Prüfungen

In Witzenhausen gibt es in jedem Semester zwei Prüfungsphasen. Jeweils am Anfang und am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Prüfungen können maximal zweimal wiederholt werden. Die 1. Wiederholungsprüfung muss zum nächstmöglichen Termin und die 2. Wiederholungsprüfung innerhalb von einem Jahr absolviert werden. Die Prüfungsanmeldung ist bis eine Woche vor der Klausur/dem Fachgespräch möglich. Auch Wiederholungsprüfungen müssen angemeldet werden. Die Prüfungsabmeldung ist bis zum Vortag der Klausur/dem Fachgespräch möglich. Prüfungsanmeldung und -ergebnisse sind online im eCampus zu finden.

Rechtlich verbindlich für Studierende sind die „Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel“ und die jeweilige Fachprüfungsordnung. Die Allgemeinen Bestimmungen sind der Fachprüfungsordnung übergeordnet. Studierende einer bestimmten Prüfungsordnungsversion machen nach ihrer Prüfungsordnungsversion ihren Abschluss. Langzeitstudierende sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Prüfungsordnungsversion noch gültig ist.

Der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges wacht über die Einhaltung der Allgemeinen Bestimmungen und der Fachprüfungsordnung und beschließt in Zweifelsfragen zusätzliche Regelungen. Ausnahmen und Härtefälle müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Die Mitglieder (3 ProfessoreInnen, 1 wiss. MitarbeiterIn, 1 StudentIn) werden alle zwei Jahre durch die Gruppen des Fachbereichsrates gewählt. Geschäftsführer des Prüfungsamtes ist Studienkoordinator Holger Mittelstraß. Er regelt die alltägliche Umsetzung der Fachprüfungsordnung und der Prüfungsausschussentscheidungen. Das Studiensekretariat verwaltet die Prüfungen und stellt notwendige Prüfungsbescheinigungen und Zeugnisse aus.