative:r Mitarbeiter:in, 1 Fachgebietssekretariat, 4 Studierende
Die Studienkommisson trifft sich nach Bedarf, hauptsächlich zu Semesterbeginn.
Hier wird über studentische Belange und Härtefälle, die mit Abgaben, insbesondere mit Abschlussarbeiten zu tun haben diskutiert und entschlossen. Die formalen und inhaltlichen Überprüfungen der Abschlussarbeiten sind der wesentliche Bestandteil.
besteht aus: Profs der jeweiligen Fachgruppen, 1 wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, 2 Studierende (mind. 1 studierende Person aus den Masterstudiengängen)
Der Prüfungsausschuss trifft sich zwei Mal im Semester.
Das, was in den Instituten über die Lehrinhalte der drei Studiengänge besprochen wird, wird im Studienausschluss ausgetauscht und übergeordnet koordiniert. Hinzu kommt die Besprechung der allgemeinen Studienorganisation. Beschlüsse können hier nicht getroffen werden. Sie werden stattdessen für den Fachbereich vorbereitet.
besteht aus: Studiendekan:in, 3 Professor:innen, 1 wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, 3 Studierende
Der Studienausschluss trifft sich bei Bedarf.
Neben den Promotionsverfahren gibt es auch einige, die an unserem Fachbereich ihre künstlerische Qualifikation machen. Über den Stand und die Weiterführung ihrer Promotionsverfahren wird in diesem Ausschuss informiert, beraten und entschieden.
Trifft sich wenn promoviert wird.
Wenn eine neue Professur für ein Fachgebiet gesucht wird, bildet sich eine Kommission. Diese sichtet die Bewerbungen, diskutiert die Qualifikation von Bewerber:innen und wählt aus diesen zu Hearings (Probevorlesungen) ein. Im Anschluss schlägt die Kommission dem Präsidium drei Kanditat:innen zur Einstellung vor.
besteht aus: Prodekan, 2 Professor:innen, 1 wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, 2 Studierende
Die Berufungskommission trifft sich nach Bedarf und wird für jede zu besetzende Stelle neu gegründet.
Der Ausschuss informiert und berät über den Stand aktueller Promotionsvorhaben und deren Weiterführung.
besteht aus: Prodekan, 2 Professor:innen, 1 wisschenschaftliche:r Mitarbeiter:in, 1 Studierende:r
Der Promotionsausschuss trifft sich je nach Bedarf, wenn Promotionsvorhaben laufen.
hochschulwahlen
bei den studentischen Hochschulwahlen hast du die Möglichkeit deine Stimme für das Studierendenparlament und der studentischen Vertretung im FBR und FSR abzugeben.
gewählt wird immer in Sommersemster für die nächste Legislaturperiode. Eine Legislaturperiode geht immer vom 01. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Die nächste Legislaturperiode geht demnach vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023.
über deine Stimme werden von dir Studierende gewählt, die deine Stimmer aus gesamtuniversitärer Ebene vertreten sollen oder bei fachbezogenen Entscheidungen im Fachbereich. Zum Bespiel ist dir für den FSR eine Anzahl von 12 Stimmen gegeben, demnach ist es auch wichtig 12 Personen auf der Liste zu wählen, damit die Studierendenschaft gut vertreten werden kann.
die nächsten Wahlen finden dieses Jahr noch statt. Deine Stimme wirst du online oder als Briefwahl abgeben können!