Promovieren am Fachbereich Humanwissenschaften

Der Fachbereich Humanwissenschaften verleiht nach Abschluss eines ordnungsgemäßen Promotionsverfahrens den akademischen Grad

1. Doktor/Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) in den Promotionsfächern Erziehungswissenschaft, Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Beratungswissenschaften, Psychoanalyse, Soziale Therapie, Soziologie sozialer Probleme und der weiteren durch die einzelnen Fachgebiete am Fachbereich vertretenen Promotionsfächer

2. Doktor/Doktorin der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.) in den Promotionsfächern Sozialpolitik/Sozialmanagement und Gerontologie

3. Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. jur.) im Promotionsfach Rechtswissenschaften.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf den Homepages der Graduiertenakademie und der Promotionsgeschäftsstelle.

Promotionsphase

Promotionsgeschäftsstelle

Schritt für Schritt zur Promotion

Veröffentlichung von Promotionen

Rahmenbedingungen guter Forschung

Promotionen betreuen

Forschungsdatenmanagement

Weiterqualifizierung