Röver-Stiftung: Förderung kultureller studentischer Aktivitäten

Sachmittel zur Förderung kultureller studentischer Aktivitäten am Fachbereich 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel aus Mitteln der Barbara und Alfred Röver-Stiftung

Der Fachbereich 02 Geistes- und Kulturwissenschaften hat dank einer Stiftung durch Herrn Alfred Röver (Kassel) die Möglichkeit, Sachbeihilfen zur Unterstützung kultureller studentischer Aktivitäten am Fachbereich 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel zu vergeben.

Bewerben können sich studentische Gruppen und Studierende des Fachbereichs 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel. Gefördert werden können z.B. Theater- oder Musikprojekte, Lesungen, Slams u.a.m. Die Projekte sollen nicht im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung stehen, sondern von Studierenden autonom entworfen und geleitet sein. Eine nachträgliche Förderung von zum Bewerbungszeitpunkt bereits abgeschlossenen Projekten ist ausgeschlossen.

Jede Bewerbung umfasst ein Dossier in Form einer einzigen PDF-Datei. Es enthält:

  • Bewerbungsschreiben und tabellarischen Lebenslauf der/des Antragstellenden,
  • eine Kurzdarstellung mit Kostenkalkulation des Projektes, für das die Förderung beantragt wird,
  • eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung,
  • eine Stellungnahme einer / eines aktiv am Fachbereich 02 Lehrenden,
  • eine Stellungnahme der Fachschaft des Fachbereichs 02.

Einreichung von Projektvorschlägen:

Die online-Bewerbung erfolgt an die E-Mail-Adresse dekanat02[at]uni-kassel[dot]de. Jede Bewerberin/ jeder Bewerber erhält eine elektronische Eingangsbestätigung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Die nächsten Termine für die Einreichung von Projektvorschlägen sind:

15. November 2024

15. Mai 2025

 

Nach Ablauf der jeweiligen Frist tritt der Beirat zusammen und entscheidet über die Zuweisung von Mitteln. 

Jede Bewerbung wird nach Eingang durch den Stiftungsbeirat begutachtet, der abschließend über die Zuerkennung von Fördermitteln beschließt. Die „Satzung zur Verleihung des Barbara und Alfred Röver-Stiftungspreises“ vom 25.11.2015 regelt das Verfahren.

Bei der Realisierung eines geförderten Kulturprojekts ist in geeigneter Weise auf die Unterstützung durch die Barbara und Alfred Röver-Stiftung hinzuweisen.