Profil

Just Transitions

Die Präambel des Pariser Klimaabkommens fordert von den Vertragsstaaten, die notwendigen sozial-ökologischen Transformationen als „Just Transitions“ zu gestalten und der Gleichursprünglichkeit sozialer und ökologischer Gerechtigkeitsanforderungen Rechnung zu tragen.


Ausbuchstabiert wird dies beispielsweise in den Guidelines der Internationalen Arbeitsorganisation der UN zu „Just Transitions“ aus 2015. Dort wird gefordert, dass von „just transition“ nur die Rede sein könne, wenn die nachhaltige Transformation zu einer ökologisch und sozial gerechten Wirtschaft beiträgt, nämlich „zu den Zielen der menschenwürdigen Arbeit für alle, der sozialen Integration und der Beseitigung der Armut.“


Sowohl im Pariser Abkommen als auch in den ILO Guidelines wird also Soziales und Ökologisches so miteinander verwoben, dass die Erreichung des Einen mit der Erreichung des Anderen konstitutiv verknüpft wird.


Forderungen nach „Just Transitions“ müssen reflexiv verstanden werden. Das globale Recht und die SDG sind Teil des Problems und müssen daher selbst auch Teil der Lösung sozial-ökologischer Ungerechtigkeiten in der Weltgesellschaft sein. Das heißt zum Beispiel, dass Umsetzung der SDGs nicht in das Belieben von Global Playern gestellt sein darf, sondern effektive Durchsetzungsstrukturen und Überwachungsmechanismen für die SDG-Standards zu etablieren sind.

Das Fachgebiet

Die Mitarbeiter:innen des Fachgebiets lehren in den Studiengängen der Sozialen Arbeit, der Politikwissenschaft, den rechtlichen Masterstudiengängen (Sozialrecht bzw. Wirtschaftsrecht) sowie dem bildungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudium der Lehramtsstudiengänge. Das Lehrangebot ist – ausgehend von rechtswissenschaftlichen Betrachtungen – inter- und transdisziplinär ausgerichtet und adressiert insbesondere auch Fragestellungen einer möglichst gerechten sozial-ökologischen Transformation in transnationalen Kontexten. Das Lehrangebot baut auf einem Verständnis der Einheit von Forschung und Lehre auf und zielt auf die Entwicklung von Kritikfähigkeit, Argumentationsvermögen und Problembewusstsein ab. Praxisbezüge werden über die geplante Etablierung einer Law Clinic hergestellt.

In der Forschung liegen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive die Schwerpunkte auf Themen ökologischer und sozialer Gerechtigkeit im globalen Maßstab. Dabei werden transnationale Aspekte sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Menschenrechte, Fragen des Ökologieschutzes unter prozeduralen und inhaltlichen Gesichtspunkten, die Grundfragen der globalen Ordnung, der Konstitutionalisierung weltgesellschaftlicher Normierungsprozesse und des Zusammenspiels unterschiedlicher Ordnungsmuster untersucht. Projekte wie „Natur als Rechtsperson“ und „Recht gegen Rechts“ sind am Fachgebiet angesiedelt.

In Kooperation mit dem Kassel Institute for Sustainability entwickelt das Fachgebiet die forschungsstrategische Ausrichtung des wissenschaftlichen Zentrums mit und baut inneruniversitäre, nationale und internationale Kooperationen auf.

Das Fachgebiet ist im Institut für Sozialwesen des Fachbereichs Humanwissenschaften verortet. Gleichzeitig ist das Fachgebiet Zweitmitglied am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft (Institut für Wirtschaftsrecht) sowie Mitglied des Kassel Institute for Sustainability.