Förderung

Das KIGG unterstützt Promovierende sowie Habilitierende/ Post-docs und Master Studierende (in der Abschlussphase) des Fachbereichs 05 unter anderem durch die Bezuschussung von Reisekosten und die Förderung von Workshops und Tagungen.

Voraussetzungen

  • Der/ die Antragsteller*in ist Promovend*in/ Post-doc/ Habilitand*in/ des Fachbereichs 05.
  • Die Förderung des KIGG steht auf Antrag und nach Bewilligung in Ausnahmefällen auch MA Studierenden des FB05 in der Abschlussphase Ihres Studiums zur Verfügung. Ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, vor einem Antrag beim KIGG zunächst alternative Förderangebote auszuschöpfen und dies auch zu dokumentieren.
  • Das Vorhaben ist für die Erreichung des Qualifizierungsziels explizit notwendig. Im Antrag auf Reisekostenzuschuss muss die unmittelbare Notwendigkeit der Reise für den Promotions-/ Habilitations-/ Masterprozess offengelegt werden. Dazu zählt auch die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen etc.

     

Die nächste Frist ist am 01.11.2024 - Es gilt ein Höchstsatz von 600€ für Auslandsaufenthalte und 300€ für Inlandsaufenthalte pro Antragssteller*in pro Jahr. Darüber hinaus werden keine Anträge gefördert, wenn Antragssteller*innen im Vorjahr bereits Anträge mit einer Gesamtsumme von 1.500€ bewilligt bekommen haben.

Der Geschäftsführende Ausschuss entscheidet über die Bewilligung des Antrags.

Dies sind die Vergaberichtlinien.