Röver-Stiftung: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Der Fachbereich 02 Geistes- und Kulturwissenschaften hat dank einer Stiftung durch Herrn Alfred Röver (Kassel) die Möglichkeit, Sachbeihilfen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses des Fachbereichs 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel zu vergeben.
Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Doktorandinnen, Doktoranden und PostDocs) aus dem Fachbereich 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel. Gefördert werden können z.B. Archiv- oder Recherchereisen, Kosten für empirische Erhebungen u.a.m. Eine nachträgliche Förderung von zum Bewerbungszeitpunkt bereits abgeschlossenen Projekten ist ausgeschlossen.
Einreichung von Projektvorschlägen:
Die online-Bewerbung erfolgt an die E-Mail-Adresse dekanat02[at]uni-kassel[dot]de. Jede Bewerberin/jeder Bewerber erhält eine elektronische Eingangsbestätigung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Jede Bewerbung wird nach Eingang durch den Stiftungsbeirat begutachtet, der abschließend über die Zuerkennung von Fördermitteln beschließt.
Die nächsten Termine für die Einreichung von Projektvorschlägen sind:
15. November 2024
15. Mai 2025
Nach Ablauf der jeweiligen Frist tritt der Beirat zusammen und entscheidet über die Zuweisung von Mitteln.
Die Satzung zur Verleihung des Barbara und Alfred Röver-Stiftungspreises vom 25.11.2015 regelt das Verfahren.
Bei der Veröffentlichung von geförderten Forschungsergebnissen ist in geeigneter Weise auf die Unterstützung durch die Barbara und Alfred Röver-Stiftung hinzuweisen.