Studierende

Tätigkeit im Bereich der Forschung:

Wir bieten Studierenden der Bachelor- und Master-Studiengänge Bauingenieurwesen, Maschinenbau Mathematik, Informatik sowie angrenzender Fächer die Möglichkeit, sich bereits während des Studiums mit der Praxis wissenschaftlicher Forschung vertraut zu machen. Aus der Forschung des Fachgebietes Baustatik ergeben sich zudem interessante Fragestellungen und Aufgaben für Bachelor- und Masterarbeiten.

Im Rahmen der HIWI-Tätigkeit soll der Student/ die Studentin - in enger  Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter unseres Fachgebietes - kleinere Teilprojekte bearbeiten. Voraussetzungen für die HiWi-Stelle sind analytisches Denkvermögen, Neugier und Programmierkenntnisse.

Der Beschäftigungsumfang kann individuell festgelegt werden. Der Stundenlohn ab April 2024 beträgt 13,46 € bzw. 14,46 € (siehe unten). Sie würden überwiegend in den Arbeitsräumen des Fachgebietes arbeiten; ein eigens dafür eingerichtetes PC-Labor mit entsprechender Ausstattung steht zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns einfach an.

Zu der Möglichkeit, eine HIWI-Tätigkeit am Fachgebiet Baustatik mit der Abfassung einer Bachelor- oder Masterarbeit zu verbinden, finden Sie hier weitere Informationen.

Tätigkeit im Bereich der Lehre:

Zur Durchführung der Tutorien im Rahmen der Lehrveranstaltungen Baustatik I und Baustatik II werden Tutoren gesucht. Wenn Sie diese Lehrveranstaltungen mit einer überdurchschnittlichen Note abgeschlossen haben, motiviert und zuverlässig sind, dann sprechen Sie uns einfach an.

Durch die HIWI-Tätigkeit als Tutor:in werden automatisch auch Ihre didaktischen Fähigkeiten geschult bzw. weiterentwickelt.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen einer HIWI-Tätigkeit bei der Erstellung von Vorlesungs- und Übungsunterlagen mitzuwirken. Die Einstellungsvoraussetzung hierfür sind Kenntnisse im Bereich von LaTeX.

Vergütung:

Der Stundensatz beträgt ab April 2024

·         13,46 € (Stud. Hilfskräfte)

·         14,46 € (Stud. Hilfskräfte, die über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss verfügen)