Nachteilsausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Seite der Servicestelle Studium und Behinderung

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Wichtig

Bitte teilen Sie dem Studienservice vor Beginn des Prüfungszeitraums (bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin) mit, an welchen Prüfungen Sie im jeweiligen Semester teilnehmen möchten, wenn der Antrag genehmigt wurde.