Anerkennungsverfahren

Quereinsteiger:innen/Studiengangswechsel/Anerkennungen Ausland

Quereinsteiger:innen

Wenn Sie an einer anderen Universität im Inland studiert haben und sich Leistungen anerkennen lassen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Bei Lehramt: Ihr Ansprechpartner:innen sind die Kolleg:innen der Hessischen Lehrkräfte Akademie. Dort stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung. Wenn der Antrag bearbeitet ist, bekommen Sie einen Anerkennungsbescheid. Dieser ist im Prüfungsbüro vorzulegen, wo Ihre Leistungen erfasst werden, frühestens zu Beginn Ihres Semesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April).
  • Bei Bachelor oder Master: Die Anerkennung findet in den Instituten statt. Wenden Sie sich bitte an die Studienfachberater:in. Gegebenfalls wird er oder sie Sie an eine:n zuständige:n Fachvertreter:in weiterverweisen. Bitte reichen Sie Ihre originalen Leistungsnachweise mit den Anerkennungen im Prüfungsbüro ein, damit sie dort erfasst werden können. Das ist frühestens zu Beginn Ihres ersten Fachsemesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April) möglich. Sollten Ihnen ca. 30 Credits pro Semester anerkannt werden, können Sie in ein Fachsemester höher eingestuft werden. Diesen Einstufungsbescheid für das Studierendensekretariat stellt Ihnen das Prüfungsbüro aus. 
  • Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteil: Für Anerkennungen der im Bereich Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen sind die Fachvertreter:innen aus dem Fachbereich 07 zuständig. Bitte verwenden Sie zur Dokumentation der Anerkennungen dieses Formular und reichen es bitte im Prüfungsbüro des Fachbereichs 02 ein, wo die Leistungen in Ihren Account eingetragen werden.

 

Studiengangswechsel

 

Wenn Sie hier in Kassel studiert haben und hier in einen anderen Studiengang wechseln möchten:

  • Bei Lehramt: Ihr Ansprechpartner:innen sind die Kolleg:innen der Hessischen Lehrkräfte Akademie.Dort stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung. Wenn der Antrag bearbeitet ist, bekommen Sie einen Anerkennungsbescheid. Dieser ist im Prüfungsbüro vorzulegen, wo Ihre Leistungen erfasst werden. Das ist frühestens zu Beginn Ihres ersten Fachsemesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April) möglich.
  • Bei Bachelor oder Master: Wenden Sie sich gleich an das Prüfungsbüro. Dort werden Ihnen die Leistungsnachweise anerkannt. In Zweifelsfällen werden Sie an eine:n Studienfachberater:in oder zuständige:n Fachvertreter:in verwiesen. Die Anerkennungen werden frühestens zu Beginn des ersten Fachsemesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April) eingetragen.  Sollten Ihnen ca. 30 Credits pro Semester anerkannt werden, können Sie entsprechend höher eingestuft werden. Diesen Einstufungsbescheid für das Studierendensekretariat stellt Ihnen auch das Prüfungsbüro aus. 
  • Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteil: Für Anerkennungen der im Bereich Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen sind die Fachvertreter:innen aus dem Fachbereich 07 zuständig. Bitte verwenden Sie zur Dokumentation der Anerkennungen dieses Formular und reichen es bitte im Prüfungsbüro des Fachbereichs 02 ein, wo die Leistungen in Ihren Account eingetragen werden.

 

Auslandssemester

 

Wenn Sie Ihr Auslandssemester absolviert haben:

  • Bei Lehramt: Die Anerkennung findet in den Instituten bei den jeweiligen Fachvertreter:innen statt. Bitte reichen Sie danach Ihre originalen Leistungsnachweise mit den Anerkennungen im Prüfungsbüro ein, damit sie dort erfasst werden können.
  • Bei Bachelor und Master: Die Anerkennung findet in den Instituten bei den jeweiligen Fachvertreter:innen statt. Bitte reichen Sie danach Ihre originalen Leistungsnachweise mit den Anerkennungen im Prüfungsbüro ein, damit sie dort erfasst werden können.
  • Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteil: Für Anerkennungen der im Bereich Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen sind die Fachvertreter:innen aus dem Fachbereich 07 zuständig. Zur Orientierung können Sie sich dieses  Merkblatt hinunterladen. Bitte verwenden Sie zur Dokumentation der Anerkennungen dieses Formular  und reichen es bitte im Prüfungsbüro des Fachbereichs 02 ein, wo die Leistungen in Ihren Account eingetragen werden.