Projektvorstellung

Ziele und Inhalt von ErfolgInklusiv (BMBF/DLR FKZ: 01PX21016)

Projektzeitraum: 01.09.2021 bis 31.08.2024

Projektleitung: Prof. Dr. Alfons Hollederer, FG Theorie und Empirie des Gesundheitswesens

Teilprojektleitung: Prof. Dr. Felix Welti, FG Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung

Teilprojektleitung: Dr. Shweta Mishra, International Centre for Higher Education Research (INCHER-Kassel)


Das Ziel des Vorhabens ist es, den Studienerfolg von Studierenden mit chronischen Krankheiten und Behinderungen am Beispiel der Universität Kassel zu untersuchen und die Wirksamkeit insbesondere von Nachteilsausgleich bei Prüfungen, psychosozialer Beratung, Gesundheitsförderung, behinderungsbezogenen Sozialleistungen und sozialen Netzwerken von Studierenden auf den Studienerfolg bzw. Studienabbruch zu analysieren.

Die Studie ist im Mixed-Methods-Design angelegt und besteht aus 3 Modulen.

Modul 1 basiert auf einem quantitativen empirischen Forschungsdesign. Es werden alle ca. 25.000 Studierenden der Universität Kassel zu Gesundheit und Studienerfolg, Nachteilsausgleich, studienbezogener und psychosozialer Beratung, Gesundheitsförderung und sozialer Inklusion zu 2 Messzeitpunkten befragt.

Modul 2, das auf einem qualitativen Design basiert, verwendet die „Grounded Theorie“ für die Analyse und konzentriert sich auf den Nachteilsausgleich, die Sozialleistungen, soziale Netzwerke und Einfluss auf den Studienerfolg.

In Modul 3 wird eine umfassende Recherche und Analyse des deutschen und hessischen Rechts für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an Hochschulen und seiner Anwendung geleistet. Die Ergebnisse zur rechtlichen Situation werden den Ergebnissen aus Modul 1 und 2 gegenübergestellt.

Die Studie integriert sowohl quantifizierbare Einflussfaktoren als auch subjektive Bewertungen der Studierenden sowie deren Wahrnehmung der sozialen Unterstützung und Netzwerke. Eine andere Besonderheit ist die interdisziplinäre Herangehensweise und Kooperation aus den Bereichen Gesundheitswissenschaften, Hochschulbildung, Rehabilitation und Behindertenrecht.

Am Ende werden aus den Erkenntnissen Vorschläge für „best practices“ zum Ausgleich von Nachteilen und zu Sozialleistungen entwickelt, um den Studienerfolg von Studierenden mit Behinderungen und Krankheiten nachhaltig zu fördern.