Bürgerportale - Studie "Rechtsfragen"

Das Projekt wurde von Juni 2007 bis Dezember 2008 an der Universität Kassel durchgeführt.

„Bürgerportale“ war die ursprüngliche Bezeichnung für die Anwendungen, die später als „De-Mail“ bekannt geworden sind. Sie sollen erlauben, im Internet so sicher, verbindlich und vertraulich zu kommunizieren, wie das heute im Bereich der Papierpost der Fall ist. Wie Unternehmensportale das zugehörige Unternehmen im Internet präsentieren, sollen Bürgerportale die Repräsentanz von Bürgerinnen und Bürgern im Internet sein. Analog zur physischen Meldeadresse und dem Postkasten am Wohnungseingang stellen sie den Ort dar, an dem Bürgerinnen und Bürger sicher und rechtsverbindlich erreicht werden können. Zudem gewährleisten sie, dass versendete Nachrichten tatsächlich von dem Absender kommen, der dies behauptet. Das Angebot soll sich auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) richten.

Bürgerportale sollen - nunmehr als De-Mail - von Internetprovidern angeboten werden, die im Rahmen eines staatlichen Zertifizierungsverfahrens nachweisen, dass sie hohen Standards in den Bereichen Sicherheit, Rechtsverbindlichkeit, Vertraulichkeit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit genügen. Die Konzeption von Bürgerportalen war Bestandteil der High-Tech-Strategie der Bundesregierug und wesentlicher Inhalt des E-Government-Programms 2.0.

Die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) an der Universität Kassel erstellte für das Gesamtprojekt im Auftrag des Bundesministerium des Inneren eine Studie „Rechtsfragen“, die sich umfassend mit den rechtlichen Problemen und Rahmenbedingungen von Bürgerportalen auseinandersetzt. Zunächst wurde die grundsätzliche (auch europa- und verfassungs-)rechtliche Machbarkeit des Projekts untersucht. Im Anschluss erfolgte eine Erarbeitung der Besonderheiten für juristische Personen, Organe und Behörden unter Differenzierung verschiedener Entitäten. Außerdem wurden Fragen der Anmeldung und Authentisierung, der Transparenz, des Handelns natürlicher Personen sowie die Teilprojekte Postfach, Authentisierung und Dokumentensafe untersucht.

Von besonderer Bedeutung war die Frage des rechtlichen Regulierungsbedarfs. Dementsprechen wurden viele mögliche Regelungen auf ihre rechtliche Notwendigkeit und Vorzugswürdigkeit hin untersucht (Zertifizierung und Akkreditierung der Anbieter, Mindeststandards, Haftung der Anbieter, Authentisierung der handelnden Personen, Attribute natürlicher Personen, Probleme der Erstregistrierung, physische und elektronische Mobilität, Zeitstempel, Barrierefreiheit, Erzeugung qualifiziertert Signaturen durch die Portalbetreiber, Mehrwertdienste).

Weitere Informationen

Projektinfos

Finanzierung:
Bundesministerium des Inneren

Laufzeit:
Juni 2007 - Dezember 2008

Projektverantwortlicher:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.