Anerkennungsverfahren
Quereinsteiger:innen/Studiengangswechsel/Anerkennungen Ausland
Wenn Sie an einer anderen Universität im Inland studiert haben und sich nach Ihrer Einschreibung Leistungen anerkennen lassen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Bei Lehramt: Ihr Ansprechpartner:innen sind die Kolleg:innen der Hessischen Lehrkräfte Akademie. Dort stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung. Wenn der Antrag bearbeitet ist, bekommen Sie einen Anerkennungsbescheid. Dieser ist im Prüfungsbüro vorzulegen, wo Ihre Leistungen erfasst werden, frühestens zu Beginn Ihres Semesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April).
- Bei Bachelor oder Master: Die Anerkennung findet in den Instituten statt. Wenden Sie sich bitte an die Studienfachberater:in mit diesem Anerkennungsformular. Gegebenfalls wird er oder sie Sie an eine:n zuständige:n Fachvertreter:in weiterverweisen. Bitte reichen Sie anschließend Ihre originalen Leistungsnachweise mit den Anerkennungen im Prüfungsbüro ein, damit sie dort erfasst werden können. Das ist frühestens zu Beginn Ihres ersten Fachsemesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April) möglich. Sollten Ihnen ca. 30 Credits pro Semester anerkannt werden, können Sie in ein Fachsemester höher eingestuft werden. Diesen Einstufungsbescheid für das Studierendensekretariat stellt Ihnen das Prüfungsbüro aus.
- Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteil: Für Anerkennungen der im Bereich Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen sind die Fachvertreter:innen aus dem Fachbereich 07 zuständig. Bitte verwenden Sie zur Dokumentation der Anerkennungen dieses Formular und reichen es bitte im Prüfungsbüro des Fachbereichs 02 ein, wo die Leistungen in Ihren Account eingetragen werden.
Studiengangswechsel
Wenn Sie hier in Kassel studiert haben und hier in einen anderen Studiengang wechseln möchten:
- Bei Lehramt: Ihr Ansprechpartner:innen sind die Kolleg:innen der Hessischen Lehrkräfte Akademie.Dort stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung. Wenn der Antrag bearbeitet ist, bekommen Sie einen Anerkennungsbescheid. Dieser ist im Prüfungsbüro vorzulegen, wo Ihre Leistungen erfasst werden. Das ist frühestens zu Beginn Ihres ersten Fachsemesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April) möglich.
- Bei Bachelor oder Master: Wenden Sie sich gleich an das Prüfungsbüro. Dort werden Ihnen die Leistungsnachweise anerkannt. In Zweifelsfällen werden Sie an eine:n Studienfachberater:in oder zuständige:n Fachvertreter:in verwiesen. Die Anerkennungen werden frühestens zu Beginn des ersten Fachsemesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April) eingetragen. Sollten Ihnen ca. 30 Credits pro Semester anerkannt werden, können Sie entsprechend höher eingestuft werden. Diesen Einstufungsbescheid für das Studierendensekretariat stellt Ihnen auch das Prüfungsbüro aus.
- Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteil: Für Anerkennungen der im Bereich Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen sind die Fachvertreter:innen aus dem Fachbereich 07 zuständig. Bitte verwenden Sie zur Dokumentation der Anerkennungen dieses Formular und reichen es bitte im Prüfungsbüro des Fachbereichs 02 ein, wo die Leistungen in Ihren Account eingetragen werden.
Auslandssemester
Wenn Sie Ihr Auslandssemester absolviert haben:
- Bei Lehramt: Die Anerkennung findet in den Instituten bei den jeweiligen Fachvertreter:innen statt. Bitte reichen Sie danach Ihre originalen Leistungsnachweise mit den Anerkennungen im Prüfungsbüro ein, damit sie dort erfasst werden können.
- Bei Bachelor und Master: Die Anerkennung findet in den Instituten bei den jeweiligen Fachvertreter:innen unter Verwendung dieses Anerkennungsformulars_für_im_Ausland_erbrachte_Leistungen statt, das Sie danach mit Ihren originalen Leistungsnachweisen im Prüfungsbüro einreichen, damit die Leistungen dort erfasst werden können.
- Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteil: Für Anerkennungen der im Bereich Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen sind die Fachvertreter:innen aus dem Fachbereich 07 zuständig. Zur Orientierung können Sie sich dieses Merkblatt hinunterladen. Bitte verwenden Sie zur Dokumentation der Anerkennungen dieses Formular und reichen es bitte im Prüfungsbüro des Fachbereichs 02 ein, wo die Leistungen in Ihren Account eingetragen werden.