QSL-Kommissionen zur Mittelvergabe
der dezentralen Projektmittel
Die QSL Kommissionen zur Vergabe der dezentralen Projektmittel „Exkursionen im In- und Ausland“, „Forschungsorientiertes Lernen und studentisches Reisen, Didaktische Projekte und Innovationen“ und "Sport- und Sportwissenschaften", entwickeln für ihren Kompetenzbereich jeweils ein Forschungs- und Lehrkonzept, das sie der Studienkommission des Fachbereichs jährlich zum 30. November eines Jahres zur Genehmigung vorlegen. Auf Basis des Konzepts vergibt die Kommission ihre Mittel zur Projektförderung auf Antrag. Die Sitzungsprotokolle werden dem Haushaltssekretariat bekannt gegeben.
Antragstermine:
15. Juni für das folgende Wintersemester
15. Januar für das folgende Sommersemester
Besetzung der Kommissionen:
- Kommission ‚Forschungsorientiertes Lernen und studentisches Reisen, Didaktische Projekte und Innovationen‘: Prof. Dr. Christine Pflüger, Prof. Dr. Mi You, Prof. Dr. Wolfgang Schroeder (Vorsitz), Dr. Sonja Fehr, Philipp Landgrebe, Hanna Luck, Marie Matzel, Malte Mayer, Karina Ziesche.
- Kommission ‚Exkursionen im In- und Ausland‘: Dr. Andreas Eis (Vorsitz), Prof. Dr. Jenny Preunkert, Prof. Dr. Hubertus Büschel, N.N. (WBs), Jasper Karschnia, Laurenz Maurer, Maximilian Kirsten, Corbinian Bergunde.
- Kommission ‚Sport und Sportwissenschaften‘: Prof. Dr. Armin Kibele, Prof. Dr. Norbert Hagemann, Prof. Dr. Volker Scheid (Vorsitz), Frauke Mutschall, Dr. Tobias Heyer, Severin Mank, Cinzia Ferrara, Malte Karpowitz, Leander Sippel, Jona Wießner, Anna Hofmann (Nachrückerin).
Für die Vergabe der QSL-Mittel gelten folgende Regeln:
- Anträge können nicht mehr auf zwei QSL-Kommissionen verteilt werden.
- Die Anträge werden per Email an das Haushaltssekretariat des Fachbereichs gesendet.
- Aus QSL-Mitteln können keine Bewirtungs- und Verpflegungskosten finanziert werden. Bitte bedenken sie dies bei der Antragstellung.
- Bei der Beantragung von Hilfskraftmitteln wird eine Gesamtsumme angegeben, kein Stundenumfang. So können Projektleitende nach Bedarf studentische Hilfskräfte einstellen. Die Kommissionen vergibt entsprechend eine Gesamtsumme, von der das Bruttogehalt der Hilfskräfte finanziert werden muss.
- Dass bestimmte Veranstaltungsformate in Studiengängen/ Modulhandbüchern vorgesehen sind, begründet keinen Automatismus bei der Vergabe von QSL-Fördermitteln. Grundsätzlich sollen QSL-Mittel die Qualität der Lehre verbessern und innovative Projekte ermöglichen, sie können keinesfalls die Durchfinanzierung eines Grundangebots in der Lehre sichern.
- Die Kommissionen fordern von den Projektleitenden der bewilligten Anträge jeweils zum Ende des Projekts einen kurzen Bericht über die erfolgte Verausgabung der zugesprochenen Projektmittel sowie der erreichten Projektziele ein.
- Nicht ausgeschöpfte Restmittel aus Anträgen zu fachbereichseigenen Landes-, QSL- und HSP-Mitteln verbleiben mit Ende der Laufzeit des Konzepts im Dekanat; sie sind nicht übertragbar auf nicht beantragte Posten bzw. auf andere Projekte.
- Die Laufzeit der Projekte muss angegeben werden. Eine kostenneutrale Verlängerung ist nur auf Antrag an das Dekanat möglich.
- Bewilligte Projekte müssen spätestens sechs Monate nach Beendigung der Laufzeit abgerechnet sein, um Planungssicherheit für die QSL-Kommissionen zu erlangen.
- Die Kosten des jeweils bewilligten Vorhabens werden nach Vorlage der Belege abgerechnet und erstattet.
- Das IfSS trifft adäquate Regelungen zur Mittelvergabe.
- Gefördert werden beispielsweise interdisziplinäre Angebote, die eine fachgruppenübergreifende Lehre anbieten.
- Honorare für Referent*innen werden nicht finanziert.
- E-Learning wird in Form von entwickelten Blended-Learning-Formaten gefördert, wenn sie nicht Präsenzlehre durch Phasen selbstregulierten E-Learnings ersetzen, sondern sowohl die Phasen selbstregulierten E-Learnings als auch die Präsenzphasen didaktisch begründet aufeinander abgestimmt und integrativ umsetzen. Hinsichtlich der Lerninhalte sollten nachweisbar unterschiedliche Medien und Methoden miteinander kombiniert werden und das soziale Umfeld des Lernens berücksichtigt werden. In Ergänzung sollen weitere Medien vielfältig zum Einsatz kommen, die sich nicht nur auf Lernmanagement-Systeme wie moodle beschränken, sondern auch den Umgang mit Webtechnologien, Videos, Wikis, Etherpads u.ä. fördern.
- Gefördert werden Summer Schools, die mit innovativen Lehr- und Lernformen die Theorien, Methoden oder fachwissenschaftlichen Anwendungsfelder intensiv behandeln und insbesondere projektbezogenes Lernen fördern. Hierunter können auch Formate wie das „one course at a time“ System, problemorientierte interdisziplinäre Arbeitsgruppen oder die Integration von praxisrelevanten Feldbesuchen fallen.
- Unterstützt werden innovative Studienleistungen, welche an der intrinsischen Motivation der Studierenden ansetzen, z.B. Blog-Seminare, Filme, Podcasts, Stadtrundgänge. Tutorien für selbstorganisierte, studentische Lehrveranstaltungen zu selbstgewählten Themen, die in das Curriculum integriert werden, können gefördert werden.
- Im Rahmen von Projekt- und Forschungsseminaren sowie Empiriepraktika sind die Studierenden gefordert, erste Wissenschaftspraxis aktiv umzusetzen. Hierzu gehören die Durchführung von Interviewreisen, Aufenthalte in Archive und Bibliotheken, Organisation und Durchführung von Workshops und Tagungen durch Studierendengruppen, Erstellung von Postern, Filmen etc. Soweit diese Veranstaltungen reguläre Bestandteile der Lehr- und Prüfungsordnungen sind, müssen diese grundsätzlich so konzipiert sein, dass sie auch ohne eine zusätzliche finanzielle Förderung möglich sind. Da sich hier aber im Einzelfall besondere Vorgehensweisen anbieten, die zusätzliche Mittel erfordern, können entsprechende Anträge an die zuständige QSL-Kommission gestellt werden (ähnlich wie bei Exkursionen, die hier aber ausdrücklich ausgenommen sind).
- Analog zu dem vorhergehenden Absatz sind Vorhaben in Rahmen dieser Veranstaltungen förderwürdig, die einen fachperspektivischen Bezug zur Berufsorientierung haben.
- Gefördert werden können auch studentische Forschungsprojekte, wobei Studierende eine Dozentin oder einen Dozenten des Fachbereichs für die Antragsstellung angeben müssen, die oder der mit den Studierenden ein Beratungsgespräch zu dem Vorhaben geführt hat. Angeschoben werden können auf diese Weise auch studentisch organisierte Dialogforen, die der Erprobung und Belebung des akademischen Diskurses am Fachbereich dienen.
- Antragstellende sind dazu verpflichtet, preiswerteste Reise- und Unterkunftsmöglichkeiten zu nutzen.
- 30 % der als förderungswürdig anerkannten Gesamtkosten sind von den Teilnehmenden der Lehrveranstaltung selbst zu tragen; der eigenfinanzierte Anteil ist im Antrag anzugeben und im Anschluss entsprechend zu belegen. Zur Vereinfachung der Abrechnung für alle Beteiligten ist im Vorfeld zu klären, ob Studierende ihren Eigenanteil über Eintritt/Fahrtkosten vor Ort etc. direkt finanzieren. Die Summe der Eigenbeteiligung ist in der Gesamtkostenrechnung aufzuführen.
- Hilfskraftmittel bei Exkursionsanträgen werden nicht von der Kommission finanziert.
- Exkursionen, deren Gesamtkosten 3.000,- € übersteigen, werden grundsätzlich nur dann gefördert, wenn die Antragsteller neben QSL-Mitteln auch Drittmittel eingeworben oder sich nachweislich darum bemüht haben.
- Als Höchstsatz können aus QSL-Mitteln 3.000,- € bei der zuständigen QSL-Kommission beantragt werden.
- Die Anträge müssen spezifische und präzise Aussagen über Gegenstand, Zielsetzung und Ansprechpersonen am Zielort enthalten. Bei Exkursionen mit Internationalisierungsbezug muss begründet werden, worin der Beitrag zur Internationalisierung des Studiums gesehen wird.
- Grundsätzlich werden zusätzliche Aufwendungen z.B. für Reise und Unterkunft im Rahmen einer Exkursion gefördert, nicht regelmäßige Kosten eines Studiums.
- Die Nutzung des innerörtlichen Nahverkehrs am Zielort kann nicht aus QSL-Mitteln finanziert werden. Nur bei Gruppenkarten kann im Einzelfall eine Ausnahme gemacht werden.
- Kopierkosten etc., beispielsweise für Arbeitsmaterialien am Zielort einer Exkursion werden nicht getragen, da Kopierkosten zu den regelmäßigen Ausgaben an der Professur bzw. im Studium zählen.
- Weitere Aktivitäten am Rande einer Exkursion, die nicht inhaltlich mit dem Konzept der Exkursion verbunden sind, werden nicht gefördert.
- Folgeanträge bzw. Anträge, die ein bereits einmal gefördertes Veranstaltungsformat eines An-tragstellenden neu auflegen wollen, können nur berücksichtigt werden, wenn der Rechenschaftsbericht einen Erfolg im Sinne der Vergabekriterien der Kommission ausweist.
- Die Reisekostenabrechnung von Lehrenden wird aus Fachgebietskostenstellen gedeckt. Ausnahmen sind möglich, erfordern jedoch eine besondere Begründung. Lehrbeauftragte und Mitarbeitende ohne Zugriffsmöglichkeit auf Fachgebietsetat sind ausgenommen.
Genauere Beschreibungen der einzelnen Kommissionen
Exkursionen in das In- und Ausland werden regelmäßig intensiv nachgefragt und sind längst regelmäßiger Bestandteil der Lehre. Ihr außerordentlicher didaktischer und fachwissenschaftlicher Nutzen bei der Auseinandersetzung mit praktischen und auch fremden Gegebenheiten steht außer Frage. Konkret tragen sie dazu bei a) praktische Kenntnisse über die Arbeit und Abläufe in (internationalen) Organisationen, Stiftungen, NGOs, zivilgesellschaftlichen Gruppen, Parteien, Verbänden, Gewerkschaften etc. zu vermitteln; darüber b) Kontakte und inhaltliche Diskussionen mit zentralen Stakeholdern aus Politik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft zu ermöglichen; und darüber c) Einblick in spätere Berufsfelder sowie Möglichkeiten zum Aufbau und zur Pflege eigener berufsrelevanter Netzwerke zu geben, d) theoretische Fachkenntnisse mit real-life experiences abzugleichen und e) außeruniversitäre Lernorte in die Lehrveranstaltungen zu integrieren. Aufgrund der hohen Kosten einzelner Exkursionen sind die Antragstellenden aufgefordert Drittmittel als zusätzliche Finanzierung von Exkursionen einzuwerben. Als Höchstsatz können in der Regel aus QSL-Mitteln 5.000 Euro bei der zuständigen QSL-Kommission beantragt werden. In begründeten Ausnahmen können Auslandsexkursionen diesen Höchstsatz überschreiten, sofern die Mittel hierfür vorhanden sind. Ein Anteil von max. 10% der Kosten der Exkursionen ist von den Teilnehmenden zu tragen. Für Studierende die diesen Eigenanteil nicht erbringen können, besteht die Möglichkeit entsprechend der Härtefallregelung des Astas einen Antrag zur Übernahme des Eigenanteils an das Dekanat zu stellen. Die Anträge auf Bewilligung von Exkursionen sind wissenschaftlich bzw. hochschuldidaktisch zu begründen. Darüber hinaus ist eine Kostenkalkulation vorzulegen. Über die Durchführung der Exkursion ist der Kommission abschließend ein Bericht vorzulegen. Die Exkursionen sollen in der Regel durch eine Lehrveranstaltung vorbereitet werden.
In Abgrenzung zu den berufsorientierenden Praxiskompetenzen sollen Formen der Wissenschaft in Praxis und des forschungsorientierten Lernens gesondert in den Blick genommen werden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass erlernte Kompetenzen aus der sogenannten Wissenschaftspraxis einen ebenso hohen Stellenwert für das spätere Berufsleben haben. Ein Großteil dieser Praxis versteht sich in dem Erlernen und aktiven Einsetzen von Recherchemethoden, dem Partizipieren an wissenschaftlichen Diskursen durch Organisation von und/oder Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen, Tagungen, studentischen Brown-Bag-Seminaren oder Lektüregruppen, öffentlichen Präsentationen studentischer Arbeiten (Wissenstransfer, Service Learning usw.), kleineren Forschungsprojekten, Einblicken in die bzw. Kontakten zur Drittmittelforschung am Fachbereich usw. Zu unterscheiden sind dabei längerfristige Projekte der Fachgruppen von solchen, die auf Antrag aus einzelnen Fachgebieten für einen begrenzten Zeitraum finanzielle Mittel benötigen.
Im Rahmen von Projekt- und Forschungsseminaren sowie Empiriepraktika sind die Studierenden gefordert, erste Wissenschaftspraxis aktiv umzusetzen. Hierzu gehören die Durchführung von Interviewreisen, Aufenthalte in Archiven und Bibliotheken, Organisation und Durchführung von Workshops und Tagungen durch Studierendengruppen, Erstellung von Postern, Filmen etc. Soweit diese Veranstaltungen reguläre Bestandteile der Lehr- und Prüfungsordnungen sind, müssen diese grundsätzlich so konzipiert sein, dass sie auch ohne eine zusätzliche finanzielle Förderung möglich sind. Da sich hier aber im Einzelfall besondere Vorgehensweisen anbieten, die zusätzliche Mittel erfordern, können entsprechende Anträge an die zuständige QSL-Kommission gestellt werden (ähnlich wie bei Exkursionen, die hier aber ausdrücklich ausgenommen sind).
Analog zu dem vorhergehenden Absatz sind Vorhaben in Rahmen dieser Veranstaltungen förderwürdig, die einen fachperspektivischen Bezug zur Berufsorientierung haben.
Gefördert werden können auch studentische Forschungsprojekte, wobei Studierende eine Dozentin oder einen Dozenten des Fachbereichs für die Antragsstellung angeben müssen, die oder der mit den Studierenden ein Beratungsgespräch zu dem Vorhaben geführt hat. Angeschoben werden können auf diese Weise auch studentisch organisierte Dialogforen, die der Erprobung und Belebung des akademischen Diskurses am Fachbereich dienen.
Schließlich sollen Studierende finanzielle Unterstützung erhalten, sofern Sie im Rahmen von Abschlussarbeiten Reisen für empirischen Erhebungen oder Recherchearbeiten durchführen. Diese sind nachzuweisen und die Dringlichkeit durch eine Lehrperson kurz zu bestätigen.
Die studierendenzentrierte und kompetenzorientierte sozialwissenschaftliche Lehre ist ein zentrales Element für die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen von Gesellschaft und der zukünftigen Arbeitswelt der Studierenden. Dazu sollte die herkömmliche Seminarstruktur um neue Kompetenzprofile sowie Lehr-Lernformate erweitert werden, um (neue) Anforderungen wie die Disparität der Studierendenschaft oder die dynamisch voranschreitende Digitalisierung in die Lehrpraxis zu integrieren sowie didaktisch und konzeptionell zu reflektieren. Didaktische Projekte und Innovationen sollen sowohl hinsichtlich der Auswahl, Gestaltung und dem Einsatz innovativer Lehr- und Lernformate und Prüfungsformen sowie neuer Medien die aktive Auseinandersetzung mit den Lerninhalten fördern und die Kommunikation bzw. Kooperation zwischen den Studierenden untereinander sowie zwischen Lehrenden und Studierenden stärken. Darunter fallen unterschiedliche Blended-Learning Szenarien, Lehr-Lernformate wie Summer Schools aber auch didaktische Modelle für Sprachkompetenztrainings, um den Gebrauch von Deutsch als Wissenschaftssprache zu verbessern. Erprobte sowie neue didaktische Instrumentarien sollen entsprechend unterstützt werden. Um die Wirksamkeit spezifischer Lehr- und Lernkonzepte zu fördern, können im Rahmen der Projekte zusätzliche Mittel beantragt werden. So erfährt nicht nur das Konzeptionieren von Lehr- und Lernkonzepten Unterstützung, sondern es wird auch ihre tatsächliche Wirksamkeit zum Gegenstand der kritischen Beurteilung gemacht.
Im Folgenden werden beispielhaft didaktische Modelle aufgeführt, die als grundsätzlich förderwürdig eingestuft werden:
- Interdisziplinäre Angebote, die eine fachgruppenübergreifende Lehre anbieten.
- E-Learning wird als entwickelte Blended-Learning-Formate gefördert, wenn sie nicht Präsenzlehre durch Phasen selbstreguliertes E-Learning ersetzen, sondern sowohl die Phasen selbstregulierten E-Learning als auch die Präsenzphasen didaktisch begründet aufeinander abgestimmt und integrativ umsetzen. Hinsichtlich der Lerninhalte sollten nachweisbar unterschiedliche Medien und Methoden miteinander kombiniert werden und das soziale Umfeld des Lernens berücksichtigt werden. In Ergänzung sollen weitere Medien vielfältig zum Einsatz kommen, die sich nicht nur auf Lernmanagement-Systeme wie moodle beschränken, sondern auch den Umgang mit Webtechnologien, Videos, Wikis, Etherpads u.ä. fördern.
- Summer Schools ermöglichen über innovative Lehr- und Lernformen die Theorien, Methoden oder fachwissenschaftlichen Anwendungsfelder intensiv zu behandeln und insbesondere projektbezogenes Lernen zu fördern. Hierunter können auch Formate wie das „one course at a time“ System, problemorientierte interdisziplinäre Arbeitsgruppen oder die Integration von praxisrelevanten Feldbesuchen fallen.
- Unterstützt werden sollen innovative Studienleistungen, welche an der intrinsischen Motivation der Studierenden ansetzen, z.B. Blog-Seminare, Filme, Podcasts, Stadtrundgänge.
- Tutorien für selbstorganisierte, studentische Lehrveranstaltungen zu selbstgewählten Themen, die in das Curriculum integriert werden, können gefördert werden.