Zentrale Aufbewahrung von Forschungsdaten aus Dissertationsprojekten
Forschungsdaten, auf denen wissenschaftliche Publikationen basieren, sollen nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher und künstlerisch/gestalterischer Praxis in der Regel 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Forschungsdaten aus Dissertationsprojekten.
Die Universitätsbibliothek bietet eine zentrale Lösung zur Aufbewahrung der meisten Forschungsdaten aus Dissertationsprojekten an. Die Daten werden dabei, ihrem individuellen Schutzbedarf entsprechend, im Forschungsdatenrepositorium DaKS, auf einem verschlüsselten Netzlaufwerk oder an ihrem aktuellen Speicherort aufbewahrt. Die Metadaten werden in DaKS veröffentlicht.
Die zentrale Aufbewahrung von Forschungsdaten aus Dissertationsprojekten unterstützt die wissenschaftliche Transparenz und die Qualität der Forschungsergebnisse. Die Nachnutzung der Daten, soweit möglich, wird durch wählbare, durch die Universitätsbibliothek verwaltete Zugriffsrechte sowie die Möglichkeit der Veröffentlichung der Daten in DaKS vereinfacht.
FAQ
Füllen Sie das Anmeldeformular für Ihre Forschungsdaten aus. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sie uns darüber mitteilen. Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, melden wir uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen und erläutern die nächsten Schritte.
Bitte klären Sie mit Ihrer / Ihrem Betreuer:in, ob die Forschungsdaten möglicherweise besonders geschützt werden müssen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sie mit personenbezogenen Daten arbeiten (z. B. Interviews) oder in einem Kooperationsprojekt an Verträge gebunden sind.
Für die Arbeit mit personenbezogenen Daten muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit geführt und mit der Datenschutzbeauftragten der Universität Kassel abgestimmt werden.
Wenn Ihre Forschungsdaten personenbezogene Daten enthalten, dürfen diese nur mit Einwilligung der betroffenen Personen verarbeitet werden. Die Aufbewahrung der Daten gilt auch als Datenverarbeitung. Sie dürfen die Forschungsdaten deshalb nur aufbewahren und / oder veröffentlichen, wenn die beteiligten Personen einverstanden sind. Das wird meistens in der Einwilligungserklärung abgedeckt, die die Personen vor der Datenerhebung unterzeichnen.
Einige Informationen zur Gestaltung einer wirksamen Einwilligungserklärung stellt u. a. die Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten bereit.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Einwilligungserklärung die Aufbewahrung der Daten abdeckt, schreiben Sie uns bitte einen entsprechenden Kommentar in das Anmeldeformular. Wir werden dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen und gemeinsam mit der Datenschutzbeauftragten klären, wie Ihre Forschungsdaten verarbeitet werden dürfen.
Nachdem Sie uns das Anmeldeformular für Ihre Forschungsdaten geschickt haben, melden wir uns bei Ihnen und sagen Ihnen, wie Sie Ihre Daten einreichen sollen. Es gibt die folgenden Möglichkeiten:
- Der "Normalfall" ist, dass Sie Ihre Daten als neue Einreichung in DaKS hochladen. Der Upload in DaKS ist bis zu einer Gesamtgröße von 40 GB pro Datei möglich.
- Daten, die auf dem Netzlaufwerk aufbewahrt werden sollen, werden über ein Upload-Formular in die Hessenbox hochgeladen. Der Upload geschieht Ende-zu-Ende-verschlüsselt und ist sicher. Von dort laden Bibliotheks-Mitarbeiter:innen die Daten wieder herunter und legen sie verschlüsselt auf dem Netzlaufwerk ab.
- Daten, für die keine dieser beiden Varianten geeignet ist, werden nicht hochgeladen. In diesem Fall bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihren Daten und um eine Nennung des Speicherortes, an dem die Daten aufbewahrt werden.
Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der Universität Kassel. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Ihr Auftrag zur Aufbewahrung der Forschungsdaten nach den hier beschriebenen Konditionen sowie gemäß der Nutzungsvereinbarung von DaKS.
Das Aufbewahrungskonzept wurde von der Universitätsbibliothek und dem IT-Servicezentrum unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten und des IT-Sicherheitsbeauftragten entwickelt.