Informationen zur landwirtschaftlichen Betriebsgründung
Betriebsgründung:
Was Sie bei der landwirtschaftlichen Betriebsgründung beachten sollten, und wo Sie einzelnen Formalitäten erledigen, erfahren Sie bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern in den jeweiligen Bundesländern. Zur Orientierung dient der Leitfaden der Landwirtschaftskammer NRW.
Förderprogramme:
Direktzahlungen (1. Säule):
Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen sind beihilfefähige Flächen und die dazu gehörenden Zahlungsansprüche.
- Basisprämie
- Greening-Prämie
- Umverteilungsprämie für kleine und mittlere Betriebe
- Junglandwirteprämie
Eine gute Übersicht über die Richtlinien der jeweiligen Prämien erhalten Sie durch die Merkblätter zu den Förderanträgen, wie beispilesweise dem für Hessen.
Förderung des ländlichen Raums (2. Säule)
Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dient der Stärkung der ländlichen Regionen. Dazu zählen Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung der Ökologischen Landwirtschaft, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) oder einzelbetriebliche Investitionsförderung.
- Ausgleichszulage (AGZ): Förderinstrument zum Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft auch in den sogenannten benachteiligten Gebieten.
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM): Über diese Maßnahmen wird in der Regel auch die Ökologische Landwirtschaft gefördert. Jedes Bundesland verfügt hier über eine eigene Förderrichtlinie, in Hessen ist es das „Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen“ (HALM)
- Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP) und Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
- Weitere Fördermaßnahmen der hessischen Landwirtschaft