Kosten bei Nutzung der zentralen Multifunktionsgeräte

Allgemeines


neue Preise ab 01.02.2023

 GeldbörsenfunktionMünzgeldautomatKostenstelle (dienstlich)
A4-Kopie5 Ct5 Ct3,1 Ct
A3-Kopie10 Ct10 Ct6 Ct
A4-Farbkopie26 Ct25 Ct7,3 Ct
A3-Farbkopie52 Ct50 Ct14,6 Ct
Scan1 Ctmind. 5 Ct1 Ct

 

Wenn sich beim Drucken neben der Karte im Kartenleser auch Bargeld im Münzer befindet, wird von beidem Guthaben abgezogen.

Drucken ausschließlich gegen Bargeld ist nicht möglich.

Wenn im Münzgeldautomat eingeworfene Münzen gezählt wurden, lassen diese sich mit dem Rückgabeknopf nicht mehr auswerfen.

Wenn Sie beim Kopieren die "Automatische Farbwahl" aktivieren, wird laut Herstellerangaben vom Gerät selbständig erkannt, ob eine Seite Farbe enthält oder nicht, und es wird der entsprechende Betrag abgezogen.

Kopieren über Kostenstelle

Welche Daten müssen für eine dienstliche Kopierkarte angegeben werden?

  • Antragsteller
  • Kostenstellenverantwortliche(r)
  • Kostenstelle(n) und Aufträge, über die die Kopien bezahlt werden

Wo kann ich die Zuordnung einer Kostenstelle beantragen?

Sie können einen Antrag auf Freischaltung online ausfüllen. Zusätzlich ist der ausgefüllte Antrag auszudrucken, von der/dem Kostenstellenverantwortlichen zu unterzeichnen und an die Finanzabteilung, Abt. Zentrale Materialwirtschaft zu senden.

Die Karte/n werden erst nach Rücksendung der Empfangsbestätigung freigeschaltet!

Wird pro Kostenstelle/Auftrag eine eigene Karte benötigt?

Nein. Die Karte kann für eine beliebige Anzahl von Kontierungsobjekten freigegeben werden. Nach dem Einführen der Karte in das Kartenlesegerät am Kopiersystem besteht über das vierzeilige Display des Terminals die Möglichkeit, das zu belastende Kontierungsobjekt auszuwählen.

 

Kann ich die Kostenstellen verändern lassen?

Ja. Jederzeit ist eine Löschung oder Neuaufnahme von Kontierungsobjekten möglich.

Karte aufladen

Zum Aufwerten der CamusCard hat das Studentenwerk entsprechende Aufwert-Automaten installiert.

Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu finden Sie auf den folgenden Seiten des Studentenwerkes CampusCard.

Gastkarten

Falls Sie keine Campuscard haben, aber trotzdem Drucken oder Kopieren möchten, können Sie an den Aufwert-Automaten eine Gastkarte für 5€ erwerben. Diese beinhaltet ein Geldbörsenguthaben von 2€ , welches auch aufgewertet werden kann.

Beachten Sie bitte, dass auch für diese Karten das Mindestguthaben gilt-siehe nächster Hinweis.
Deshalb ist es sinnvoll, die Karte sofort mit weiterem Guthaben aufzuladen.

Mindestguthaben

Um Kopieren oder Drucken zu können, muss auf der Campuscard ein Mindestguthaben vorhanden sein. Dies beträgt bei Farbkopierern 1,04€, bei Schwarz-Weiß-Kopierern 20 Cent.

Wenn Sie die Karte in den Kartenleser des jeweiligen Gerätes stecken, geht das System vom jeweils teuersten Vorgang aus, der dort getätigt werden kann. Dies ist bei Farbkopierern ein doppelseitiger DIN-A3-Farbausdruck mit 1€. Also muss dieses Guthaben vorhanden sein, um das Gerät freizuschalten.

Aus abrechnungstechnischen Gründen wird beim Einschieben der Karte das Mindestguthaben vom Guthaben auf der Karte abgebucht. Beim korrekten Abmelden der Karte am Kartenleser wird dieser Betrag wieder auf die Karte zurück gebucht.

Wenn man vor dem Abmelden den Netzteil-Stecker des Kartenlesers zieht, findet diese Rückbuchung nicht statt, und der Betrag in Höhe des Mindestguthabens geht Ihnen verloren!

Kosten bei Kartenverlust

Muss eine verlorene oder durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigte CampusCard ersetzt werden, ist eine Ersatzausweis-Gebühr in Höhe von 15€ zu zahlen.

Für Studierende liegt die Ersatzausweis-Gebühr bei 35€, da die Campuscard auch der Studienausweis ist. Eine defekte Campuscard wird gebührenfrei ersetzt.

Hinweise zum Vorgehen bei Verlust oder Defekt finden Sie auf den Beantragungsseiten für die CampusCard.