Reisekosten

Das KIGG unterstützt Promovierende sowie Habilitierende/ Post-docs und Master Studierende des Fachbereichs 05 unter anderem durch die Bezuschussung von Reisekosten.

Voraussetzungen

  • Der/ die Antragsteller*in ist Promovend*in/ Post-doc/ Habilitand*in/ MA Studierende*r des Fachbereichs 05.
  • In gut begründeten Fällen können auch BA und Lehramt Studierende des FB05 in der Abschlussphase gefördert werden.
  • Wir weisen darauf hin, vor einem Antrag beim KIGG, zunächst alternative Förderangebote auszuschöpfen.
  • Die Reise ist für die Erreichung des Qualifizierungsziels explizit notwendig. Im Antrag auf Reisekostenzuschuss muss die unmittelbare Notwendigkeit der Reise für den Promotions-/ Habilitations-/ Masterprozess offengelegt werden. Dazu zählt auch die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen etc. 

Zu den Antragsfristen können Anträge auf Reisekostenbezuschussung eingereicht werden. Der Geschäftsführende Ausschuss entscheidet über die Bewilligung des Antrags.

Für Reisekosten für Konferenz- und Archivreisen gilt der Höchstsatz von 600€ für Auslandsaufenthalte und 300€ für Inlandsaufenthalte pro Antragssteller*in pro Jahr;  es werden keine Anträge gefördert, wenn Antragssteller*innen im Vorjahr bereits Anträge mit einer Gesamtsumme von 1.500€ bewilligt bekommen haben.

Der Antrag muß aus einer Begründung der Notwendigkeit der Reise im Qualifizierungsprozess, einer (geschätzten) Kostenaufstellung, eventuellen Bestätigungen von Vorträgen/Postern etc. und dem Annahmebescheid als Doktorand*in bzw. einem Nachweis der Zugehörigkeit zum FB05 bestehen.

 

Dabei können insgesamt mehrere Anträge gestellt werden, solange die Gesamtsumme von 1.500€ nicht überschritten wird.

Vollständige Anträge sind in PDF-Format in einem Dokument an kigg[at]uni-kassel[dot]de zu senden.

 

Formulare und Hinweise:

Alle hierfür notwendigen Informationen erhalten sie mit der Bewilligungszusage.

 

Zusatz:

Reisekostenzuschüsse werden nur in Einklang mit den Vorgaben der Hochschulleitung bzw. dem Hessischen Reisekostenrecht vergeben.