Informationen zur landwirtschaftlichen Betriebsgründung

Betriebsgründung:

Was Sie bei der landwirtschaftlichen Betriebsgründung beachten sollten, und wo Sie einzelnen Formalitäten erledigen, erfahren Sie bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern in den jeweiligen Bundesländern. Zur Orientierung dient der Leitfaden der Landwirtschaftskammer NRW.

Förderprogramme:

Direktzahlungen (1. Säule):
Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen sind beihilfefähige Flächen und die dazu gehörenden Zahlungsansprüche

Eine gute Übersicht über die Richtlinien der jeweiligen Prämien erhalten Sie durch die Merkblätter zu den Förderanträgen, wie beispilesweise dem für Hessen.

Förderung des ländlichen Raums (2. Säule)

Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dient der Stärkung der ländlichen Regionen. Dazu zählen Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung der Ökologischen Landwirtschaft, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) oder einzelbetriebliche Investitionsförderung.