Open Access Zeitschriftenartikel
Viele OA-Zeitschriften erheben Artikelgebühren (Article Processing Charges) für die Veröffentlichung eines Beitrags. Diese können aus dem OA-Publikationsfonds bezahlt werden, sofern die auf dieser Seite genannten Bedingungen erfüllt sind. Eine Kopie der geförderten Artikel wird von uns in einer Sammlung auf dem Publikationsserver KOBRA bereitgestellt. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Für die Bezahlung einer Artikelgebühr aus unserem Fonds müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Artikel muss in einer reinen OA-Zeitschrift mit einem im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherungsverfahren (i.d.R. Peer Review) erscheinen. Dies prüfen wir daran, dass die Zeitschrift im Directory of Open Access Journals (DOAJ) verzeichnet ist. Artikel in Zeitschriften, die dort nicht gelistet sind, werden nur in Ausnahmefällen aus dem Fonds gefördert, sofern eine seriöse Qualitätssicherung eindeutig belegt und ein betrügerischer Hintergrund des Verlags zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann.
- Im Falle von Zeitschriften der Verlags MDPI muss die Zeitschrift zusätzlich auf einer fachspezifischen Liste enthalten sein (s.u.).
- Die Publikationsgebühr für einen Aufsatz darf maximal 2.000 Euro netto (plus 19% MwSt.) betragen. Höhere Gebühren können anteilig bis zu diesem Betrag bezuschusst werden. Die darüber hinausgehenden Kosten sind von den Autor:innen zu tragen. (Für Artikel in reinen OA-Zeitschriften der Verlage Wiley, Springer Nature und Elsevier besteht eine besondere Vereinbarung im Rahmen der DEAL-Verträge.)
- Der "submitting / corresponding author" des Artikels muss Angehöriger der Universität Kassel sein.
Nicht förderfähig sind:
- Gebühren für die Freischaltung einzelner Artikel in subskriptionspflichtigen Hybrid-Zeitschriften. Für Artikel in Hybrid-Zeitschriften mehrerer Verlage bestehen besondere Vereinbarung.
- Zusatzgebühren für Farbabbildungen (Color page charges), Überlänge (Extra page charges), Language Editing Services, Layout Editing etc.
- Artikel in so genannten Mirror Journals (parallele Open-Access-Ausgaben von Subskriptionszeitschriften), auch wenn diese im DOAJ gelistet sind. Dazu gehören, jedoch nicht ausschließlich, diese Zeitschriften.
- Artikel in Zeitschriften des Verlags MDPI, die nicht auf der unten aufgeführten fachspezifischen Liste enthalten sind.
Zeitpunkt
Anträge zur Übernahme von Artikelgebühren können gestellt werden, sobald der Artikel zur Veröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift angenommen worden ist. Eine Reservierung von Mitteln zum Zeitpunkt der Artikeleinreichung ist nicht möglich. Gerne können Sie sich jedoch schon vor Einreichung Ihres Artikels bei uns über die Aussicht auf Förderung informieren.
Form
Richten Sie bitte eine formlose Mail an openaccess[at]bibliothek[dot]uni-kassel[dot]de und machen Sie folgende Angaben:
- Titel der Zeitschrift
- Titel des Artikels
- „corresponding author“
- Höhe der anfallenden Artikelgebühr
Die eingehenden Anträge werden zur Bewilligung auf Einhaltung der o. g. Bedingungen geprüft.
Bezahlung von Rechnungen
Bitte fordern Sie Rechnungen für Ihre Artikel bei den Verlagen nach Möglichkeit immer nach den Vorgaben der Finanzabteilung unter Angabe Ihrer eigenen Kostenstelle (!) an, die auf der ersten Seite der Rechnung stehen muss. PDF-Rechnungen müssen an rechnung[at]uni-kassel[dot]de versandt werden, Rechnungen in digitalen Formaten an Xrechnung[at]uni-kassel[dot]de.
Die Artikelgebühren für bewilligte Anträge werden direkt aus dem Fonds bezahlt. Bitte stellen Sie folgende Punkte sicher:
- Die Rechnung erfüllt die Vorgaben der Finanzabteilung zum zentralen Rechnungseingang (s.o.).
- Rechnungen von Verlagen aus EU-Ländern müssen die USt-IdNr. (bzw. VAT no.) der Universität Kassel ausweisen, damit keine lokale Mehrwertsteuer berechnet wird. Sie lautet DE 113057055. Die deutsche Mehrwertsteuer schlägt die Finanzabteilung der Universität bei allen ausländischen Rechnungen selbst auf und führt sie direkt ans Finanzamt ab.
Sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind und die Zahlung aus dem Fonds bewilligt werden kann, werden wir die Rechnung direkt über unsere Kostenstelle bezahlen. Sie bzw. Ihr Sekretariat können uns in diesem Fall die Rechnung in der elektronischen Rechnungsbearbeitung weiterleiten. Bei Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechnungen, die an Sie persönlich und nicht an den zentralen Rechnungseingang geschickt wurden, können wir vorerst ebenfalls noch bezahlen. In diesem Fall leiten Sie uns die Rechnung bitte zusammen mit Ihrem Antrag weiter.
Die Ergebnisse einer Umfrage unter Wissenschaftler:innen der Universität Kassel zeigen auf, dass die Qualität von Zeitschriften des Verlags MDPI sehr unterschiedlich bewertet wird. Daher fördern wir seit dem 1. Oktober 2023 aus unserem Fonds nur noch Artikel in solchen MDPI-Zeitschriften, die von den jeweiligen Fachdisziplinen als geeignet angesehen werden. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob und welche MDPI-Zeitschriften Ihr Fachbereich bzw. Ihr Fach für eine Förderung aus dem Fonds ausgewählt hat. Nur wenn die Zeitschrift, in der Sie publizieren möchten, auf der Liste Ihres Fachs steht, können wir Ihren Artikel aus unserem Fonds fördern.
Fachbereich 01: Humanwissenschaften
- Psychologie
- Journal of Intelligence
- Psych
- Erziehungswissenschaft: keine Förderung
- Sozialwesen: keine Förderung
- Musik: keine Förderung
Fachbereich 02: Geistes- und Kulturwissenschaften
- Theologie: keine Förderung
- Philosophie: keine Förderung
- Germanistik: keine Förderung
- Anglistik/Amerikanistik:
- Digital
- Education Sciences
- Languages
- Multimodal Technologies and Interaction
- Trends in Higher Education
- Romanistik: keine Förderung
Fachbereich 05: Gesellschaftswissenschaften
- Geschichte: keine Förderung
- Politikwissenschaft: keine Förderung
- Soziologie: keine Förderung
- Sport und Sportwissenschaft: keine Förderung
Fachbereich 06: Architektur - Stadtplanung - Landschaftsplanung
- gesamter Fachbereich: keine Förderung
Fachbereich 07: Wirtschaftswissenschaften
- Berufsbildung: keine Förderung
- Wirtschaftslehre: keine Förderung
- Wirtschaftsrecht: keine Förderung
Fachbereich 10: Mathematik und Naturwissenschaften
- Biologie
- Antioxidants
- Biomolecules
- Cells
- Journal of Developmental Biology
- Journal of Fungi
- Micoorganisms
- Toxins
- Chemie
- Colloids and Interfaces
- Education Sciences
- Inorganics
- Molecules
- Nanomaterials
- Photochem
- Polymers
- Polysaccharides
- Sustainable Chemistry
- Physik:
- Atoms
- Molecules
- Nanomaterials
- Photonics
- Mathematik: keine Förderung
Fachbereich 11: Ökologische Agrarwissenschaften
- gesamter Fachbereich
- Agronomy
- Animals
- Crops
- International Journal of Plant Biology
- Journal of Fungi
- Journal of Molecular Pathology
- Remote Sensing
Fachbereich 14: Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen
- gesamter Fachbereich
- Hydrology
- Materials
- Water
Fachbereich 15: Maschinenbau
- gesamter Fachbereich
- Alloys
- Applied Sciences
- Crystals
- Education Sciences
- Energies
- Journal of Manufacturing and Materials Processing
- Materials
- Metals
- Molecules
- Multimodal Technologies and Interaction
- Nanomaterials
- Photonics
- Polymers
- Robotics
- Sensors
- Smart Cities
- Surfaces
- Virtual Worlds
Fachbereich 16: Elektrotechnik / Informatik
- gesamter Fachbereich
- Applied Sciences
- Atmosphere
- Chemosensors
- Energies
- International Journal of Geo-Information
- Metrology
- Micromachines
- Nanomaterials
- Photonics
- Remote Sensing
- Sensors
- Smart Cities
Kunsthochschule
- gesamter Fachbereich: keine Förderung
Die Universität Kassel nimmt an mehreren OA-Transformationsverträgen teil. Hierüber besteht für Angehörige der Universität Kassel die Möglichkeit, ihre Artikel ohne eigene Kosten in allen oder einigen Hybridzeitschriften der Verlage im Open Access freischalten zu lassen. Einige dieser Verträge decken auch die Veröffentlichung in reinen Open-Access-Zeitschriften ab. Details dazu finden Sie auf der Seite zu den Verlagsvereinbarungen.