Melsungen: Apotheke und Laboratorium

Melsungen: Apotheke und Laboratorium

Wie aus der Zeichnung 2° Ms. Hass. 107 [238] recto, unten hervorgeht, lag die Apotheke seinerzeit an der Kasseler Gasse unweit des Schlosses.[344] An den Hinterhof grenzt dort ein „Laboratorium“, vermutlich jener Bau, der in den Bauanweisungen des Landgrafen Moritz von 1627 (2° Ms. Hass. 107 [265])erwähnt wird. Da er zu diesem Zeitpunkt  - kurz nach seiner Abdankung – noch davon ausging, Melsungen dauerhaft als Altersresidenz nutzen zu können, erschien ihm eine Renovierung des Laboratoriums, das er für seine alchemistischen Forschungen nutzen konnte, offensichtlich notwendig.

2° Ms. Hass. 107 [257]

Laboratorium an der Apotheke

Der kleine Fachwerkbau innerhalb einer städtischen Bebauung kann aufgrund der Beschriftung der Fläche auf der linken Seite als „area inter Pharmacopäum & destillatorium“ mit dem Laboratorium hinter der Apotheke in Verbindung gebracht werden.[345] Das einfach konstruierte Gebäude mit Pultdach besitzt einen Zwerchgiebel - dessen korrekte Darstellung dem Landgrafen offensichtlich Schwierigkeiten bereitete - mit zentralem Schornstein. Dieses Detail lässt sich unschwer mit der Bauanweisung für das besagte Gebäude (2° Ms. Hass. 107 [265]) in Verbindung bringen, wo es heißt, dass  „der schornsteinluese […] damit er den rauch wohl fange undt auß ziehe, […] in der giebell hinauß gehen müßte“.

2° Ms. Hass. 107 [241] recto, u.li.

Wohnhaus(?) von Dr. Rhenanus

Die kleine Skizze, die auf einem Blatt neben einer Zeichnung der Riedeselschen Vogtei platziert ist, gibt ein bebautes Grundstück wieder, das die Beischrift trägt „Domino Doctori Rhenano“. Es handelt sich also um den Besitz von Johannes Rhenanus, des Leibarztes von Landgraf Moritz, der 1627 die Überführung der alchemistischen Bibliothek nach Melsungen organisierte.[346] Der genaue Standort des Grundstücks ist nicht mehr eruierbar, möglicherweise lag es in der Umgebung der Apotheke.

2° Ms. Hass. 107 [265]

Bauanweisungen für das Laboratorium und den Schützenhof, 1627

Die Anweisung "Etzliche Bawpuncten so zu Milßunge[n] / noch in acht zu nehmen.“ vom 6. Juni 1630 enthält genaue Direktiven, die vor allem das Laboratorium und den Schützenhof  in Melsungen betreffen.

Am Laboratorium sollte demnach der Schornstein „so uff der Eill von Bretter nuhr gemacht undt deßwegen gefehrlich“ dauerhafter und sicherer angefertigt werden (vgl. 2° Ms. Hass. 107 [257]) und das gesamte Gebäude „von und[en] auß, bis under daß dach / In wendig undt auß wendig berapt verbunden undt reno / firt werd[en]“.

Im Schützenhof sollte der Platz soweit vorbereitet werden, „daß das gezimmerte hernach so / wenn man will darauff versetzt werd[en] könne“ (vgl. Melsungen,Schützenhof). Da die Bauarbeiter aber in Breitenau gebracht wurden, müsse man mit den Arbeiten am Schützenhof „wie auch mit versetzung des gehawenen thores undt / ganges  Zwischen dem he[rn] undt Küche[n] Baw“ (der Verbindungsgalerie am Schloß, vgl. Melsungen, Landgrafenschloss) warten „biß nun zur Breiden / auw etwaß fertigk wirdt“.

Fußnoten

 


[344] vgl. Helm 1967, S. 40f.

[345] Helm 1967, S. 18

[346] Helm 1967, S. 18