Gremienarbeit
Prof. Dr. Klaus David nahm am „2. Smart Kassel Council“ teil. Mit ihrem Projekt „Smart Kassel“ hat die Stadt Kassel den Zuschlag vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung Digitalisierung“ erhalten. Prof. Dr. Klaus David ist vom Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Christian Geselle, in den Smart Kassel Council berufen worden. Am 18.9.2020 stellte der Lenkungskreis (bestehend aus dem Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Herrn Geselle, Herrn Kai Lorenz Wittrock, Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH und Prof Dr. Klaus David, ComTec/ITeG/ Universität Kassel) im Smart City Council das Projekt Smart City Kassel vor.
Am 5. April 2019 hatte Bundesministerin Dr. Franziska Giffey die Sachverständigenkommission für den 3. Gleichstellungsbericht berufen. Mitglied der Kommission war auch Prof. Dr. Claude Draude, die an der Universität Kassel eine Professur für Gender und Diversity in Informationssystemen innehatte.
Der 3. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung befasst sich mit der Frage, welche Weichenstellungen erforderlich sind, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben. Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie bestand aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Informatik, Sozialwissenschaften) mit den wichtigsten Aspekten der Digitalisierung befassen.
Weiter Informationen zum dritten Gleichstellungsbericht finde Sie hier.
Im Bundesnetzwerk Verbraucherforschung kommen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen – wie beispielsweise aus den Wirtschafts-, Kultur-, Rechts- und Sozialwissenschaften – zusammen, um sich gemeinsam zu einer fächerübergreifenden Verbraucherforschung auszutauschen. Es hat derzeit rund 250 Mitglieder. Im Fokus stehen der Konsum sowie Herausforderungen der Konsumgesellschaft wie Nachhaltigkeit oder Digitalisierung. Die Forschungsthemen orientieren sich an den Interessen und Bedürfnissen sowie der gesellschaftlichen Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Das Netzwerk dient als Plattform für den interdisziplinären, verbraucherwissenschaftlichen Austausch und als Kontaktstelle für (Verbraucher-)Themen. Ziel ist es, die interdisziplinären Verbraucherwissenschaften in Deutschland zu stärken, um diese als eigenständiges Forschungsfeld in seiner ganzen Bandbreite zu etablieren. Die Arbeit des Netzwerks gibt Impulse in die Forschungslandschaft für eine breitere Grundlagenforschung sowie für spezifische Verbraucherthemen. Durch Gewinnung und Kommunikation verbraucherwissenschaftlicher Erkenntnisse leistet es einen wesentlichen und sichtbaren Beitrag für eine realitätsnahe Verbraucherpolitik.
Professor Lamla wurde am 6. Oktober 2021 in der konstituierenden Sitzung des alle drei Jahre neu berufenen Koordinierungsgremiums für das Bundesnetzwerk Verbraucherforschung im damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Sprecher wiedergewählt (für die Periode 1.10.2021 bis 30.09.2024). Im Februar 2019 wurde Professor Lamla erstmals in die Funktion des Sprechers des Koordinierungsgremiums gewählt.
Mit einem Schreiben der Staatssekretärin Dr. Rohleder im BMUV vom 18.06.2024 ist Professor Lamla erneut ins Koordinierungsgremium des Bundesnetzwerks Verbraucherforschung berufen worden. Die nächste Amtszeit beginnt am 01.10.2024 und dauert drei Jahre. Es ist dann bereits seine vierte Amtszeit in diesem Gremium, zu dessen Sprecher er in den letzten zwei Amtszeiten gewählt worden war.
Im Rahmen der 2. Jahrestagung des Deutschen Forums für Dienstleistungsforschung (DF)² wurde Jan Marco Leimeister am 25. September 2023 in den Innovationsbeirat aufgenommen. Das Deutsche Forum Dienstleistungsforschung (DF)² etabliert einen regelmäßigen Austausch über neue Forschungsherausforderungen und zentrale Forschungsergebnisse im Dialog von Wissenschaft und Praxis. Auf der Jahreskonferenz 2023 wurde es um einen (DF)² Innovationsbeirat erweitert. Dieser soll neue Trends, Diskussionsthemen, innovative Lösungen oder Forschungsimpulse in das Forum tragen und die zukünftige Ausrichtung des (DF)² aktiv mitgestalten.
Im Forschungsbeirat der Plattform Industrie 4.0 kommen 19 Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und 12 Repräsentantinnen und Repräsentanten aus der Wirtschaft zusammen, um die Plattform Industrie 4.0, ihre Arbeitsgruppen und die Bundesministerien unabhängig zu beraten. Als strategisches Gremium begleitet der Forschungsbeirat die Plattform Industrie 4.0 bei der Weiterentwicklung sowie bei der vorwettbewerblichen Umsetzungsplanung von Industrie 4.0 in die deutsche Wirtschaft. Dabei flankiert der Forschungsbeirat die Plattform Industrie 4.0 durch seine wissenschaftliche sowie durch seine Forschungsund Entwicklungsexpertise und kooperiert eng mit den Arbeitsgruppen der Plattform Industrie 4.0.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel wurde in seiner Funktion als Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit für die neue Amtszeit in den Rat für Digitalethik des Landes Hessen berufen. Die Amtszeit begann am 1. Juli 2022. Der Rat wurde im Herbst 2018 gegründet, um ethische Aspekte der Digitalisierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu identifizieren und die Hessische Landesregierung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu beraten. Seine Aufgaben sind vielfältig.
- Zum einen berät er die Hessische Landesregierung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und insbesondere der Fortschreibung und Umsetzung der Digitalstrategie des Landes Hessen.
- Zum anderen verfasst er Impulspapiere zu ausgewählten Themen zur Gestaltung der digitalen Transformation.
Auf diese Weise bringen sich die Mitglieder des Rats für Digitalethik aktiv als Dialoggestalter in gesellschaftliche Debatten der Digitalisierung ein. Der Rat für Digitalethik arbeitet dabei eng mit dem Zentrum für verantwortungsbewusste Digitalisierung zusammen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Rats für Digitalethik.
Prof. Roßnagel wurde am 10.12.2020 vom Hessischen Landtag einstimmig in das Amt des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt und hat dieses Amt am 01.03.2021 angetreten. Sein Ziel ist vor allem, sich für den Einbau von Datenschutz in informationstechnische Systeme einzusetzen (Privacy by Design).
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Professor für öffentliches Recht und Technikrecht an der Universität Kassel, wurde als Mitglied in die ständige wissenschaftliche Arbeitsgruppe des Nationalen Cyber-Sicherheitsrats berufen. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Informationssicherheits- und im Datenschutzrecht sowie in der rechtswissenschaftlichen Technikfolgenforschung. Er ist Direktor des Wissenschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel und Sprecher des Forums „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“.
Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat ist ein 2011 von der deutschen Bundesregierung gegründetes Gremium, das die Aufgabe hat, einerseits Gefährdungen der Cybersicherheit zu erkennen und strukturelle Krisenursachen frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen und andererseits „übergreifende Politikansätze für Cybersicherheit“ zwischen Staat und Wirtschaft zu koordinieren.
Der Cyber-Sicherheitsrat tagt dreimal jährlich unter dem Vorsitz des Chief Information Officer der Bundesregierung. Außerdem kommt er anlassbezogen zusammen. Mitglieder sind ein Vertreter des Bundeskanzleramts sowie Staatssekretäre des Auswärtigen Amtes, des Innen-, Verteidigungs-, Justiz-, Wirtschafts-, Finanz- und Forschungsministeriums des Bundes sowie für die Bundesländer der Länder Hessen und Niedersachsen. Einige Vertreter von Wirtschaftsverbänden sind „assoziierte Mitglieder“.
Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat identifiziert langfristige Handlungsnotwendigkeiten und Trends und leitet hieraus Impulse zur Stärkung der Cybersicherheit ab. Diese Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung ein. Den Einzelmaßnahmen liegt die Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 zugrunde.
„Die Gefährdung der Cybersicherheit entwickelt sich dynamisch und bedarf ständiger Beobachtung und immer wieder angepasster Strukturen, Strategien und Maßnahmen“, fasst der Technikfolgenforscher Roßnagel das Problem zusammen. „Neue Gefahren müssen frühzeitig erkannt und innovative Lösungen erforscht und erarbeitet werden.“
In diesem ständigen Prozess sucht der Nationale Cyber-Sicherheitsrat in Zukunft verstärkt die Unterstützung durch die Wissenschaft. Er hat daher eine „ständige wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ aus sieben Wissenschaftlern berufen. Sie soll relevante langfristige Trends identifizieren, den Cyber-Sicherheitsrat in strategischen Fragen der Gefährdung und Gewährleistung von Cyber-Sicherheit beraten und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen vorbereiten. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit mit ihrer konstituierenden Sitzung am 16. April 2019 aufgenommen.