Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Fachbereich; er ist das oberste Entscheidungsgremium des Fachbereichs.
Er ist gem. § 50 des Hess. Hochschulgesetzes u.a. zuständig für:
- Erlass der Prüfungs- und Studienordnungen nach Anhörung des Fachschaftsrats,
- Entscheidung über Berufungsvorschläge zur Besetzung von Professuren,
- Entscheidungen über die Einrichtung oder Aufhebung von Arbeitsgruppen,
- Abstimmung der Forschungsvorhaben des Fachbereichs,
- Vorschläge für die Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen,
- Vorschläge für die Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
- Vorschläge für die Einrichtung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen des Fachbereichs,
- Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen einer Benutzungsordnung,
- Stellungnahme zu Zielvereinbarungen zwischen Fachbereich und Hochschulleitung.