Erwerb der Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach DaFZ: Erweiterungsprüfung
Bewerber:innen mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen können nach Abschluss des WBSP DaFZ der Universität Kassel unabhängig von ihren Fächern der Ersten Staatsprüfung für eine Erweiterungsprüfung im Fach DaFZ zugelassen werden.
Bewerber:innen mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien können nach Abschluss des WBSP DaFZ der Universität Kassel nur dann für eine Erweiterungsprüfung zugelassen werden, sofern eines ihrer Fächer in der Ersten Staatsprüfung Deutsch oder eine moderne Fremdsprache ist.
Die Erweiterungsprüfung wird zentral durch die Hessische Lehrkräfteakademie organisiert. Die Kandidat:innen können sich zu den regulären Prüfungsterminen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Prüfungsstelle Kassel anmelden:
Die Prüfung wird im Fachgebiet DaFZ an der Universität Kassel abgelegt. Prüfungsberechtigt sind Lehrende des Fachgebiets, die von der Hessischen Lehrkräfteakademie nach den §§ 18 Abs. 1, 3 und 4, 19 des HLbG zu Prüfer:innen in Ersten Staatsprüfungen für das Unterrichtsfach DaFZ für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen, Gymnasien ernannt wurden.