BAföG-Beauftragte

Um über das vierte Fachsemester hinaus eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, muss dem Studierendenwerk ein Transcript of Records oder eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorgelegt werden.

  • Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten bzw. vierten Fachsemesters die für den geordneten Ausbildungsverlauf vorgesehenen ECTS-Punkte erreicht haben, können Sie das mit einem vom für Sie zuständigen Prüfungsamt erstellten Transcript of Records nachweisen.
     

    Bachelorstudiengang

    Erforderliche Credits nach 3 Semestern

    Erforderliche Credits nach 4 Semestern

    Wirtschaftswissenschaften

    75

    90

    Wirtschaftsrecht

    75

    90

    Wirtschaftsingenieurwesen

    /

    72

    Wirtschaftspädagogik

    75

    90

    Berufspädagogik Metall- und Elektrotechnik

    75

    90

  • Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten bzw. vierten Fachsemesters weniger als die vorgesehenen ECTS-Punkte erreicht haben, kann in der Regel kein ordnungsgemäßer Studienverlauf bescheinigt werden.
  • Wenn Sie der Ansicht sind, dass in Ihrem Fall Gründe für eine abweichende Bewertung Ihres Leistungsstandes vorliegen – etwa weil Sie Teilleistungen erbracht haben, die in Ihrem Transcript of Records noch nicht mit ECTS-Punkten ausgewiesen sind -  wenden Sie sich zur Erstellung einer Leistungsbescheinigung bitte an die/den BAföG-Beauftragte/n für Ihren Studiengang.

BAföG-Beauftragte der Studiengänge

Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Christian Klein  
Wirtschaftsingenieurwesen Prof. Dr. Patrick Spieth  
Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Judith Brockmann fb07-pa-wirecht[at]uni-kassel[dot]de
Wirtschaftspädagogik Bastian Klammroth und Jenny Raabe  
Berufspädagogik Bastian Klammroth und Jenny Raabe  
Arbeitslehre Christian Scheiding  

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt und die BAföG-Beauftragten für Fragen zu Ihrer BAföG-Förderung, die nicht den Nachweis Ihres Leistungsstandes betreffen, nicht zuständig sind. Mit solchen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk.