Anerkennung von Leistungen für BA & MA
Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Die im Ausland erbrachten Leistungen werden von den Beauftragten (Link: https://unikassel.moveon4.de/publisher/1/deu#) für die jeweilige Universität im Ausland anerkannt. Bitte nutzen Sie dazu das Formular "Antrag auf Anerkennung auswärtig erbrachter Leistungen". Das Ergebnis der Anerkennung legen Sie bitte dem Prüfungsbüro Bachelor/Master des FB 05 zur Eintragung vor.
Ankerkennung von Leistungen bei Studiengangswechsel bzw. Hochschulwechsel
Bitte reichen Sie beim Prüfungsbüro Bachelor/Master des FB05 folgendes ein:
- das ausgefüllte Formular „Antrag auf Anerkennung auswärtig erbrachter Prüfungsleistungen“
- Ihre entsprechenden Prüfungsnachweise, z. B. Leistungsnachweise oder das Transcript of Records unterschrieben und gestempelt, auf dem Sie die betreffenden Kurse (mit ECTS) markieren
- das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung zu Ihrem aktuellen Studiengang