Informationen zu Klausuren

Sehr geehrte Studierende,

auf dieser Seite finden Sie Information rund um die Klausuren am Fach Steuerlehre und Finanzen.

Eine Anleitung zu der Klausuranmeldung im HIS finden Sie hier.

Sollten Sie sich über das HIS Portal nicht für die Klausur anmelden können, benutze sie bitte das Anmeldeformular das Prüfungsamtes.

Zulässige Hilfsmittel für Klausuren

Informationen zu der Klausurorganisation finden Sie hier.

 

Klausureinsicht

Gemäß § 32 Abs. 1 der Allgemeine Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel (AB Bachelor/Master) vom 10. Februar 2016 "... müssen die Fachbereiche den Studierenden aus didaktischen Gründen die Einsicht in die vollständigen Prüfungsunterlagen ermöglichen."

  • Die Einsicht findet erst nach Ende des Bewertungsverfahrens statt. 
  • Nur die eigenen Prüfungsunterlagen dürfen eigesehen werden.
  • Eine Mitnahme der Prüfungsunterlagen ist nicht zulässig

 


Klausuren aus dem Grundlagenbereich: 

  • Es finden zwei jeweils einstündige Einsichtstermine statt.
  • Die Zeiten/Räumlichkeiten der Einsicht werden über die Homepage bekanntgegeben. 
  • Es sind keine Voranmeldungen zu den Einsichtsterminen erforderlich.
  • Regeln innerhalb der Einsicht: 
    • Einsicht bedeutet keine Diskussion. Sofern Additionsdifferenzen der Bepunktung ersichtlich erscheinen oder fachliche Fragen zu bewerteten Lösungen auftreten wird dies vermerkt und innerhalb der Sprechstundenzeiten diskutiert. 
    • das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder Fotos während der Prüfungseinsicht ist untersagt. 
    • Die Mitnahme von Bleistift und Papier für etwaige Notizen ist zulässig.

Prüfungsleistungen im Hauptstudium bzw. im Masterstudium:

Nach erfolgter Bewertung werden die Prüfungsleistungen über das Prüfungsamt in die jeweilige Prüfungsakte des Studierenden gegeben. Diese kann zu den entsprechenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Klausureinsicht FB 07

Bitte beachten Sie, dass für den Studiengang Wirtschaftspädagogik eine Weitergabe an das zuständige Prüfungsamt erfolgt.


Nachschreib-/Wiederholungsprüfung
Bei planmäßig nur einmal jährlich stattfindenden Lehrveranstaltungen wird jeweils eine Nachschreib-/Wiederholungsprüfung im folgenden Semester angeboten. Diese Termine finden Sie über die Vorlesungsvorschau bzw. das Vorlesungsverzeichnis des Folgesemesters. Um an den jeweiligen Nachschreib-/Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, ist keine spezielle Vorraussetzung (z.B. aktive Teilnahme am Ersttermin, ärztlicher Attest für den Ersttermin) erforderlich.