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23.08.2024 | Pressemitteilung

Forschen zu Zwangsvollstreckung und Justizrecht: Neue Forschungsstelle an der Uni Kassel

Was genau ist eigentlich ein Gerichtsvollzieher? Was darf er oder sie, wie sollte die Berufsausbildung dieses wichtigsten Vollstreckungsorgans heute aussehen? Und wie entwickelt sich das „Justizrecht“, das heißt das Recht der Gerichtsverfassung, der juristisch geprägten Berufe und deren Ausbildung? Mit Fragen wie diesen setzt sich die neue Forschungsstelle zum Zwangsvollstreckungs- und Justizrecht der Universität Kassel wissenschaftlich auseinander. Die Einrichtung ist im deutschsprachigen Raum einmalig.

Prof. Dr. Nikolaj Fischer.Bild: Uni Kassel.
Prof. Dr. Nikolaj Fischer.

Die Forschungsstelle ist nicht weniger als ein akademisches Novum: Während beispielsweise seit langem universitäre Institute für Anwaltsrecht (etwa an der Universität zu Köln) oder für Anwalts- und Notarrecht (an der Universität Bielefeld) bestehen, gibt es bisher keine solche Forschungsstelle für das Themengebiet Zwangsvollstreckungs- und Justizrecht in Deutschland, Österreich, Luxemburg sowie den deutschsprachigen Regionen in der Schweiz. „Hinzu kommt, dass insbesondere das Fach Justizrecht als eigene Forschungsdisziplin noch längst nicht an deutschen Universitäten, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen etabliert ist“, erläutert der Leiter der Forschungsstelle, Prof. Dr. Nikolaj Fischer.

Anfang Juli hat die Forschungsstelle am Institut für Wirtschaftsrecht, dort am Sachgebiet für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht, ihre Arbeit aufgenommen, Sie ist im Rahmen eines vom Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) e.V. finanziell unterstützten Drittmittelprojektes entstanden und basiert auf einer langjährigen Kooperation des DGVB mit dem Leiter der Forschungsstelle. Mit einem juristischen Fachgebiet an der Universität Bielefeld ist bereits eine erste Kooperation angebahnt.

Gerade das Gerichtsvollzieherwesen sei bislang wenig beachtet, erläutert Fischer näher: „Der Rechtspolitik fällt es vielerorts schon schwer, die Notwendigkeit einer modernen Gerichtsvollzieherausbildung anzuerkennen. Das zeigt die bundesweit bisher unterschiedlich beantwortete Frage nach einer zeitgemäßen hochschulmäßigen Ausbildung.  Bis auf das Land Baden-Württemberg, das bereits seit September 2016 eine solche Hochschulausbildung umgesetzt hat, und Berlin und Brandenburg, die mittlerweile Ausbildungsreformen eingeleitet haben, verharren noch viele Landesjustizverwaltungen abwartend, um nicht zu sagen: reformscheu. Ungeachtet dessen verkörpert der Gerichtsvollzieher faktisch längst ein eigenes Berufsbild und ist nicht nur mehr ein Amtsträger des mittleren Dienstes kraft – ebenfalls wichtiger – beruflicher Fortbildung.“

Eine „Forschungsstelle zum Zwangsvollstreckungs- und Justizrecht“ an einer deutschen Universität hat damit jedenfalls Pioniercharakter. Hilfreich ist hierbei, dass die Universität Kassel seit vielen Jahren in den Bachelor- und Masterstudiengängen des „Wirtschaftsrechts“ Wirtschaftsjuristinnen und -juristen erfolgreich wissenschaftlich ausbildet, bis hin zur juristischen Promotion und Habilitation. Dabei werden juristische und wirtschaftswissenschaftliche Studieninhalte berufsorientiert kombiniert und (als Alternative zur klassischen „Staatsexamens“-Ausbildung) Zugänge zu vielen spannenden und juristisch geprägten Berufen eröffnet, wie Unternehmensjuristin, Steuerberater oder Wirtschaftsprüferin. Im Übrigen bietet die Forschungsstelle dem wissenschaftlichen Nachwuchs auch Qualifikationsmöglichkeiten am Sachgebiet für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht.

Weitere Informationen: https://www.uni-kassel.de/forschung/forschungsstelle-fuer-zwangsvollstreckungs-und-justizrecht

 

Kontakt:

Prof. Dr. Nikolaj Fischer
Sachgebiet Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht
Universität Kassel
Tel.: 0561 804-3636/3644
E-Mail: nikolaj.fischer[at]uni-kassel[dot]de
oder forschungsstellejustizrecht[at]uni-kassel[dot]de