Nachwuchsförderung
Die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses stellt ein wichtiges Ziel des Fachbereichs Architektur - Stadtplanung - Landschaftsplanung dar. Für eine Erhöhung der Zahl der Promotionen, der künstlerischen Qualifikationen und der Habilitationen wird der ASL-Nachwuchs aktiv unterstützt.
Der Nachwuchs-Beauftragte unterstützt den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs im Fachbereich ASL. Er koordiniert die Anträge auf finanzielle Förderung aus dem Nachwuchs-Förderfonds, organisiert die Nachwuchs-Kolloquien und informiert zu fachspezifischen Qualifikationsangeboten.
Kontakt
Die Nachwuchs-Kommission entscheidet gemeinsam über Anträge zur finanziellen Förderung aus dem Nachwuchs-Förderfonds.
Pro Termin werden zwei Vorträge gehalten. Das Kolloquium findet in konstruktiver und kollegialer Arbeitsatmosphäre in kleinem Rahmen statt. Ergänzt wird das Kolloquium durch externe Fachvorträge oder Workshops zu übergreifenden Themen.
Sie haben Interesse an einem Vortrag? Melden Sie sich bitte bei dem Nachwuchs-Beauftragten Prof. Dr. Carsten Keller
Freitag, 22.11.24, 10:00 bis 12:00 Uhr
Sarah Blahut, A, Prof. Marie-Therese Harnoncourt-Fuchs, Augmenting Representation: Novel Agency and Affordance for Customization in Design Using Augmented and Mixed Reality as a Medium for Spatial Architectural Representation
Freitag, 24.01.25, 10:00 bis 12:00 Uhr
Frederik Ehling, A, Prof. Frank Kasprusch, Skin+ Mehrwert serielle Ertüchtigung
Der Antrag muss spätestens zum 1. Juni des Vorjahres mit einem Kurzkonzept und Kostenplan erfolgen. Kooperierende Anträge von mehreren Personen aus dem ASL-Nachwuchs und mit einer ASL-bezogenen Fragestellung werden bevorzugt.
4. November 2016 | Urban Appropriation Strategies (in Kooperation mit TU Berlin, University of Copenhagen, University of Cambridge) |
18. Mai 2016 | SWEEP – Internationales Symposium zur Klangforschung (In Kooperation mit der Hochschule Offenburg) |
Der formlose Antrag auf finanzielle Förderung kann jederzeit bei dem Nachwuchs-Beauftragten gestellt werden (bitte Anträge ausschließlich digital einreichen).
- In dem Antrag soll der Bezug zum Qualifikationsvorhaben deutlich gemacht werden.
- Der Antrag muss die anfallenden Kosten nachvollziehbar darlegen.
- Der thematischer Zusammenhang des Antrags zum Qualifikationsvorhaben muss ersichtlich sein.
- Detaillierte Kostenübersicht
- Anmeldung zur Künstlerischen Qualifizierung/ Promotion/ Habilitation wurde vom jeweiligen Ausschuss genehmigt
- Erstantragsstellende werden bevorzugt
- Anteilige Fördersummenvergabe nach Antragslage
- Verwendungsnachweis muss gemäß Bewilligungsschreiben abschließend unaufgefordert im Dekanat vorgelegt werden
Einzelanträge können zum Beispiel für die Unterstützung von Konferenzteilnahmen, Forschungsreisen, Weiterbildungen aber auch zur Unterstützung bei der Durchführung von selbst organisierten Veranstaltungen, Versuchsreihen oder Umfragen beantragt werden.
Eine Auflistung finden Sie im Nachwuchs-Konzept auf Seite 2.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Nachwuchs-Beauftragten.