Open Library

Open Library ermöglicht Hochschulangehörigen den Zugang zu Bibliotheksstandorten über die regulären Öffnungszeiten hinaus. Das Angebot besteht für die Standorte Witzenhausen und Wilhelmshöher Allee.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Nicht-Hochschulangehörige (Mindestalter 18 Jahre) zugelassen werden.

Für die Nutzung von Open Library wird die jeweilige Campuscard auf Antrag freigeschaltet.

Eine Verlängerung nach Ablauf eines Jahres ist für die weitere Nutzung verpflichtend und kann online beantragt werden.

Die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek sowie die Hausordnung der Universität sind einzuhalten.

Bitte beachten Sie:

  • Der Zugang zur Bibliothek ist nur dem/der Antragsteller:in persönlich möglich, weiteren Personen darf der Zutritt nicht ermöglicht werden.

  • Eine Weitergabe der Zugangsberechtigung an Dritte ist nicht erlaubt.

  • Die Ausgänge sind alarmgesichert. Ohne ordnungsmäßige Ausleihverbuchung dürfen Medien nicht aus der Bibliothek mitgenommen werden; bei nicht ordnungsmäßiger Verbuchung erfolgt eine Erfassung durch die Videoüberwachung.

  • Ausleih-, Rückgabe- und Bezahlmöglichkeiten stehen in Selbstbedienung zur Verfügung.

  • Ruhestörendes Verhalten ist untersagt; die allgemeinen Ordnungsgrundsätze sind einzuhalten.

  • Der Verzehr von Nahrungsmitteln ist nicht gestattet; Getränke dürfen nur in verschließbaren Gefäßen mitgeführt werden.

  • Rauchen ist verboten.

  • Tiere, mit Ausnahme von Assistenz- und Blindenhunden, dürfen nicht mit in die Bibliothek gebracht werden.

  • Im Notfall kann der Wachdienst über das Notruftelefon gerufen werden. Den Anweisungen des diensthabenden Personals ist Folge zu leisten.

  • Wenn ein Vorfall bemerkt wird (Diebstahl, Vandalismus etc.), ist dieser baldmöglichst (spätestens innerhalb von 48 Stunden) der Bibliothek zu melden.

  • Die Bibliothek ist rechtzeitig vor der Schließung zu verlassen. Der Wachdienst schließt die Bibliothek.

Bei Verstoß gegen diese Regelungen wird die Zugangsberechtigung zur Open Library entzogen. Bei schweren Verstößen kann die Berechtigung zur Bibliotheksnutzung entzogen werden.