Prüfung des grds. Reformbedarfes im Vollstreckungsschutz
Bedeutung der aktuellen BVerfG-Rspr. für Auslegung und Anwendung der Vollstreckungsschutznorm § 765a ZPO, gerade auch angesichts verfassungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere bei der Räumungsvollstreckung (§§ 885 f. ZPO), siehe hier nur BVerfG, Beschl. v. 14.12.2023, Az.: 2 BvR 1233/23 (Anspruch an die Beurteilung des § 765a ZPO an das Vollstreckungsgericht, Berücksichtigung des Einflusses und der Wertentscheidungen der Grundrechte)
Relevanz des Themas für Ausbildungsfrage – Stichwort „Überforderung“ staatlicher Vollstreckungsorgane bereits infolge umfangreicher und diffiziler (BVerfG-) Rspr.