Wem Land gehört, dem gehört es bis hinauf zum Himmel und hinab zur Hölle. Cuius est solum, eius est usque ad coelum et ad inferos – So lautet das römische Eigentumsprinzip, dessen Spuren, wenn auch in eingeschränkter Form, bis heute im § 905 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auffindbar sind. Das Verständnis von Eigentum an Boden und Himmel und somit an Ressourcen ist damit tief in westlichen Gesellschaften verankert. Und in einer Zeit spekulativer Stadtentwicklungen, deren Ambitionen vom Ankauf von Luftrechten in New York bis hin zu Plänen für Siedlungen auf dem Planeten Mars reichen und damit weit über die Kármán-Linie hinausgehen – jener Grenze, die die Erdatmosphäre vom Weltraum trennt – wird weiterhin an diesen Vorstellungen festgehalten, die auf dem Glauben beruhen, dass Menschen Besitzansprüche auf Luft, Meer und Boden erheben können.