Grundlagen
Vieles spricht dafür, im Open Access zu publizieren: Die Preise für den campusweiten Zugriff auf wissenschaftliche elektronische Zeitschriften nehmen stetig zu. Dies führt zu notwendigen Abbestellungen und einer Verschlechterung des Zugangs zu wissenschaftlicher Information. Zudem muss der Zugriff auf veröffentlichte Forschungsergebnisse, die unter Verwendung von Steuergeldern entstehen und in subskriptionspflichtigen Zeitschriften publiziert werden, aus weiteren Steuergeldern von Bibliotheken teuer zurückgekauft werden.
Dagegen bietet das Publizieren im Open Access zahlreiche Vorteile:
- Schneller, weltweiter, kostenfreier Zugriff
- Bessere Informationsversorgung
- Erhöhte Sichtbarkeit von Publikationen und Daten und vermehrte Zitierhäufigkeit
- Beschleunigte Verbreitung und Diskussion von Forschungsergebnissen
- Verbleib der Verwertungsrechte bei den Autor*innen
Aufgrund von unterschiedlichen Publikationskulturen und Vorbehalten hinsichtlich der Verlagerung von Subskriptions- zu Artikelgebühren konnte sich Open Access in Fachdisziplinen wie den Naturwissenschaften zwar bereits etablieren, wird jedoch z.B. in den Geisteswissenschaften noch vergleichsweise wenig praktiziert. Fördermittelgeber wie das BMBF und die EU fordern zunehmend, dass die von ihnen geförderten Forschungsergebnisse im Open Access publiziert werden. Auch die DFG unterstützt Open Access.
Mit dem Grünen Weg des Open Access sind wissenschaftliche Beiträge gemeint, die in klassischen Verlagszeitschriften erscheinen und parallel dazu auf frei zugänglichen fachlichen bzw. institutionellen Publikationsservern zweitveröffentlicht werden. Man spricht daher auch vom Self-Archiving.
Was ist erlaubt? Zweitveröffentlichungsrechte sind in den Vertragsbedingungen geregelt, denen die Autor:innen bei Einreichung ihrer Fachartikel zustimmen. Ggf. sind gesonderte Zusatzvereinbarungen möglich wie z.B. mit Hilfe des SPARC Author Addendum oder der Scholar's Copyright Addendum Engine. Ob und in welcher Form Zeitschriften eine Zweitveröffentlichung gestatten, verrät die SHERPA/RoMEO-Liste. Je nach Regelung darf die Manuskriptversion vor oder nach dem Review oder sogar der Artikel im Verlagslayout zweitveröffentlicht werden, ggf. nach Einhaltung einer Embargofrist ab Erstveröffentlichung. In bestimmten Fällen ist auch eine Zweitveröffentlichung gemäß Absatz 4 § 38 UrhG möglich (s.a. FAQ der Schwerpunktinitiative "Digitale Information" der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen).
Haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht für frühere Artikel oder Sammelbandbeiträge an einen Verlag übertragen oder sind Sie sich nicht sicher bzgl. einer möglichen digitalen Zweitveröffentlichung, so können Sie beim jeweiligen Verlag eine formlose Anfrage stellen, ob Sie eine Kopie auf einem Publikationsserver einstellen dürfen. Bei Bedarf hilft Ihnen dabei unsere Vorlage:
Bereitstellung über KOBRA: Auf dem Publikationsserver KOBRA der Universität Kassel können Universitätsangehörige ihre Zeitschriftenartikel auf dem Grünen Weg bereitstellen. Darüber hinaus werden auch wissenschaftliche Texte wie Qualifikationsarbeiten, Tagungs- und Forschungsberichte, Bücher, Bild- und Video-Dokumente etc. als Zweit- und Erstveröffentlichung gesammelt. KOBRA dient somit der Dokumentation der wissenschaftlichen Produktion an der Universität Kassel. Die Auffindbarkeit der frei zugänglichen Dokumente wird durch die Einbindung in allgemeine und wissenschaftliche Suchmaschinen sichergestellt. Auch über Unpaywall sind Zweitveröffentlichungen auf KOBRA schnell und leicht zu finden. Detaillierte Informationen zu KOBRA finden Sie in den FAQ.
Außerdem stehen Ihnen für Ihre Zweitveröffentlichungen auch fachliche Repositorien zur Verfügung, nach denen Sie im Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) recherchieren können.
Hierbei handelt es sich um Erstveröffentlichungen wissenschaftlicher Artikel in Open-Access-Zeitschriften. Aber auch Monografien und Sammelbände können als reine Open-Access-Publikationen erscheinen.
Qualitätssicherung: Seriöse Open-Access-Zeitschriften führen genau wie Subskriptionszeitschriften ein Peer Review durch. Wissenschaftler:innen sind als Herausgeber:innen und Reviewer:innen meist unentgeltlich tätig. Werden diese Tätigkeiten statt für teure Subskriptionszeitschriften für Open-Access-Zeitschriften durchgeführt, fördert dies deren wissenschaftliche Qualität. Leider gibt es auch betrügerische Verlage (sogenannte Raubverlage oder „predatory publishers“), die ein Peer Review nur vortäuschen. Hier sollten Wissenschaftler:innen schon allein aus Eigeninteresse keinesfalls publizieren. Bei Zweifeln beraten wir Sie gern.
Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) verzeichnet internationale Open-Access-Zeitschriften, die gewissen Qualitätsanforderungen genügen. In der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) haben sich seriöse Verlage zusammengeschlossen. Eine weitere Hilfe zur Identifizierung vertrauenswürdiger Zeitschriften bietet think - check - submit.
Finanzierung: Open-Access-Zeitschriften haben unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Viele Open-Access-Verlage erheben Artikelgebühren (sogenannte „article processing charges“ bzw. APC). Der Publikationsfonds der Universitätsbibliothek übernimmt solche Gebühren unter bestimmten Bedingungen. Die Veröffentlichung von Artikeln in Open-Access-Zeitschriften der Verlage Wiley und Springer Nature ist für Angehörige der Universität Kassel im Rahmen der DEAL-Verträge kostenlos.
Neben reinen Open-Access-Zeitschriften gibt es auch sogenannte Hybridzeitschriften, d.h. klassische Subskriptionszeitschriften, in denen einzelne Artikel gegen Gebühr im Open Access freigeschaltet werden können. Dieses Modell ist umstritten und wird aus dem Fonds der Universitätsbibliothek nicht unterstützt. Im Rahmen verschiedener Open-Access-Transformationsverträge können Angehörige der Universität Kassel ihre Artikel in Hybridzeitschriften diverser Verlage kostenlos im Open Access freischalten lassen.
Weitere Angebote: Der Universitätsverlag kassel university press (kup) veröffentlicht Ihre qualitätsgeprüfte Monografie frei verfügbar im Open Access. Zusätzlich kann auch eine im Buchhandel erhältliche Druckversion gewählt werden. Aus unserem Publikationsfonds können unter bestimmten Bedingungen Open-Acces-Monografien bei externen Verlagen bezuschusst werden. Eigene Open-Access-Journals können über Open Journal Systems herausgegeben werden.
Am 4. Juli 2018 hat der Senat die ursprüngliche Open-Access-Policy der Universität Kassel vom 23. November 2005 umfassend erweitert. Sie empfiehlt die Veröffentlichung in qualitätsgesicherten Open-Access-Zeitschriften, ermuntert zur Mitarbeit bei solchen Zeitschriften als Gutachter:in und Herausgeber:in und zur Unterstützung des Übergangs von Subskriptionszeitschriften in Open-Access-Modelle. Sie rät dazu, zum Zweck von frei zugänglichen Zweitveröffentlichungen auf KOBRA auf eine Abtretung ausschließlicher Nutzungsrechte an die Verlage zu verzichten. Der genaue Wortlaut ist auf KOBRA verfügbar.