BAföG-Beauftragte
Um über das vierte Fachsemester hinaus eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, muss dem Studierendenwerk ein Transcript of Records oder eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorgelegt werden.
- Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten bzw. vierten Fachsemesters die für den geordneten Ausbildungsverlauf vorgesehenen ECTS-Punkte erreicht haben, können Sie das mit einem vom für Sie zuständigen Prüfungsamt erstellten Transcript of Records nachweisen.
Bachelorstudiengang
Erforderliche Credits nach 3 Semestern
Erforderliche Credits nach 4 Semestern
Wirtschaftswissenschaften
75
90
Wirtschaftsrecht
75
90
Wirtschaftsingenieurwesen
/
72
Wirtschaftspädagogik
75
90
Berufspädagogik Metall- und Elektrotechnik
75
90
- Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten bzw. vierten Fachsemesters weniger als die vorgesehenen ECTS-Punkte erreicht haben, kann in der Regel kein ordnungsgemäßer Studienverlauf bescheinigt werden.
- Wenn Sie der Ansicht sind, dass in Ihrem Fall Gründe für eine abweichende Bewertung Ihres Leistungsstandes vorliegen – etwa weil Sie Teilleistungen erbracht haben, die in Ihrem Transcript of Records noch nicht mit ECTS-Punkten ausgewiesen sind - wenden Sie sich zur Erstellung einer Leistungsbescheinigung bitte an die/den BAföG-Beauftragte/n für Ihren Studiengang.
BAföG-Beauftragte der Studiengänge
Wirtschaftswissenschaften | Prof. Dr. Christian Klein | |
Wirtschaftsingenieurwesen | Prof. Dr. Patrick Spieth | |
Wirtschaftsrecht | Prof. Dr. Judith Brockmann | fb07-pa-wirecht[at]uni-kassel[dot]de |
Wirtschaftspädagogik | Bastian Klammroth und Jenny Raabe | |
Berufspädagogik | Bastian Klammroth und Jenny Raabe | |
Arbeitslehre | Christian Scheiding |
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt und die BAföG-Beauftragten für Fragen zu Ihrer BAföG-Förderung, die nicht den Nachweis Ihres Leistungsstandes betreffen, nicht zuständig sind. Mit solchen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk.