Promovieren am Fachbereich Humanwissenschaften
Der Fachbereich Humanwissenschaften verleiht nach Abschluss eines ordnungsgemäßen Promotionsverfahrens den akademischen Grad
1. Doktor/Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) in den Promotionsfächern Erziehungswissenschaft, Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Beratungswissenschaften, Psychoanalyse, Soziale Therapie, Soziologie sozialer Probleme und der weiteren durch die einzelnen Fachgebiete am Fachbereich vertretenen Promotionsfächer
2. Doktor/Doktorin der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.) in den Promotionsfächern Sozialpolitik/Sozialmanagement und Gerontologie
3. Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. jur.) im Promotionsfach Rechtswissenschaften.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf den Homepages der Graduiertenakademie und der Promotionsgeschäftsstelle.
Promotionsphase
Promotionsordnungen
- Allgemeine Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (öffnet neues Fenster)
- Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Humanwissenschaften für Promotionen an der Universität Kassel (öffnet neues Fenster)
- Zusatzleistungen im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens oder Promotionsstudiengang zur Promotionsberechtigung für L1 und L2 Studierende (Dr. phil.) - PDF 449,69 KB (öffnet neues Fenster)