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29.04.2024 | Wahlen

Personalratswahlen und Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung am 14. und 15. Mai 2024

Am 14. und 15. Mai 2024 finden die Wahlen zum Personalrat und zur Jugend- und Auszubildenden­vertretung der Universität Kassel statt.

Bild: AdobeStock#150596953

Ebenfalls wird der Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gewählt.

Die Personalratswahl findet in Urnenwahl statt:

Am Dienstag, den 14. Mai 2024

  • Standort Holländischer Platz: Moritzstraße 18 (1. OG Campus Center), von 9-15 Uhr
  • Standort Heinrich-Plett-Straße: AVZ II, Raum 0281, von 12-15 Uhr
  • Standort Menzelstraße: Foyer vor dem Hörsaal Nordbau, von 12-15 Uhr
  • Standort Witzenhausen: Steinstraße 19, Zeichensaal, von 12-15 Uhr
  • Standort Wilhelmshöher Allee: Säulenhalle, Eingang C, von 12-15 Uhr

Am Mittwoch, den 15. Mai 2024

  • Standort Holländischer Platz: Moritzstraße 18 (1. OG Campus Center), von 9-15 Uhr
  • Standort Heinrich-Plett-Straße: AVZ II, Raum 0281, von 10-13 Uhr
  • Standort Menzelstraße: Foyer vor dem Hörsaal Nordbau, von 10-13 Uhr
  • Standort Witzenhausen, Steinstraße 19, Zeichensaal, von 10-13 Uhr
  • Standort Wilhelmshöher Allee: Säulenhalle, Eingang C, von 10-13 Uhr

Die Stimmabgabe erfolgt in der Regel im Wahllokal an dem Standort, an dem der Wähler / die Wählerin be­schäftigt ist. Am Standort Damaschkestraße wird kein Wahllokal eingerichtet, die Wahlen finden am Standort Menzelstraße statt. Wählerinnen und Wähler am Standort Brüder-Grimm-Platz wählen am Standort Holländischer Platz. Wählerinnen und Wähler am Standort Staats­domäne Frankenhausen wählen am Standort Witzenhausen. Wählerinnen und Wähler am Standort Rudolf-Schwander-Straße wählen am Standort Holländischer Platz.

Bei der Stimmabgabe an der Wahlurne ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen, sofern der Wähler/ die Wählerin dem Wahlvorstand bzw. den Wahlhelfern nicht persönlich bekannt ist.

Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, erhalten auf Verlangen zum Zwecke der brieflichen Stimmabgabe die Wahlvorschläge, den Stimmzettel, den Wahlumschlag, eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung, in der diese gegenüber dem Wahlvorstand versichern, dass sie den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet haben oder, soweit unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 HPVGWO erforderlich, durch eine Person ihres Vertrauens haben kennzeichnen lassen, einen größeren Rücksendeumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk „Briefliche Stimmabgabe“ trägt sowie ein Merkblatt über die Art und Weise der brieflichen Stimmabgabe ausgehändigt oder übersandt.

Der Antrag ist formlos bis zum 07.05.2024 per E-Mail an wahlamt[at]uni-kassel[dot]de zu richten Im Antrag sind anzugeben Name, Vorname, Geburtsdatum, Stand­ort und Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen zu schicken sind. Die Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlvorstand bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 15.05.2024, 15:00 Uhr zugegangen sein. Verspätet eingehende Briefumschläge können nicht berücksichtigt werden.

Die gültigen Wahlvorschläge und Informationen zu den Wahlen finden Sie unter:www.uni-kassel.de/go/wahlenund per Aushang im Gebäude Campus Center.