Treffurt
Treffurt
Aufgrund seiner Lage am einzigen Werra-Übergang zwischen Creuzburg und Wanfried und an der Kreuzung zweier wichtiger Handelsstraßen erlangte Treffurt bereits im Mittelalter Bedeutung. Nach dem Bau der Burg Normannstein im 11. Jahrhundert entwickelte sich der Ort schnell zu einem wichtigen Handelsplatz. Nach einer Fehde der Treffurter Ritter zu Beginn des 14. Jahrhunderts beschlossen die drei angrenzenden Fürstentümer 1336 eine Befriedung durch Aufteilung. Fortan wurde die Stadt zu je einem Drittel von Kursachsen, Hessen-Kassel und vom Kurfürstentum Mainz verwaltet (Ganerbschaft). Das hatte zur Folge, dass die Stadt fortan drei Fürstenämter und drei Bürgermeister hatte. Die fürstlichen Amtsleute residierten anfangs in den Türmen des Normannsteins und zogen im 16. Jahrhundert in die Stadt, wo neue Amtshöfe errichtet wurden: der Sächsische Hof, der Hessische Hof und der Mainzer Hof, alle drei am Fuß des Burgberges gelegen. Der hessische Amtssitz gehörte seit 1627 zur „Rotenburger Quart“, dem Erbteil der Söhne aus der zweiten Ehe des Landgrafen Moritz mit Juliane von Nassau.
Die Zeichnungen des Landgrafen zeigen den Hessischen Hof, der um 1600 errichtet worden sein soll,[459] und heute noch in Teilen in der Torstraße erhalten ist, wobei eine der Darstellungen den alten Bestand um den Entwurf für einen neuen Bau im Garten zwischen Mühle und Amtshof ergänzt.
Beide Blätter sind 1630 datiert. Der Aufenthalt des Fürsten in Treffurt zu diesem Zeitpunkt wird belegt durch einen Brief mit Instruktionen an den Quartiermeister vom 20./30. April 1630.[460] Landgraf Moritz wollte anschließend nach Eschwege reisen.[461]
Hessischer Hof und Umgebung, 1630
Die querformatige Darstellung, erläutert als "der hessisch / hof zu Tref / furdt / 1630", zeigt das Areal des Hofes nebst den angrenzenden Straßen und Höfen. Links erstreckt sich die Stadtmauer, an die auch der „Sächsische Hof“ im Hintergrund angrenzt. Im Vordergrund zieht sich neben dem "Ambts gericht hauß" der "Weg vom Ambtgerichthause nach dem Spring bronnen". Das dahinter liegende Hofgelände erstreckt sich von der „hessischen Mühle“ auf der Linken über mehrere Gärten bis zum geschlossenen Amtshof mit seinen Fachwerkbauten auf der rechten Blattseite. Detailliert ist der Verlauf der Mauern mit ihren Vor- und Rücksprüngen wiedergegeben.
Vermutlich handelt es sich hier, im Gegensatz zu der zweiten Zeichnung 2° Ms. Hass. 107 [107] recto oben, um eine reine Bestandsaufnahme, wobei Landgraf Moritz in der für ihn charakteristischen Weise Vogelperspektive, Grundriss und Lageplan miteinander kombiniert. Eine Zeichnung von 1626[462] zeigt jedenfalls einen weitgehend übereinstimmenden Baubestand, der einzig in der Mitte, an der Stelle des „neuen garten“ noch ein kleines Fachwerkgebäude aufweist.
Die mittige Klebung des Blattes dokumentiert, wie auch in anderen ähnlichen Fällen, eine Erweiterung der ursprünglichen Zeichnung im Fortgang des Zeichenprozesses.
2° Ms. Hass. 107 [107] recto, oben
Hessischer Hof, 1630
Ähnlich wie 2° Ms. Hass. 107 [316] präsentiert diese Zeichnungdas Gelände des Hessischen Hofs hinter dem „Gerichtshauß“, das auch hier der Übersichtlichkeit halber auf einen Horizontalschnitt reduziert ist. Neu ist der„neue baw“ in der Bildmitte vor dem „Bleichgarten“, begleitet von der Beschriftung „Inventiert durch M. H. L. / den 21 Aprilis 1630“. Es handelt es sich hier um einen Entwurf von Moritz für einen repräsentativen zweigeschossigen Steinbau mit geschweiften Stirngiebeln.