Richtlinie für kassel university press (kup)

Teil I – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Definition und Zweck

(1) Kassel university press (nachfolgend „die kup“) ist eine Untergliederung der Universitätsbibliothek Kassel (UB) der Universität Kassel (Universität).

(2) Die kup ist Teil der Publikationsservices der UB und veröffentlicht wissenschaftliche Werke von Nutzer:innen, die gemäß § 6 zum berechtigten Nutzer:innenkreis gehören.

(3) Die vorliegende Richtlinie regelt Aufgaben und Organisation sowie die Nutzung der Dienstleistungen der kup (Publikationsleistungen).

§ 2 Aufgaben

(1) Die kup unterstützt seine Nutzer:innen beim elektronischen und printbasierten Publizieren. Die kup arbeitet im Sinne des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG § 3 Abs. 1 S. 2) mit der Zielsetzung, wissenschaftliche Publikationen nach dem Open-Access-Prinzip möglichst unbeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und dabei auch solche Publikationen zu ermöglichen, die wegen ihrer inhaltlichen Spezialisierung auf dem kommerziellen Verlagsmarkt nur schwer zu veröffentlichen sind. Das Nähere zu den angebotenen Publikationsleistungen ist in § 8 geregelt.

(2) Die Entgelte für die Publikationsleistungen und die Verkaufserlöse werden grundsätzlich für die Arbeit der kup, insbesondere zur Deckung laufender Kosten, verwendet.
 

Teil II – Organisation

§ 3 Organe

Organ der kup ist die Publikationsleitung.

§ 4 Publikationsleitung

Die Leitung der kup (im Folgenden: Publikationsleitung) obliegt der Direktion der Bibliothek. Sie ist für alle Angelegenheiten der kup zuständig; sie entscheidet insbesondere über

a) die Entgelte für Publikationsleistungen,

b) den Abschluss von Publikationsverträgen mit den Nutzer:innen,

c) die personelle Ausstattung der kup,

d) die Zuständigkeiten innerhalb der kup sowie

e) die Entscheidungen über die programmatische Ausgestaltung der kup
 

Teil III – Nutzung

§ 6 Nutzergruppen

(1) Es sind folgende Nutzer:innengruppen der kup zu unterscheiden:

  1. Professor:innen sowie wissenschaftliches, künstlerisches, administratives und technisches Personal der Universität als Autor:innen wissenschaftlicher Publikationen oder Herausgeber:innen einer Reihe oder eines Sammelbandes.
  2. außeruniversitäre Nutzer:innen, die Publikationsleistungen im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit der Universität in Anspruch nehmen,
  3. Doktorand:innen und Habilitand:innen der Universität bei Veröffentlichung der Dissertationsschrift (in der Regel ausgenommen kumulativer Dissertationen) bzw. Habilitationsschrift bis zum Abschluss des Promotions- bzw. Habilitationsverfahrens
  4. Studierende, Frühstudierende und Gasthörer:innen der Universität mit Zustimmung einer/eines die Veröffentlichung betreuenden Hochschullehrer:in.

§ 7 Rechte und Pflichten der Nutzer:innen sowie der kup

(1) Publikationsleistungen werden auf Grundlage von schriftlichen Publikationsverträgen zwischen den Nutzer:innen und der kup erbracht. In den Publikationsverträgen sind insbesondere die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten und die von den Nutzer:innen voraussichtlich zu zahlenden Kosten gem. § 9 geregelt.

(2) Voraussetzung für die Nutzungsberechtigung ist, dass der/die Nutzer:in der kup urheberrechtliche Nutzungsrechte an seinem/ihrem Werk in einem Umfang einräumt, wie dieser sie für die Erstellung und Verbreitung der jeweiligen Publikation benötigt. In der Regel benötigt die kup für die elektronische und die gedruckte Form einer Publikation nur die einfachen Nutzungsrechte. Der/die Nutzer:in muss sich mit der generellen Open–Access-Ausrichtung der kup einverstanden erklären und der kup die ungehinderte Verbreitung der Publikationen (in der Regel unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY oder CC BY-SA) ermöglichen. Der/die Nutzer:in ist für die Erstellung eines publikationsreifen Manuskripts verantwortlich. Dabei sind die formalen Vorgaben der kup zu beachten.

(3) Weitere Voraussetzung für die Nutzungsberechtigung ist, dass der/die Nutzer:in versichert, dass bei dem jeweiligen Publikationsprojekt die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Kassel und die fachüblichen wissenschaftlichen Standards eingehalten wurden und Rechte Dritter nicht berührt sind.

(4) Die kup hat das Recht, Publikationen abzulehnen oder deren Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Mit der Abgabe eines Manuskripts erklärt der/die Nutzer:in sich damit einverstanden, dass die kup das Manuskript unter Verpflichtung zur Vertraulichkeit internen oder externen Gutachter:innen vorlegen kann. Die abschließende Entscheidung über die äußere Gestaltung der Publikationen obliegt der kup, sie nimmt diese jedoch nach Stellungnahme der/des Nutzer:in vor. Die kup verpflichtet sich zur Anwendung der üblichen Sorgfalt bei der Abwicklung der Publikationsprojekte.

§ 8 Publikationsleistungen

(1) Die Publikationsleistungen umfassen

  • die Beratung von Nutzer:innen bei der Erarbeitung einer für sie optimalen Publikationsstrategie und ggf. bei der Organisation des inhaltlichen Begutachtungsprozesses der Publikation; beide fließen nicht in die Preisbildung gem. § 9 mit ein, sondern gilt als Eigenanteil der Universität
  • die formale Prüfung eingehender Manuskripte, Aufbereitung der autorenseitig hergestellten PDF-Datei für die Veröffentlichung, Gestaltung und Erstellung des Umschlags, ggf. mithilfe eines externen Dienstleisters, Organisation der Herstellung physischer Medien (z.B. Druck)
  • die Open-Access-Veröffentlichung und Langzeitarchivierung der Publikationen,
  • Meldung der Publikationen an die Deutschen Nationalbibliothek sowie Aufnahme in das Verzeichnis lieferbarer Bücher (gedruckte Werke sind für mindestens fünf Jahre lieferbar, die elektronische Bereitstellung erfolgt für mindestens 15 Jahre), Weitergabe an Aggregatoren, Versorgung des stationären und Online-Buchhandels.

(2) Für darüberhinausgehende Leistungen (Korrektorat, Formatierung, Lektorat, language editing, Satz, Übersetzung, spezielle Umschlaggestaltung, Grafikarbeiten) werden bei Bedarf Drittanbieter vermittelt, deren Leistungen separat mit den Nutzer:innen vereinbart und abgerechnet werden.

§ 9 Finanzierung der Publikationsleistungen

(1) Der/die Nutzer:in trägt die direkten Herstellungskosten für die Erstauflage des jeweiligen Publikationsprojekts. Die Erstauflage umfasst neben den von dem/der Autor:in oder Herausgeber:in gewünschten Exemplaren zwei Pflichtexemplare für die Deutsche Nationalbibliothek, zwei Messe-/Vitrinenexemplare für die kup sowie etwaige Exemplare für Reihenherausgeber:innen. Die Herstellungskosten sind abhängig vom Umfang des Publikationsprojekts (Menge der benötigten Exemplare, Seitenzahl und Farbabbildungen der Publikation, Einbandart, Druckqualität und ggf. anderen individuellen Parametern).

(2) Darüber hinaus zahlt der/die Nutzer:in eine Publikationspauschale und eine Grafikpauschale zur Deckung der unter § 8, (1) aufgeführten Leistungen.

(3) Die voraussichtlichen Kosten für das Publikationsprojekt (direkte Herstellungskosten und Pauschalen) werden im Veröffentlichungsvertrag geregelt. Weicht die Kostenkalkulation des Veröffentlichungsvertrags von den tatsächlichen Kosten ab (z.B. geänderte Seitenzahl, höhere Auflage, höherer Aufwand), wird die Kalkulation angepasst und dem Nutzer vor Veröffentlichung mitgeteilt. Die endgültigen Kosten sind mit der Veröffentlichung eines Publikationsprojekts fällig. Nähere Informationen zu den jeweils gültigen Preisen werden auf der Webseite der kup bereitgestellt.

(4) Der Ladenpreis der Druckpublikation wird durch die kup festgelegt Die Einnahmen aus dem Verkauf von Büchern stehen der kup zu. Eine Ausschüttung von Tantiemen erfolgt grundsätzlich nicht, da mit den Veröffentlichungsaktivitäten keine Gewinne erzielt werden.
 

Teil IV – Schlussbestimmung

§ 10 Inkrafttreten

Die vorliegende Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung an der Universität Kassel in Kraft.

 

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– Version 2.0 / Stand 2025-01-01 -