Prüfer*innen der Projekt- und Abschlussarbeiten
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 2.7.2007 und 6.7.2016
In Bezug § 5 der Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen an der Universität Kassel gelten für den Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften darüber hinaus folgende Regelungen:
- Erstbetreuer/innen bzw. Erstprüfer/innen benötigen einen Lehrauftrag sowie eine eigene Lehrveranstaltung in der jeweiligen Studienstufe.
- Hochschulinterne wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, die auf Drittmittel angestellt sind und keinen Lehrauftrag haben, dürfen Projekt- oder Abschlussarbeiten als Zweitprüfer/in betreuen, wenn sie mind. den akademischen Grad abgeschlossen haben, den sie betreuen und wenn die entsprechende Fachgebietsleitung einverstanden ist.
- Wenn zwei Mitglieder eines Fachgebietes Prüfer /Betreuer sein sollen, muss auch das weitere Mitglied mindestens promoviert sein, damit sichergestellt ist, dass kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht.
- Die Erstbetreuung erfolgt über den Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften. Als Zweitbetreuung für Projekt - oder Abschlussarbeiten können auch externe Fachpersonen als Prüfer/innen agieren, die mind. im akademischen Grad eine Stufe höher sind als der zu betreuende Studierende (d.h. Master / Uni-Diplom für Bachelor bzw. Promotion für Master). Bei externen Nicht-Lehrenden muss zunächst eine Rücksprache mit dem Prüfungsamt mit CV-Einreichung erfolgen. Die Erstbetreuung muss mit der externen Zweitbetreuung einverstanden sein. Entstehende Kosten werden von der Universität Kassel nicht erstattet.
Bachelor
- Mindestens ein/e Betreuer/in bzw. ein/e Prüfer/in der Projekt- oder Abschlussarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung ist ein/e promovierte/r Wissenschaftler/in.
Master
- Mindestens ein/e Betreuer/in bzw. ein/e Prüfer/in der Abschlussarbeit und der mündlichen Prüfung ist ein/e Professor/in bzw. eine habilitierte Wissenschaftler/in.
- Für den Master „International Food Business and Consumer Studies“ gilt folgendes: Die Erstbetreuung erfolgt durch Lehrende des Fachbereichs Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel oder des Fachbereichs Oecotrophologie der Hochschule Fulda, die im Studiengang eine eigene Lehrveranstaltung anbieten. Wenn der erste Betreuer/in kein Professor/in ist, muss der zweite Betreuer Professor/in sein. Andere Professoren/innen oder Hochschulabsolvent/inn/en mit einem mindestens einem Master-Grad entsprechenden Abschluss können nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss eine Abschlussarbeit als Zweitgutachter betreuen. Entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Ausnahmen
Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag.